Atombunker Österreich

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

in der Schweiz gibt es für ca 110% der Bevölkerung einen Platz in einem Atombunker. Wie sieht das in Österreich aus?

1. Gibt es Atombunker in Österreich, die für die Zivilbevölkerung vorgesehen sind?
1.a. Falls ja, für wie viel Prozent der Bevölkerung gibt es Atombunker
1.b. Falls ja, wie sind diese regional aufgeteilt?
1.c. Falls ja, wo gibt es Informationen darüber, wo es diese zivilen Atombunker gibt, damit in einem Ernstfall die Bevölkerung so schnell wie möglich Schutz suchen kann.
1.d. Falls ja, für welchen Zeitraum sind diese Bunker mit Nahrung ausgestattet?

2. Gibt es Atombunker, die nur für einen bestimmten Personenkreis vorgesehen sind?
2.a. Falls ja, wie ist dieser Personenkreis definiert, wer gehört hier dazu?
2.b. Was ist die Rechtsgrundlage für die Bestimmung dieses Personenkreises?
2.c. Was ist die Rechtsgrundlage für den Bau dieser Atombunker?
2.d. Gibt es Informationen über den Standort dieser Atombunker? Falls ja, wo?

Optional: Falls es nur Atombunker für einen bestimmten Personenkreis gibt, nicht aber für die Zivilbevölkerung:
Was ist der Grund dafür, dass nur für einen bestimmten Personenkreis vorgesorgt wird und was ist die Rechtsgrundlage dafür?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Oktober 2017
  • Frist
    1. Dezember 2017
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Atombunker Österreich [#849]
Datum
6. Oktober 2017 18:52
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
in der Schweiz gibt es für ca 110% der Bevölkerung einen Platz in einem Atombunker. Wie sieht das in Österreich aus? 1. Gibt es Atombunker in Österreich, die für die Zivilbevölkerung vorgesehen sind? 1.a. Falls ja, für wie viel Prozent der Bevölkerung gibt es Atombunker 1.b. Falls ja, wie sind diese regional aufgeteilt? 1.c. Falls ja, wo gibt es Informationen darüber, wo es diese zivilen Atombunker gibt, damit in einem Ernstfall die Bevölkerung so schnell wie möglich Schutz suchen kann. 1.d. Falls ja, für welchen Zeitraum sind diese Bunker mit Nahrung ausgestattet? 2. Gibt es Atombunker, die nur für einen bestimmten Personenkreis vorgesehen sind? 2.a. Falls ja, wie ist dieser Personenkreis definiert, wer gehört hier dazu? 2.b. Was ist die Rechtsgrundlage für die Bestimmung dieses Personenkreises? 2.c. Was ist die Rechtsgrundlage für den Bau dieser Atombunker? 2.d. Gibt es Informationen über den Standort dieser Atombunker? Falls ja, wo? Optional: Falls es nur Atombunker für einen bestimmten Personenkreis gibt, nicht aber für die Zivilbevölkerung: Was ist der Grund dafür, dass nur für einen bestimmten Personenkreis vorgesorgt wird und was ist die Rechtsgrundlage dafür?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrtAntragsteller/in Beiliegend darf ein Schreiben zu Ihrer Anfrage vom 06.10.2017 übermittelt werden. Mi…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Erledigung - Atombunker Österreich
Datum
2. November 2017 08:54
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Erledigung_Her._Heurteur_BMI-ZK1300_0106-II_13_a_2017_02.11.2017_Maximillian__Heurteur.pdf
461,5 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in Beiliegend darf ein Schreiben zu Ihrer Anfrage vom 06.10.2017 übermittelt werden. Mit freundlichen Grüßen