Anzeigen nach dem WSLG §1 Z 1 sowie Verwaltungsstrafevidenz

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

Aufgrund des durch die Medien kolportierten "Oida"-Vorfalls interessiert mich wie häufig Anzeigen nach §1 Z 1 WLSG in den letzten 5/10 Jahren oder einem anderen erfassten Zeitpunkt stattgefunden haben, wie viele davon zu rechtskräftigen Verwaltungsstrafen geführt haben und an welche Stelle sich mein Bruder wenden könnte, wenn er seine Verwaltungsstrafhistorie einsehen wollen würde - daher beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskünfte:

1) Wieviele Anzeigen nach dem §1 Z 1 WLSG gab es in den letzten 5 oder 10 Jahren oder einem anderen erfassten Standard-Zeitraum?

2) Wieviele hiervon führten zu einer rechtskräftigen Verwaltungsstrafe?

3) Welche Stelle bzw. Abteilung der LPD Wien ist Verantwortlicher i.S.d. Art 4. Z 7 DSGVO für die
Führung der Verwaltungsstrafevidenz bei der mein Bruder eine vollständige Historie seiner Verwaltungsstrafakte samt Protokolldaten (vgl. K121.632/0008-DSK/2010) einsehen könnte?

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z.B. Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG

Mit besten Grüssen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2018
  • Frist
    15. Dezember 2018
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, Aufgrund des durch die Medien kolportierten "Oida"-Vorfalls interessiert mich wie…
An Landespolizeidirektion Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anzeigen nach dem WSLG §1 Z 1 sowie Verwaltungsstrafevidenz [#1645]
Datum
20. Oktober 2018 10:13
An
Landespolizeidirektion Wien
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Aufgrund des durch die Medien kolportierten "Oida"-Vorfalls interessiert mich wie häufig Anzeigen nach §1 Z 1 WLSG in den letzten 5/10 Jahren oder einem anderen erfassten Zeitpunkt stattgefunden haben, wie viele davon zu rechtskräftigen Verwaltungsstrafen geführt haben und an welche Stelle sich mein Bruder wenden könnte, wenn er seine Verwaltungsstrafhistorie einsehen wollen würde - daher beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskünfte: 1) Wieviele Anzeigen nach dem §1 Z 1 WLSG gab es in den letzten 5 oder 10 Jahren oder einem anderen erfassten Standard-Zeitraum? 2) Wieviele hiervon führten zu einer rechtskräftigen Verwaltungsstrafe? 3) Welche Stelle bzw. Abteilung der LPD Wien ist Verantwortlicher i.S.d. Art 4. Z 7 DSGVO für die Führung der Verwaltungsstrafevidenz bei der mein Bruder eine vollständige Historie seiner Verwaltungsstrafakte samt Protokolldaten (vgl. K121.632/0008-DSK/2010) einsehen könnte? Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z.B. Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG Mit besten Grüssen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landespolizeidirektion Wien
1996242, Hr. Antragsteller/in
Von
Landespolizeidirektion Wien
Betreff
1996242, Hr. Antragsteller/in
Datum
20. November 2018 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
1996242-NAME-15.11..doc
130,0 KB