Digitale Identität als Biometrieregister?
S.g. Fr. Ministerin Dr. Schramböck,
ich ersuche um Beantwortung folgender Fragen:
1) Werden bei freiwilligem Verzicht auf die eID die biometrischen Daten (inbes. Foto) weiterhin im eID-Register gespeichert und lediglich die eID des Bürgers auf "inaktiv" gesetzt oder wie bisher die Daten ausschließlich für die Ausweisproduktion dem Dienstleister (OeSD) überlassen und anschließend gelöscht?
1a) Falls eine dauerhafte Speicherung der Fotos in Registern in Zukunft selbst bei Verzicht auf die eID stattfinden soll: Welche Stellen sollen Zugriff bekommen? Wie findet dieser Zugriff statt (vollautomatisiert oder per Anfrage)? Wie ist der Rechtsschutz gewährleistet bzw. erfahren betroffene Bürger, wer ihre Daten abgerufen hat?
1b) Wird es die Möglichkeit geben, wie bisher eine eID ohne Foto zu haben - als reine digitale Signatur (Bürgerkarte/Handysignatur) zum Vertragsabschluss statt als digitalen Ausweis ?
2) Wie ist das geplante Vorgehen bei der "eCard Neu" mit Foto? Ist auch hier eine dauerhafte Speicherung geplant?
2a) Falls eine dauerhafte Speicherung der Fotos in Zukunft bei eCard-Beantragung stattfinden soll: Welche Stellen sollen Zugriff bekommen? Wie findet dieser Zugriff statt (vollautomatisiert oder per Anfrage)? Wie ist der Rechtsschutz gewährleistet bzw. erfahren betroffene Bürger, wer ihre Daten abgerufen hat?
3) Ist es bewusst so, dass geplant ist, dass Führerscheine als erste "digitalisiert" werden, da hierbei ja seit 2006 (FSG-Novelle im Zuge der Einführung der Scheckkartenführerscheine) auch das Foto vorliegt?
4) Wird die Erstellung der eID als "Opt-In" oder "Opt-Out" Variante realisiert?
In den Medien wird dazu kolportiert: "Wir alle bekommen eine digitale Identität".
4a) Falls "Opt-Out": Wie ist das geplante Prozedere? Werden Antragssteller vom Pass-Service dazu bei der nächsten Beantragung aufgeklärt oder muss erst explizit darauf hinweisen?
Ich erlaube mir Ihre Antworten an den Verein "epicenter.works" weiterzuleiten und/oder diese auf der Plattform "FragDenStaat.at" zu publizieren. Die Beantwortung per Email ist zulässig.
Danke für Ihre Antwort,
Anfrage erfolgreich
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Datum17. Januar 2018
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14. März 2018
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