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Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Gestern, Dienstag 02.02.2021, 14h30, wollte ich auf der Polizeidienststelle 5230 Mattighofen, eine Anzeige gegen alle Mitglieder der Österreichischen Bundesregierung zur Anzeige bringen.
1. Wegen vorsätzlicher und fahrlässiger schwerer Körperverletzung
2. Wegen Freiheitsberaubung
3. Wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen.
Dieses seh ich für mich als einzigen Weg um meine Enkelkinder zu schützen, erkläre ich dem Beamten und legte Ihm auch die Rechtfertigung und Beweislage für meine Anschuldigung dar. Der Beamte war eher unfreundlich und schien mir absolut dessinteressiert udn erklärte mir, dass die Polizei für dieses nicht zuständig sei. Etwas fassungslos fragte ich nach wer den dafür zuständig sei und welche Schritte ich hierfür gehen müsste. Die Antwort war, da kann man nichts machen ich könne ja einen Brief an das Bundeskanzleramt schreiben. Ich erwiederte, das ich das nicht verstehe den wen mir draussen am Gehsteig jemand was auf den Kopf geschlagen hätte, würden sie ja auch sofort eingreifen und das aufnehmen. Er bejate das udn sagt mir das dies aber auch was ganz anderes sei. Zwischendurch ging er in einem Nebenraum udn es kam kurz eine Zweite Beamtin hinzu ging aber dann wieder. Völlig enttäuscht und mit unverständnis und Ratlosigkeit habe ich die Dienststelle verlassen. Auffällig war aber dann, das unmittelbar 2 Beamte vor mir mit dem Dienstwagen wegfuhren udn mich ca. 1 km von der Dienstselle als einizigen angehalten haben und mich aufs schärfste kontrollierten und auch einen Alkotest machten und da ja alles bestens in Ordung ist auch wieder abgefahren sind. Für mich erweckte das vorgehen schon den Eindruck eines Einschüchterungsversuches, noch dazu wo der Beamte auf der Dienststelle ja eingangas als erstes meine Personalien aufgenommen hatte.
Nun nach langer Überlegung, kam ich zu dem mir als einzig gangabren Weg für mein Anliegen, mich an Sie zu wenden mit der Bitte um Auskunft wie udn wo ich mein Anliegen vorbringen udn einreichen kann. Ich ersuch Sie mir schnellstes auskunft zu geben da die Zeit drängt udn nächste Woche ja die Schule beginnt.
Mit den besten Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Februar 2021
  • Frist
    31. März 2021
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgen…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anzeige [#2181]
Datum
3. Februar 2021 08:39
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Gestern, Dienstag 02.02.2021, 14h30, wollte ich auf der Polizeidienststelle 5230 Mattighofen, eine Anzeige gegen alle Mitglieder der Österreichischen Bundesregierung zur Anzeige bringen. 1. Wegen vorsätzlicher und fahrlässiger schwerer Körperverletzung 2. Wegen Freiheitsberaubung 3. Wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Dieses seh ich für mich als einzigen Weg um meine Enkelkinder zu schützen, erkläre ich dem Beamten und legte Ihm auch die Rechtfertigung und Beweislage für meine Anschuldigung dar. Der Beamte war eher unfreundlich und schien mir absolut dessinteressiert udn erklärte mir, dass die Polizei für dieses nicht zuständig sei. Etwas fassungslos fragte ich nach wer den dafür zuständig sei und welche Schritte ich hierfür gehen müsste. Die Antwort war, da kann man nichts machen ich könne ja einen Brief an das Bundeskanzleramt schreiben. Ich erwiederte, das ich das nicht verstehe den wen mir draussen am Gehsteig jemand was auf den Kopf geschlagen hätte, würden sie ja auch sofort eingreifen und das aufnehmen. Er bejate das udn sagt mir das dies aber auch was ganz anderes sei. Zwischendurch ging er in einem Nebenraum udn es kam kurz eine Zweite Beamtin hinzu ging aber dann wieder. Völlig enttäuscht und mit unverständnis und Ratlosigkeit habe ich die Dienststelle verlassen. Auffällig war aber dann, das unmittelbar 2 Beamte vor mir mit dem Dienstwagen wegfuhren udn mich ca. 1 km von der Dienstselle als einizigen angehalten haben und mich aufs schärfste kontrollierten und auch einen Alkotest machten und da ja alles bestens in Ordung ist auch wieder abgefahren sind. Für mich erweckte das vorgehen schon den Eindruck eines Einschüchterungsversuches, noch dazu wo der Beamte auf der Dienststelle ja eingangas als erstes meine Personalien aufgenommen hatte. Nun nach langer Überlegung, kam ich zu dem mir als einzig gangabren Weg für mein Anliegen, mich an Sie zu wenden mit der Bitte um Auskunft wie udn wo ich mein Anliegen vorbringen udn einreichen kann. Ich ersuch Sie mir schnellstes auskunft zu geben da die Zeit drängt udn nächste Woche ja die Schule beginnt. Mit den besten Grüßen
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Re-2021-0.087.516 GÖBL Johann; DEL.docx Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Re-2021-0.087.516 GÖBL Johann; DEL.docx
Datum
9. Februar 2021 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Re: Re-2021-0.087.516 GÖBL Johann; DEL.docx [#2181] Sehr geehrte<Information-entfernt> Vielen Dank, für Ihr…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: Re-2021-0.087.516 GÖBL Johann; DEL.docx [#2181]
Datum
9. Februar 2021 14:27
An
Bundesministerium für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> Vielen Dank, für Ihre Antwort und Ihr Bemühen. Jedoch vermisse ich noch eine Antwort bezüglich meiner Anzeigen, wo udn wie ich diese ordnungsgemäss udn formell richtig einbringen kann. Aber vorläufig vielen Dank Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 2181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.