Antigentest, Triton X-100, auch Octoxinol 9

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Der in Österreich und auch in Schulen verwendete Antigentest des chinesischen Herstellers ACON Biontech enthält laut Sicherheitsdatenblatt in der Extraktionspufferlösung 1 % Triton X-100 sowie 0,02 % Natriumazid. Triton X-100 wird darin mit "akuter Toxizität 4", "Hautreiz 2" und "Augenreiz 2" beschrieben. Die empfohlenen Maßnahme bei körperlicher Kontaminierung sind Inhalation (bei Atemstillstand ist künstliche Beatmung durchzuführen), bei Hautkontakt - mindestens 15 Minuten abwaschen; bei Augenkontakt 15 Minuten ausspülen-sofort ärztliche Hilfe holen. Für Triton X-100 besteht ein Einfuhrverbot in die Europäische Union. Der Verpackung ist kein Hinweis auf die Giftstoffe zu entnehmen. Bereits 6-jährige Kinder hantieren in Schulen ohne Sicherheitsvorkehrungen mit den Tests. Laut einem Eintrag in der United States National Library of Medicine (NLM) kann Octoxinol 9 das Schmelzverhalten von DNA-Doppelsträngen verändern. Die Verpackungen sind nicht mit den vorgeschriebenen Gefahrenzeichen versehen.
Frage 1: Wurden die österr. Anwender (insbesondere Schulen) über die Inhaltsstoffe dieser Antigentests seitens des BM aufgeklärt ?
Frage 2: Wurden der Antigentest vom BASG auf die Inhaltsstoffe analysiert ?
Frage 3: Wenn Frage 2 mit "nein" beantwortet wird - warum nicht ?
Frage 4: Wurden im 122. Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktgesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert wurde (ausgegeben am 30. Juni 2021) , Bestimmungen mit Bezug zu Frage 2 und 3 geändert ?
5: Wenn Frage 4 mit "ja" beantwortet wird - aus welchem Grunde wurden die Änderungen/Korrekturen durchgeführt (Erläuterungen im Gesetzesentwurf), der Hinweis auf Judikatur des VwGH
6: Unterliegt der Hauptbestandteil von Triton X-100 (2-(2,4,4-trimetyhlpentan-2-yl)phenoxy)ethanol einen Einfuhr-Verkaufs-und Verwendungsverbot in Österreich/EWR ?

Vielen Dank,

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  • Datum
    6. Oktober 2022
  • Frist
    1. Dezember 2022
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Antigentest, Triton X-100, auch Octoxinol 9 [#2751]
Datum
6. Oktober 2022 08:47
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Der in Österreich und auch in Schulen verwendete Antigentest des chinesischen Herstellers ACON Biontech enthält laut Sicherheitsdatenblatt in der Extraktionspufferlösung 1 % Triton X-100 sowie 0,02 % Natriumazid. Triton X-100 wird darin mit "akuter Toxizität 4", "Hautreiz 2" und "Augenreiz 2" beschrieben. Die empfohlenen Maßnahme bei körperlicher Kontaminierung sind Inhalation (bei Atemstillstand ist künstliche Beatmung durchzuführen), bei Hautkontakt - mindestens 15 Minuten abwaschen; bei Augenkontakt 15 Minuten ausspülen-sofort ärztliche Hilfe holen. Für Triton X-100 besteht ein Einfuhrverbot in die Europäische Union. Der Verpackung ist kein Hinweis auf die Giftstoffe zu entnehmen. Bereits 6-jährige Kinder hantieren in Schulen ohne Sicherheitsvorkehrungen mit den Tests. Laut einem Eintrag in der United States National Library of Medicine (NLM) kann Octoxinol 9 das Schmelzverhalten von DNA-Doppelsträngen verändern. Die Verpackungen sind nicht mit den vorgeschriebenen Gefahrenzeichen versehen. Frage 1: Wurden die österr. Anwender (insbesondere Schulen) über die Inhaltsstoffe dieser Antigentests seitens des BM aufgeklärt ? Frage 2: Wurden der Antigentest vom BASG auf die Inhaltsstoffe analysiert ? Frage 3: Wenn Frage 2 mit "nein" beantwortet wird - warum nicht ? Frage 4: Wurden im 122. Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktgesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert wurde (ausgegeben am 30. Juni 2021) , Bestimmungen mit Bezug zu Frage 2 und 3 geändert ? 5: Wenn Frage 4 mit "ja" beantwortet wird - aus welchem Grunde wurden die Änderungen/Korrekturen durchgeführt (Erläuterungen im Gesetzesentwurf), der Hinweis auf Judikatur des VwGH 6: Unterliegt der Hauptbestandteil von Triton X-100 (2-(2,4,4-trimetyhlpentan-2-yl)phenoxy)ethanol einen Einfuhr-Verkaufs-und Verwendungsverbot in Österreich/EWR ? Vielen Dank,
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2751/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Guten Tag, meine Anfrage "Antigentest, Triton X-100, auch Octoxinol 9" vom 06.10.2022 (#2751) wurde von Ihnen nic…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Antigentest, Triton X-100, auch Octoxinol 9 [#2751]
Datum
5. April 2023 07:40
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Antigentest, Triton X-100, auch Octoxinol 9" vom 06.10.2022 (#2751) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 125 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage, andernfalls ich eine Beschwerde beim LVwG Wien einbringen werde. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragesteller/in
Guten Tag, meine Anfrage "Antigentest, Triton X-100, auch Octoxinol 9" vom 06.10.2022 (#2751) wurde von Ihnen nic…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Antigentest, Triton X-100, auch Octoxinol 9 [#2751]
Datum
5. April 2023 07:41
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Antigentest, Triton X-100, auch Octoxinol 9" vom 06.10.2022 (#2751) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 125 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage, andernfalls ich eine Beschwerde beim LVwG Wien erheben werde. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in