Abgabenvorschreibung für eine amtsseitige Änderung der Steuernummer

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich erhielt heute ein Schreiben des FA mit der Mitteilung "..., dass unter der Steuernummer xxx folgende Abgabe verrechnet:
- Festsetzung und Einhbeung der Abgabe Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel (GVG)".
Hier wird kein Betrag angegeben und auch nicht der Grund des Schreibens. Gleichzeit erhalte ich mit gesondertem Schreiben eine Buchungsmitteilung die € 45,- als zu zahlenden Betrag anführt,
Da ich seit Jahren Lohnsteuer bezahle, keine gesonderte Steuererklärung mache, weil ich Grund dazu besteht ,sowie bereits vor Jahren meine Steuernummer zurücklegen wollte, was mir von Seiten des FA verwehrt wurde ersuche ich um Ihre Unterstützung bei der Klärung der Angelegenheit.
Offensichtlich hat das FA meine Steuernummer - ohne meinen Wunsch, Antrag etc., also einseitig, ohne meine Veranlassung, geändert und möchte nun (ohne dafür eine Rechnung, Bescheid) mittels einer Buchhungsmitteilung Geld dafür eintreiben.
Ist das Rechtens? Zulässig? Kann ich etwas dagegen unternehmen?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    16. Mai 2025
  • Frist
    11. Juli 2025
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Abgabenvorschreibung für eine amtsseitige Änderung der Steuernummer [#3411]
Datum
16. Mai 2025 13:00
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich erhielt heute ein Schreiben des FA mit der Mitteilung "..., dass unter der Steuernummer xxx folgende Abgabe verrechnet: - Festsetzung und Einhbeung der Abgabe Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel (GVG)". Hier wird kein Betrag angegeben und auch nicht der Grund des Schreibens. Gleichzeit erhalte ich mit gesondertem Schreiben eine Buchungsmitteilung die € 45,- als zu zahlenden Betrag anführt, Da ich seit Jahren Lohnsteuer bezahle, keine gesonderte Steuererklärung mache, weil ich Grund dazu besteht ,sowie bereits vor Jahren meine Steuernummer zurücklegen wollte, was mir von Seiten des FA verwehrt wurde ersuche ich um Ihre Unterstützung bei der Klärung der Angelegenheit. Offensichtlich hat das FA meine Steuernummer - ohne meinen Wunsch, Antrag etc., also einseitig, ohne meine Veranlassung, geändert und möchte nun (ohne dafür eine Rechnung, Bescheid) mittels einer Buchhungsmitteilung Geld dafür eintreiben. Ist das Rechtens? Zulässig? Kann ich etwas dagegen unternehmen?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3411/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Finanzen
Ihre Anfrage vom 16.5.2025 Sehr geehrtAntragsteller/in finden Sie bitte in der Anlage ein Schreiben des Bundesmin…
Von
Bundesministerium für Finanzen
Betreff
Ihre Anfrage vom 16.5.2025
Datum
26. Mai 2025 13:41
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in finden Sie bitte in der Anlage ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
AW: Ihre Anfrage vom 16.5.2025 [#3411] Guten Tag Antragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. Zwischenzeitlich …
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 16.5.2025 [#3411]
Datum
27. Mai 2025 13:51
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Antragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. Zwischenzeitlich haben sich auch mehrere Mitarbeiterin des Finanzamt Österreich, der Abteilung Sonderzuständigkeiten die für den Fall zuständig sind, bei mir gemeldet. Ganz offensichtlich herrscht hier, wie Sie selber feststellten eine gewisse Unklarheit bzgl. des Wissensstandes ("Zu bemerken ist weiters, dass die nachgefragten Informationen dem Bundesministerium für Finanzen, an welches die Anfrage ergangen ist, in dieser Form nicht bekannt sind.."). Vielleicht können Sie mir, weil dass sonst niemand kann, erklären, wie Informationen von Landesbehörden an Bundebehörden so fehlerhaft übertragen werden können (i.d. Fall vom Verkehrsamt an das Finanzamt), dass bei einer einfachen Beschwerdeingabe keine Zuordnung von Forderung zu Zahlung möglich ist und wie es möglich ist, dass hierfür ein neues, personalisiertes zusätzliches Steuerkonto in meinem Namen eröffnet wurde.? Die Angelegenheit ist offenbar äußerst kompliziert/komplex, weil hier Aufgaben (Rechnungswesen) von Landesbehörden (als Beschwerdestelle) an den Bund, als Buchhaltung übertragen/übergeben werden und dafür die Daten von Bundesbehörden (Finanzamt/Steuerdaten) benutzt werden die wiederum mit der Rechnungsangelegenheit (Zahlungswesen) nur unvollständig vertraut sind. Sie schreiben "Die Vergabe von „Steuernummern“ folgt der Notwendigkeit einer eindeutigen Identifizierbarkeit und Zuordenbarkeit" - das ist vielleicht die Theorie, in der Praxis beweist sich das, leider (nicht nur bei mir), nicht. Die Geschäftszahl der jeweiligen Behörde bzw. des jeweiligen Geschäftsfalls wäre für eine eindeutige Zuordenbarkeit sicherlich ausreichend und würde über das hinaus die Zahlung von Gebühren überhaupt erst ermöglichen (!), weil diese Voraussetzung bisher fehlt (fehlte)! Hier scheint ein Systemfehler vorzuliegen! Zuletzt wurde mir telefonisch vom Finanzamt mitgeteilt, ich möge nur eine angeblich entstanden Gebührenerhöhung bezahlen... eine rechtlich wohl wenig belastbare Information. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3411/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Finanzen
Ihre Anfrage vom 27.5.2025 Sehr geehrtAntragsteller/in finden Sie bitte in der Anlage ein Schreiben des Bundesmin…
Von
Bundesministerium für Finanzen
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.5.2025
Datum
30. Mai 2025 08:47
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in finden Sie bitte in der Anlage ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen. Mit freundlichen Grüßen