4. COVID19-Schutzmaßnahmenverordnung
- Anfrage an:
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Genutztes Gesetz:
- Auskunftspflichtgesetz
- Status dieser Anfrage:
- Warte auf Antwort
- Frist:
- 9. April 2021 - in 1 Monat, 1 Woche Wie wird das berechnet?
- Zusammenfassung der Anfrage
In der rechtlichen Begründung der 4. COVID19-Schutzmaßnahmenverordnung wird bezüglich der Einschätzung der epidemiologischen Lage auf die fachlichen Ausführungen verwiesen. Diese sind jedoch leider nicht einsehbar. Ich bitte daher um Zusendung dieser fachlichen Ausführungen.