Abgabenvorschreibung für eine amtsseitige Änderung der Steuernummer

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich erhielt heute ein Schreiben des FA mit der Mitteilung "..., dass unter der Steuernummer xxx folgende Abgabe verrechnet:
- Festsetzung und Einhbeung der Abgabe Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel (GVG)".
Hier wird kein Betrag angegeben und auch nicht der Grund des Schreibens. Gleichzeit erhalte ich mit gesondertem Schreiben eine Buchungsmitteilung die € 45,- als zu zahlenden Betrag anführt,
Da ich seit Jahren Lohnsteuer bezahle, keine gesonderte Steuererklärung mache, weil ich Grund dazu besteht ,sowie bereits vor Jahren meine Steuernummer zurücklegen wollte, was mir von Seiten des FA verwehrt wurde ersuche ich um Ihre Unterstützung bei der Klärung der Angelegenheit.
Offensichtlich hat das FA meine Steuernummer - ohne meinen Wunsch, Antrag etc., also einseitig, ohne meine Veranlassung, geändert und möchte nun (ohne dafür eine Rechnung, Bescheid) mittels einer Buchhungsmitteilung Geld dafür eintreiben.
Ist das Rechtens? Zulässig? Kann ich etwas dagegen unternehmen?

Warte auf Antwort

  • Datum
    16. Mai 2025
  • Frist
    11. Juli 2025
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Abgabenvorschreibung für eine amtsseitige Änderung der Steuernummer [#3411]
Datum
16. Mai 2025 13:00
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich erhielt heute ein Schreiben des FA mit der Mitteilung "..., dass unter der Steuernummer xxx folgende Abgabe verrechnet: - Festsetzung und Einhbeung der Abgabe Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel (GVG)". Hier wird kein Betrag angegeben und auch nicht der Grund des Schreibens. Gleichzeit erhalte ich mit gesondertem Schreiben eine Buchungsmitteilung die € 45,- als zu zahlenden Betrag anführt, Da ich seit Jahren Lohnsteuer bezahle, keine gesonderte Steuererklärung mache, weil ich Grund dazu besteht ,sowie bereits vor Jahren meine Steuernummer zurücklegen wollte, was mir von Seiten des FA verwehrt wurde ersuche ich um Ihre Unterstützung bei der Klärung der Angelegenheit. Offensichtlich hat das FA meine Steuernummer - ohne meinen Wunsch, Antrag etc., also einseitig, ohne meine Veranlassung, geändert und möchte nun (ohne dafür eine Rechnung, Bescheid) mittels einer Buchhungsmitteilung Geld dafür eintreiben. Ist das Rechtens? Zulässig? Kann ich etwas dagegen unternehmen?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3411/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in