Sehr
geehrtAntragsteller/in
Sie brachten am 07.02.2022 unter der Nummer 2589 der Seite "
FragdenStaat.at" beim BMSGPK folgende Anfrage ein:
"Betreff: "Alle vier zugelassenen COVID-19-Impfstoffe sind wie inaktivierte Impfstoffe zu beurteilen". [#2589]
Sehr
geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Vor welchem medizinischem Hintergrund wird das vom Gesundheitsministerium festgestellt ?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG."
Hierzu kann Ihnen durch das BMSGPK Folgendes mitgeteilt werden:
Das Nationale Impfgremium hat sich mit dieser Thematik eingehend auseinander gesetzt. Die entsprechende Passage der Anwendungsempfehlung bezieht sich darauf, dass für den Einsatz dieser Impfstoffe grundsätzlich die gleichen Rahmenbedingungen gelten, wie für die Anwendung von inaktivierten Impfstoffen. In der aktuell gültigen Fassung der Anwendungsempfehlungen wurde dies folgendermaßen praxisrelevant konkretisiert:
Bei den derzeit verfügbaren COVID-19-Impfstoffen handelt es sich um Impfstoffe, die aufgrund von Erfahrungswerten wie Totimpfstoffe einzuordnen sind. Darum ist es basierend auf theoretischen Überlegungen und Erfahrungen mit Totimpfstoffen nicht notwendig, ein Intervall zu anderen Impfungen einzuhalten. Die gleichzeitige Verabreichung von COVID-19-Impfstoffen mit anderen Lebend- oder Totimpfstoffen ist möglich.
Die in Österreich erhältlichen Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 enthalten keine vermehrungsfähige Viren. Ein Auslösen der Erkrankung durch Verabreichung dieser Impfstoffe ist daher nicht möglich
Wir hoffen Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen