Anfrage Auszahlung Kommunales Investitionsprogramm 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
analog zur Anfrage 2905/J des Abgeordneten Andreas Kollross und weiteren beantrage ich gemäß gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskünfte zur Zuteilung von Geldern aus Covid-19 Hilfsfonds (bzw. aufgrund des Kommunalinvestitionsgesetz) durch das Finanzministerium an Gemeinden:
1) Welche Gemeinden und Städte haben seit dem 1. Juni 2020 einen Zweckzuschuss beantragt?
2) Welche Gemeinden und Städte haben seit dem 1. Juni 2020 einen Zweckzuschuss erhalten?
3) Für jede Gemeinde, die einen Zweckzuschuss erhalten hat: in welcher Höhe wurde dieser gewährt?
4) Mit welcher zeitlichen Dauer muss eine Gemeinde rechnen, bis ein Förderansuchen positiv abgeschlossen wurde? (Mit Bitte um Beauskunftung der bisher kürzesten, mittleren und längsten Dauer seit Erstantrag)
5) Wie viele und welche zusätzlichen Investitionen, Instandhaltungen und Sanierungen auf kommunaler Ebene wurden in welcher Höhe gefördert?
6) Wie viele und welche Gemeinden und Städte verwenden die Bundesfördermittel um bereits bestehende Projekte, die ab dem 1 Juni 2019 begonnen wurden, zu finanzieren?
7) Wie viele Ferienbetreuungsplätze wurden im Zuge des KIG 2020 gefördert? (Mit Bitte um Auflistung nach Bundesland und Gemeinde)
8) Welche Gemeinden und Städte mussten sich einer Evaluierung des Bundes unterziehen?
9) Sind ihnen Gemeinden und Städte bekannt, die aufgrund ihrer Finanzkraft die Vorfinanzierung für das KIG 2020 nicht schaffen? Welche sind das?
Auf die Anfrage des Abgeordneten Kollross (2905/J) haben Sie unter anderem geantwortet (2909/AB), dass von einer konkreten Bekanntgabe der Gemeinden gemäß § 1 DSG aus datenschutzrechtlichen Gründen Abstand genommen werden muss. Dazu ersuche ich um die Beantwortung folgender Fragen:
10) Die Daten welches Personenkreises könnten durch die Bekanntgabe der Gemeinden berührt werden? Worin liegen die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen dieses Personenkreises? In welcher Form könnten durch die Bekanntgabe konkreter Gemeindedaten eine Rückführbarkeit auf den oder die Betroffenen entstehen?
11) Werden die angefragten Informationen nicht ohnehin öffentlich verfügbar werden, da ihre Beantragung in der Regel in öffentlichen Gemeinderatssitzungen genehmigt und ihr Erhalt spätestens in den Rechnungsabschlüssen dokumentiert werden muss? Falls nein: Wo ist ihre Ausnahme von diesen Veröffentlichungspflichten gesetzlich geregelt?
Ich weise auf meine Rolle als „public watchdog“, die Rechtsprechung Magyar Helsinki des EGMR (18030/11) und die Entscheidung VwGH Ra 2017/03/008310 hin.
Im Falle einer (teilweisen) Auskunftsverweigerung wird ein Bescheid nach Auskunftspflichtgesetz beantragt. Da davon auszugehen ist, dass Auskunftsrechte von „public watchdogs“ nach EGMR Art. 10 auch bei der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen abgewogen werden, blicke ich einer raschen Entscheidung und (in eventu) einer ebenso raschen Ausfertigung eines Bescheides entgegen.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen um die Beantwortung meiner Anfrage.
Mit besten Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum12. Oktober 2020
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7. Dezember 2020
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