AMA, Tierwohl, dauernde Anbindehaltung von Rindern
Die „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts (§ 2 AMA-Gesetz). Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat der AMA Weisungen zu erteilen, soweit das zur gesetzesgemäßen Erfüllung der Aufgaben der AMA erforderlich ist (§ 17 AMA-Gesetz). Die AMA hat die Möglichkeit Aufgaben aus dem eigenen Wirkungsbereich an Kapitalgesellschaften in Form von Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu übertragen, wie z.B. durch die AMA Marketing GmbH geschehen (§39a AMA-Gesetz).
Aktuell wirbt die AMA für das AMA Gütesiegel mit dem Bild eines Rindes bei einer Kratzbürste und dem Slogan: „ICH SCHAU AUFS TIERWOHL. GANZ GENAU. Wenn ich aufs AMA Gütesiegel schau.“ Und weiter: „Wer aufs AMA-Gütesiegel schaut, schaut auch auf das Wohl von Milchkühen. Kühe mögen ihre Laufställe, in denen sie sich frei bewegen – und nach Lust und Laune von der Kuhbürste massieren lassen.“
Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen an Sie:
A) Wieviele der AMA-Gütesiegel Milchkühe sind in dauernder Anbindehaltung, wieviele in Anbindehaltung und wieviele im Laufstall?
B) Wieviele der AMA-Gütesiegel Milchbetriebe sind solche mit dauernder Anbindehaltung, wieviele mit Anbindehaltung und wieviele mit Laufstall?
C) Wieviele der AMA-Gütesiegel Milchkühe haben je nach Lust und Laune (also permanent) Zugang zu einer Kratzbürste?
Die AMA hat unter anderem folgende Aufgabe zu vollziehen: „Maßnahmen zur Qualitätssteigerung, wie insbesondere Entwicklung und Anwendung von Qualitätsrichtlinien für agrarische Produkte und daraus hergestellte Verarbeitungserzeugnisse“ (§ 3 (1) Z 2 AMA-Gesetz).
Erhöhtes Tierwohl ist eine Qualität landwirtschaftlicher Produkte. Die AMA wirbt häufig mit Tierwohl. Die Kriterien des AMA-Gütesiegels zur Tierhaltung entsprechen aber vielfach nur dem Mindeststandard, den das Tierschutzgesetz vorschreibt.
D) Trifft die AMA Maßnahmen zur Qualitätssteigerung im Bereich Tierwohl? Wie sehen diese Maßnahmen aus?
E) Werden im Bereich Entwicklung von Qualitätsrichtlinien Maßnahmen, die das Tierwohl verbessern, ergriffen? Wie sehen diese Maßnahmen aus?
Die dauernde Anbindehaltung von Rindern ist ein großes Tierschutzproblem. Derartig gehaltene Rinder verfügen nicht über einen Platz, der ihren physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen ist.
Konventionelle Molkereien wie z.B. die NÖM oder die SalzburgMilch haben die Vermarktung von Milch, die von Kühen aus dauernder Anbindehaltung stammt, beendet.
Vor dem Hintergrund dass die AMA das AMA-Gütesiegel damit bewirbt, dass die Kühe in Laufställen leben und sich bewegen können, stelle ich folgende Fragen:
F) Trifft die AMA Maßnahmen die dauernde Anbindehaltung von Kühen, deren Milch mit dem AMA-Gütesiegel vermarktet wird, zu beenden? Wie sehen diese Maßnahmen aus?
G) Wird die AMA die Vermarktung von Milch von Kühen in Anbindehaltung unter dem AMA-Gütesiegel beenden?
H) Trifft die AMA Maßnahmen um das Tierwohl von Kühen in Anbindehaltung zu verbessern? Wie sehen diese Maßnahmen aus? Werden z.B. die Tage mit freier Bewegung über das gesetzliche Mindestniveau gehoben werden, wie bei NÖM und SalzburgMilch?
Anfrage abgelehnt
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Datum19. November 2019
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14. Januar 2020
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