IP-Ranges des Parlaments

Anfrage an: Parlamentsdirektion
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Im Rahmen des Projekts @politikedits werden seit drei Jahren anonyme Änderungen der Online-Enzyklopädie Wikipedia aus Netzwerken offizieller Einrichtungen auf twitter veröffentlicht.

Da sich durch den Umzug des Parlaments auch eine Neuordnung der IP-Ranges ergeben haben könnte, bitten wir Sie -auch in Ihrem Interesse- um Informationen, welche IP-Ranges im Parlament für den Zugriff auf das Internet verwendet wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2018
  • Frist
    3. April 2018
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Martin Thür
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Parlamentsdirektion Details
Von
Martin Thür
Betreff
IP-Ranges des Parlaments [#915]
Datum
6. Februar 2018 10:03
An
Parlamentsdirektion
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Im Rahmen des Projekts @politikedits werden seit drei Jahren anonyme Änderungen der Online-Enzyklopädie Wikipedia aus Netzwerken offizieller Einrichtungen auf twitter veröffentlicht. Da sich durch den Umzug des Parlaments auch eine Neuordnung der IP-Ranges ergeben haben könnte, bitten wir Sie -auch in Ihrem Interesse- um Informationen, welche IP-Ranges im Parlament für den Zugriff auf das Internet verwendet wird.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Martin Thür <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martin Thür << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Thür
Parlamentsdirektion
Sehr geehrter Herr Thür! Auf Ihre Anfrage vom 6. Februar 2018 können wir Ihnen nach Rücksprache mit der IT-Abteil…
Von
Parlamentsdirektion
Betreff
Antwort: IP-Ranges des Parlaments [#915] (GZ 368)
Datum
2. März 2018 15:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Thür! Auf Ihre Anfrage vom 6. Februar 2018 können wir Ihnen nach Rücksprache mit der IT-Abteilung der Parlamentsdirektion folgende Auskunft geben: Der vom Parlament für die Zwecke von Gesetzgebung und Verwaltung sowie für eine gegebenenfalls im Sinn des § 79d BDG zulässige Privatnutzung verwendete IP-Range 161.110.0.0 - 161.110.255.255 hat sich durch die Übersiedlung in die Interimslokation nicht verändert. Für Besucher/innen wird ein frei zugängliches W-LAN angeboten, das aber nicht Teil des Parlamentsnetzwerks ist. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben! Mit freundlichen Grüßen,
Parlamentsdirektion
Sehr geehrter Herr Thür! Auf Ihre Anfrage vom 6. Februar 2018 können wir Ihnen nach Rücksprache mit der IT-Abteil…
Von
Parlamentsdirektion
Betreff
Antwort: IP-Ranges des Parlaments [#915] (GZ 368)
Datum
2. März 2018 15:31
Status
Sehr geehrter Herr Thür! Auf Ihre Anfrage vom 6. Februar 2018 können wir Ihnen nach Rücksprache mit der IT-Abteilung der Parlamentsdirektion folgende Auskunft geben: Der vom Parlament für die Zwecke von Gesetzgebung und Verwaltung sowie für eine gegebenenfalls im Sinn des § 79d BDG zulässige Privatnutzung verwendete IP-Range 161.110.0.0 - 161.110.255.255 hat sich durch die Übersiedlung in die Interimslokation nicht verändert. Für Besucher/innen wird ein frei zugängliches W-LAN angeboten, das aber nicht Teil des Parlamentsnetzwerks ist. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben! Mit freundlichen Grüßen,