Anbindehaltung von Rindern

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wie viele Prozent aller Rinder in Österreich leben in Anbindehaltung?
Und wie viele leben noch in dauerender Anbindehaltung?
Wie sieht es bei BIO aus, wie viele BIO-Rinder sind noch angekettet?
Und wie sind die Werte auf die Bundesländer verteilt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. September 2019
  • Frist
    22. November 2019
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anbindehaltung von Rindern [#1808]
Datum
27. September 2019 08:58
An
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie viele Prozent aller Rinder in Österreich leben in Anbindehaltung? Und wie viele leben noch in dauerender Anbindehaltung? Wie sieht es bei BIO aus, wie viele BIO-Rinder sind noch angekettet? Und wie sind die Werte auf die Bundesländer verteilt?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
E-Mail Empfangsbestätigung des BMNT Die von Ihnen an das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus zugest…
Von
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Betreff
E-Mail Empfangsbestätigung des BMNT
Datum
27. September 2019 22:24
Status
Warte auf Antwort
Die von Ihnen an das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus zugestellte E-Mail ist eingelangt. Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 DSGVO: Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten (Name, E-Mailadresse) ausschließlich im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten Datenschutzgesetzes i.d.F. vom 25. Mai 2018. Unsere Zusendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 (Informationstätigkeit der Bundesregierung). Hierfür speichern wir Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse und ggf. sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Zuge Ihres Schreibens an das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus übermitteln. Diese werden mit Ablauf des nächstfolgenden Kalenderjahres automatisch gelöscht. Für die zutreffende Beantwortung Ihres Anliegens werden relevante Auszüge Ihrer Daten (insbesondere Vor- und Zuname, E-Mail, Anschrift und ggf. Telefonnummer) - wenn organisationstechnisch erforderlich - an Dienststellen des BMNT weitergeleitet, sowie ggf. an andere Bundesministerien übermittelt. Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Weitere Informationen: Sie erreichen uns im Falle datenschutzrechtlicher Fragen die Ihre Person betreffen unter: Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, Abteilung RD1, E-Mail-Adresse: Datenschutzbeauftragter(at)bmnt.gv.at
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben das BMNT um nähere Auskünfte zu Rindern in Anbindehaltung ersucht. Dazu wi…
Von
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Betreff
WG: erl. Za: WG: Anbindehaltung von Rindern [#1808]
Datum
1. Oktober 2019 12:10
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben das BMNT um nähere Auskünfte zu Rindern in Anbindehaltung ersucht. Dazu wird mitgeteilt, dass diese Frage die 1. Tierhalteverordnung betrifft, die in den Aufgabenbereich des BMASGK fällt. Dem BMNT liegen auch keine näheren Daten vor. Ihre Anfrage wäre daher an das für diese Angelegenheit zuständige BMASGK zu richten. Mit freundlichen Grüßen