Antigentest, Triton X-100, auch Octoxinol 9
Der in Österreich und auch in Schulen verwendete Antigentest des chinesischen Herstellers ACON Biontech enthält laut Sicherheitsdatenblatt in der Extraktionspufferlösung 1 % Triton X-100 sowie 0,02 % Natriumazid. Triton X-100 wird darin mit "akuter Toxizität 4", "Hautreiz 2" und "Augenreiz 2" beschrieben. Die empfohlenen Maßnahme bei körperlicher Kontaminierung sind Inhalation (bei Atemstillstand ist künstliche Beatmung durchzuführen), bei Hautkontakt - mindestens 15 Minuten abwaschen; bei Augenkontakt 15 Minuten ausspülen-sofort ärztliche Hilfe holen. Für Triton X-100 besteht ein Einfuhrverbot in die Europäische Union. Der Verpackung ist kein Hinweis auf die Giftstoffe zu entnehmen. Bereits 6-jährige Kinder hantieren in Schulen ohne Sicherheitsvorkehrungen mit den Tests. Laut einem Eintrag in der United States National Library of Medicine (NLM) kann Octoxinol 9 das Schmelzverhalten von DNA-Doppelsträngen verändern. Die Verpackungen sind nicht mit den vorgeschriebenen Gefahrenzeichen versehen.
Frage 1: Wurden die österr. Anwender (insbesondere Schulen) über die Inhaltsstoffe dieser Antigentests seitens des BM aufgeklärt ?
Frage 2: Wurden der Antigentest vom BASG auf die Inhaltsstoffe analysiert ?
Frage 3: Wenn Frage 2 mit "nein" beantwortet wird - warum nicht ?
Frage 4: Wurden im 122. Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktgesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert wurde (ausgegeben am 30. Juni 2021) , Bestimmungen mit Bezug zu Frage 2 und 3 geändert ?
5: Wenn Frage 4 mit "ja" beantwortet wird - aus welchem Grunde wurden die Änderungen/Korrekturen durchgeführt (Erläuterungen im Gesetzesentwurf), der Hinweis auf Judikatur des VwGH
6: Unterliegt der Hauptbestandteil von Triton X-100 (2-(2,4,4-trimetyhlpentan-2-yl)phenoxy)ethanol einen Einfuhr-Verkaufs-und Verwendungsverbot in Österreich/EWR ?
Vielen Dank,
Antwort verspätet
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Datum6. Oktober 2022
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1. Dezember 2022
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