Anwendungen des Art 71 B-VG (§ 4 AuskunftspflichtG)
Anfrage an:
Bundespräsidentschaftskanzlei
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wirke an der freien Enzyklopädie "Wikipedia" mit. Aktuell gibt es dort eine Diskussion bezüglich des Art. 71 B-VG und seiner bisherigen Anwendung.
Daher beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1) Welche Regierungen wurden nach Art. 71 B-VG mit der Fortführung der Regierungsgeschäfte betraut?
2) Von wann, bis wann galten diese Betrauungen jeweils?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Anfrage erfolgreich
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Datum3. Juni 2019
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29. Juli 2019
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