"Alle vier zugelassenen COVID-19-Impfstoffe sind wie inaktivierte Impfstoffe zu beurteilen".
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Vor welchem medizinischem Hintergrund wird das vom Gesundheitsministerium festgestellt ?
Anfrage erfolgreich
-
Datum7. Februar 2022
-
4. April 2022
-
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Details
- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- "Alle vier zugelassenen COVID-19-Impfstoffe sind wie inaktivierte Impfstoffe zu beurteilen". [#2589]
- Datum
- 7. Februar 2022 15:49
- An
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Vor welchem medizinischem Hintergrund wird das vom Gesundheitsministerium festgestellt ?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 2589
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.at/a/2589/
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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Anfragesteller/in
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in
meine Anfrage ""Alle vier zugelassenen COVID-19-Impfstoffe sind wie inakti…
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Details
- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- AW: "Alle vier zugelassenen COVID-19-Impfstoffe sind wie inaktivierte Impfstoffe zu beurteilen". [#2589]
- Datum
- 10. Mai 2022 07:15
- An
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in
meine Anfrage ""Alle vier zugelassenen COVID-19-Impfstoffe sind wie inaktivierte Impfstoffe zu beurteilen"." vom 07.02.2022 (#2589) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 2589
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.at/a/2589/
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-beho…
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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
FdS #2589 Auskunftserteilung Sehr geehrtAntragsteller/in
Sie brachten am 07.02.2022 unter der Nummer 2589 der Se…
- Von
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Betreff
- FdS #2589 Auskunftserteilung
- Datum
- 30. Mai 2022 21:54
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in
Sie brachten am 07.02.2022 unter der Nummer 2589 der Seite "FragdenStaat.at" beim BMSGPK folgende Anfrage ein:
"Betreff: "Alle vier zugelassenen COVID-19-Impfstoffe sind wie inaktivierte Impfstoffe zu beurteilen". [#2589]
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Vor welchem medizinischem Hintergrund wird das vom Gesundheitsministerium festgestellt ?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG."
Hierzu kann Ihnen durch das BMSGPK Folgendes mitgeteilt werden:
Das Nationale Impfgremium hat sich mit dieser Thematik eingehend auseinander gesetzt. Die entsprechende Passage der Anwendungsempfehlung bezieht sich darauf, dass für den Einsatz dieser Impfstoffe grundsätzlich die gleichen Rahmenbedingungen gelten, wie für die Anwendung von inaktivierten Impfstoffen. In der aktuell gültigen Fassung der Anwendungsempfehlungen wurde dies folgendermaßen praxisrelevant konkretisiert:
Bei den derzeit verfügbaren COVID-19-Impfstoffen handelt es sich um Impfstoffe, die aufgrund von Erfahrungswerten wie Totimpfstoffe einzuordnen sind. Darum ist es basierend auf theoretischen Überlegungen und Erfahrungen mit Totimpfstoffen nicht notwendig, ein Intervall zu anderen Impfungen einzuhalten. Die gleichzeitige Verabreichung von COVID-19-Impfstoffen mit anderen Lebend- oder Totimpfstoffen ist möglich.
Die in Österreich erhältlichen Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 enthalten keine vermehrungsfähige Viren. Ein Auslösen der Erkrankung durch Verabreichung dieser Impfstoffe ist daher nicht möglich
Wir hoffen Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
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