Anbindehaltung von Rindern
- Anfrage an:
- Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
- Genutztes Gesetz:
- Auskunftspflichtgesetz
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage eingeschlafen
- Frist:
- 22. November 2019 - 1 Jahr, 4 Monate her Wie wird das berechnet?
- Zusammenfassung der Anfrage
Wie viele Prozent aller Rinder in Österreich leben in Anbindehaltung?
Und wie viele leben noch in dauerender Anbindehaltung?
Wie sieht es bei BIO aus, wie viele BIO-Rinder sind noch angekettet?
Und wie sind die Werte auf die Bundesländer verteilt?
Korrespondenz
-
Frist: – 22.11.2019
- 27. Sep 2019
- 08. Okt
- 19. Okt
- 31. Okt
- 22. Nov 2019
- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- Anbindehaltung von Rindern [#1808]
- Datum
- 27. September 2019 08:58
- An
- Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail erfolgreich abgeschickt!
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie viele Prozent aller Rinder in Österreich leben in Anbindehaltung?
Und wie viele leben noch in dauerender Anbindehaltung?
Wie sieht es bei BIO aus, wie viele BIO-Rinder sind noch angekettet?
Und wie sind die Werte auf die Bundesländer verteilt?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
- 1 Jahr, 6 Monate her27. September 2019 22:24: Anfragesteller/in hat eine Nachricht an Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus gesendet.
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- Von
- Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
- Betreff
- E-Mail Empfangsbestätigung des BMNT
- Datum
- 27. September 2019 22:24
- Status
- Warte auf Antwort
Die von Ihnen an das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus zugestellte E-Mail ist eingelangt.
Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 DSGVO: Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten (Name, E-Mailadresse) ausschließlich im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten Datenschutzgesetzes i.d.F. vom 25. Mai 2018.
Unsere Zusendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 (Informationstätigkeit der Bundesregierung). Hierfür speichern wir Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse und ggf. sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Zuge Ihres Schreibens an das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus übermitteln. Diese werden mit Ablauf des nächstfolgenden Kalenderjahres automatisch gelöscht. Für die zutreffende Beantwortung Ihres Anliegens werden relevante Auszüge Ihrer Daten (insbesondere Vor- und Zuname, E-Mail, Anschrift und ggf. Telefonnummer) - wenn organisationstechnisch erforderlich - an Dienststellen des BMNT weitergeleitet, sowie ggf. an andere Bundesministerien übermittelt. Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
Weitere Informationen: Sie erreichen uns im Falle datenschutzrechtlicher Fragen die Ihre Person betreffen unter: Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, Abteilung RD1, E-Mail-Adresse: Datenschutzbeauftragter(at)bmnt.gv.at
- 1 Jahr, 6 Monate her27. September 2019 22:25: Nachricht von Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus erhalten.
- Von
- Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
- Betreff
- WG: erl. Za: WG: Anbindehaltung von Rindern [#1808]
- Datum
- 1. Oktober 2019 12:10
Sehr geehrtAntragsteller/in
Sie haben das BMNT um nähere Auskünfte zu Rindern in Anbindehaltung ersucht.
Dazu wird mitgeteilt, dass diese Frage die 1. Tierhalteverordnung betrifft, die in den Aufgabenbereich des BMASGK fällt. Dem BMNT liegen auch keine näheren Daten vor.
Ihre Anfrage wäre daher an das für diese Angelegenheit zuständige BMASGK zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
- 1 Jahr, 6 Monate her1. Oktober 2019 12:11: Nachricht von Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus erhalten.
- 1 Jahr, 4 Monate her23. November 2019 01:00: Die Frist für diese Anfrage ist abgelaufen