aktuelle Einbrüche in Österreich

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Werden in Österreich Informationen über den Ort von Einbrüchen oder versuchten Einbrüchen online zeitnah veröffentlicht?
Unser gemeinnütziger Verein zur Förderung der selbstständigen Nutzung von Daten möchte eine gratis App entwickeln die für Personen Einbrüche bzw. versuchte Einbrüche in der Umgebung anzeigt. Dafür sind keine genauen Adressdaten notwendig, sondern es reicht ein grobes Raster, dass in einem bestimmten Gebiet (zB Raster 500mx500m) X Einbrüche bzw. Einbruchversuche in einer Woche stattgefunden haben.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Juni 2017
  • Frist
    15. August 2017
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Christoph Fabianek
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Christoph Fabianek
Betreff
aktuelle Einbrüche in Österreich [#806]
Datum
20. Juni 2017 16:50
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Werden in Österreich Informationen über den Ort von Einbrüchen oder versuchten Einbrüchen online zeitnah veröffentlicht? Unser gemeinnütziger Verein zur Förderung der selbstständigen Nutzung von Daten möchte eine gratis App entwickeln die für Personen Einbrüche bzw. versuchte Einbrüche in der Umgebung anzeigt. Dafür sind keine genauen Adressdaten notwendig, sondern es reicht ein grobes Raster, dass in einem bestimmten Gebiet (zB Raster 500mx500m) X Einbrüche bzw. Einbruchversuche in einer Woche stattgefunden haben.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Christoph Fabianek <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christoph Fabianek << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Fabianek
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrter Herr Christoph FABIANEK, zur Ihrer Anfrage wird Ihnen vom Bundeskriminalamt, Büro 1.6 - Kriminalprä…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
WG: aktuelle Einbrüche in Österreich [#806]
Datum
23. Juni 2017 10:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Christoph FABIANEK, zur Ihrer Anfrage wird Ihnen vom Bundeskriminalamt, Büro 1.6 - Kriminalprävention und Opferhilfe, mitgeteilt, dass keine Informationen über den Ort von Einbrüchen oder versuchten Einbrüchen online zeitnah veröffentlicht werden. Von den einzelnen polizeilichen Pressestellen werden Meldungen über erfolgte Einbrüche oder versuchte Einbrüche den Medien für eine eventuelle Aufnahme in Radio, Fernsehen oder Printmedien zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen
Christoph Fabianek
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort vom 23. Juni. Das Informationsweiterverwendungsgese…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Christoph Fabianek
Betreff
AW: WG: aktuelle Einbrüche in Österreich [#806]
Datum
23. Juni 2017 16:50
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort vom 23. Juni. Das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG - https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004375) hat das Ziel die Weiterverwendung von Dokumenten öffentlicher Stellen zu fördern. Meine Frage dazu: Fallen Informationen zu Zeit und Ort von Einbrüche in den Geltungsbereich des IWG? Und wenn nicht, unter welchen Geltungsbereich fallen sie dann? Mit freundlichen Grüßen Christoph Fabianek Anfragenr: 806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christoph Fabianek << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>