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Adjustierung der Polizei bei Amtshandlungen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:

Wo ist festgelegt, welcher Bekleidungsvorschrift die Polizei bei Amtshandlungen zu folgen hat? Ist die Kappe Bestandteil der Dienstbekleidung und muss diese bei allen Amtshandlungen getragen werden?

Vielen Dank!

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    17. Februar 2017
  • Frist
    14. April 2017
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Adjustierung der Polizei bei Amtshandlungen [#761]
Datum
17. Februar 2017 18:24
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Wo ist festgelegt, welcher Bekleidungsvorschrift die Polizei bei Amtshandlungen zu folgen hat? Ist die Kappe Bestandteil der Dienstbekleidung und muss diese bei allen Amtshandlungen getragen werden? Vielen Dank! Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrteAntragsteller/in Zu Ihrer nachstehenden Anfrage müssen wir Ihnen mitteilen, dass das Bundesministeriu…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
Antwort: WG: Adjustierung der Polizei bei Amtshandlungen [#761]
Datum
21. Februar 2017 09:14
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Zu Ihrer nachstehenden Anfrage müssen wir Ihnen mitteilen, dass das Bundesministerium für Justiz nur Anfragen betreffend den eigenen Wirkungsbereich beantworten kann. Das von Ihnen gestellte Auskunftsersuchen fällt in die Kompetenz des Bundesministeriums für Inneres. Das Bundesministerium für Justiz kann Ihrem Ersuchen auf Auskunftserteilung daher nicht nachkommen. Gemäß § 4 Auskunftspflichtgesetz können Sie nunmehr ausdrücklich die Erlassung eines (im Wesentlichen inhaltsgleichen) Bescheides beantragen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in diesem Fall eine Eingabegebühr in der Höhe von EUR 14,30 (§ 14 Tarifpost 6 Gebührengesetz 1957) sowie eine Verwaltungsabgabe in der Höhe von EUR 6,50 (§ 1 Abs 1 Tarif Z 2 der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983) anfallen können, wenn die Anfrage (wie hier) wesentlich in Ihrem Privatinteresse liegt. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in ...Diese Anfrage ist nicht von privatem Interesse sondern im Interesse aller. Auf ei…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Antwort: WG: Adjustierung der Polizei bei Amtshandlungen [#761]
Datum
28. Februar 2017 20:35
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ...Diese Anfrage ist nicht von privatem Interesse sondern im Interesse aller. Auf eine Weiterführung des Schriftverkehrs verzichte ich gerne. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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