Ausbezahlte Förderungen an Parteien und Gemeinderatsklubs 2016 und 2017

Anfrage an: Innsbruck
Verwendetes Gesetz: Tiroler Auskunftspflichtsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem § 2 Tiroler Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:

Können Sie mir bitte mitteilen, wie hoch die öffentlichen Förderungen sind, die die Stadt in den Jahren 2016 und 2017 an Parteien bzw. Gemeinderatsklubs ausbezahlt hat? Ich bitte um eine Aufstellung, in der die pro Jahr an die jeweilige Partei bzw. den jeweiligen Klub ausbezahlten Gelder aufgeschlüsselt werden.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen um die Beantwortung meiner Anfrage!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Februar 2018
  • Frist
    29. März 2018
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Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 Tiroler Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgen…
An Innsbruck Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Ausbezahlte Förderungen an Parteien und Gemeinderatsklubs 2016 und 2017 [#890]
Datum
1. Februar 2018 14:30
An
Innsbruck
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 Tiroler Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft: Können Sie mir bitte mitteilen, wie hoch die öffentlichen Förderungen sind, die die Stadt in den Jahren 2016 und 2017 an Parteien bzw. Gemeinderatsklubs ausbezahlt hat? Ich bitte um eine Aufstellung, in der die pro Jahr an die jeweilige Partei bzw. den jeweiligen Klub ausbezahlten Gelder aufgeschlüsselt werden. Vielen Dank für Ihre Bemühungen um die Beantwortung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen,
Mathias Huter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Das ist eine automatisch generierte Empfangsbestaetigung durch das E-Mailsystem der Stadt Innsbruck. Ihr E-Mail w…
Von
Innsbruck
Betreff
Empfangsbestaetigung Stadtmagistrat Innsbruck - Betreff: Ausbezahlte Förderungen an Parteien und Gemeinderatsklubs 2016 und 2017 [#890]
Datum
1. Februar 2018 14:52
Status
Warte auf Antwort
Das ist eine automatisch generierte Empfangsbestaetigung durch das E-Mailsystem der Stadt Innsbruck. Ihr E-Mail wird zur Bearbeitung an die zustaendige Sachbearbeiterin bzw. den zustaendigen Sachbearbeiter weitergeleitet. Für rechtswirksame elektronische Anbringen (§ 13 Abs. 2 und 5 AVG) an alle bei der Landeshauptstadt Innsbruck eingerichteten Behörden und Dienststellen ist ausschließlich das entsprechend gekennzeichnete Formular auf der Homepage der Stadt Innsbruck (www.innsbruck.gv.at/formulare) oder per E-Mail die Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu verwenden. _______________________________________ Stadt Innsbruck Maria-Theresien-Straße 18 A-6010 Innsbruck Homepage: www.innsbruck.gv.at Vermittlung: +43 (0)512 5360 0 techn. Kontakt: <<E-Mail-Adresse>>
MagIbk/14251/MD-SO/3 Sehr geehrte Damen und Herren, nach Mitteilung der zuständigen Fachdienststelle belaufen si…
Von
Innsbruck
Betreff
Landeshauptstadt Innsbruck - Ausbezahlte Förderungen an Parteien und Gemeinderatsklubs 2016 und 2017
Datum
27. Februar 2018 09:12
Status
Anfrage abgeschlossen
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MagIbk/14251/MD-SO/3 Sehr geehrte Damen und Herren, nach Mitteilung der zuständigen Fachdienststelle belaufen sich 2016 die Transferzahlungen an die Gemeinderatsklubs, die auch auf https://www.offenerhaushalt.at/gemeinde/innsbruck öffentlich einsehbar sind, auf € 1.024.285,89. Da der Rechnungsabschluss 2017 noch nicht erfolgt ist, können wir den Betrag für 2017 derzeit noch nicht beziffern. Dieser liegt aber in etwa in der gleichen Höhe wie 2016. Etwaige geringfügige Abweichungen ergeben sich abhängig von den tatsächlichen Personalkosten der Gemeinderatsklubs. Die Aufschlüsselung auf die einzelnen Gemeinderatsparteien erfolgt gemäß der „Richtlinie der Landeshauptstadt Innsbruck, mit der die Förderung der Gemeinderatsparteien geregelt wird“ sowie nach § 14 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Gemeinderates, wo die Refundierung der Personalkosten an die Gemeinderatsklubs geregelt ist. Beide Vorschriften sind auf https://www.innsbruck.gv.at/page.cfm?vpath=verwaltung/staedtische-vorschriften öffentlich abrufbar. Freundliche Grüße Peter Brühwasser [Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: 4-Logo_Test] [Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Wappen_Test] Landeshauptstadt Innsbruck Büro Magistratsdirektor Dr. Peter Brühwasser Büroleiter Maria-Theresien-Straße 18 A-6020 Innsbruck Telefon +43 512 53 60 3314 Mobil +43 664 3854739 Telefax +43 512 53 60 1753 <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> www.innsbruck.gv.at<http://www.innsbruck.gv.at/> Diese E-Mail enthaelt vertrauliche und/oder rechtlich geschuetzte Informationen. Wenn Sie nicht die/der richtige AdressatIn sind oder diese E-Mail irrtuemlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort die/den AbsenderIn und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. Für rechtswirksame elektronische Anbringen (§ 13 Abs. 2 und 5 AVG) an alle bei der Landeshauptstadt Innsbruck eingerichteten Behörden und Dienststellen ist ausschließlich das entsprechend gekennzeichnete Formular auf der Homepage der Stadt Innsbruck (www.innsbruck.gv.at/formulare) oder per E-Mail die Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu verwenden.