Anzeige gegen Polizisten wegen Ohrring
Es überschlagen sich Presseberichte über den Ohrring eines Polizeigewerkschafters. Der Pressesprecher Hahslinger wird im Kurier zitiert, dass die Behörde disziplinarrechtliche Schritte prüfen würde. Das Symbol, das bekrittelt wird, ist nicht verboten.
Welche, der restlichen Bevölkerung nicht verbotenen, Symbole sind für Polizisten verboten?
Gibt es eine Liste, die für Polizisten einsehbar ist, welche Symbole sie tragen dürfen und welche nicht?
Woher weiß ein Polizist, wie er sich zu verhalten hat, wenn doch die Strafbarkeit seines Verhaltens lediglich Auslegungssache ist? Also wenn er für die Schwulenbewegung ist und einen konservativen Vorgesetzten hat, kann er disziplinär belangt werden. Ist er gegen die Schwulenbewegung und hat einen Liberalen zum Vorgesetzten, wird er wieder disziplinär angezeigt.
Auf welcher Rechtsgrundlage wurde der Presse vom Polizei-Pressesprecher mitgeteilt, dass die Behörde disziplinäre Maßnahmen prüfe?
Handelte es sich bei jenen Informationen, die der Pressesprecher im Kurier Preis gab, um Tatsachen, die dem Beamten ausschließlich aus seiner amtlichen Tätigkeit bekanntgeworden sind?
War die Geheimhaltung im Interesse des betroffenen Beamten?
Unterlag diese Information also der Amtsverschwiegenheit?
Wurde der Pressesprecher in dieser Angelegenheit von der Amtsverschwiegenheit entbunden?
Anfrage erfolgreich
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Datum5. August 2014
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30. September 2014
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