App zur Testung der Schulreife

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft zur App, mit der die Schulreife ab 2021 verpflichtend getestet wird (vgl. https://science.apa.at/rubrik/bildung/A… und https://www.derstandard.at/story/200010…):

1. Welche personenbezogenen Daten aus der Testung werden von der App verarbeitet und gespeichert und wer hat darauf Zugriff?
1.1. Welche rechtliche Grundlage gibt es für die Datenverarbeitung?
1.2. Wie lange werden diese Daten aufbewahrt?
1.3. Zu welcher Weitergabe oder Verarbeitung dieser Daten durch Dritte kommt es?
2. Werden Daten aus der App anonymisiert oder pseudonymisiert gespeichert? Wenn ja, welche Daten konkret und wer hat Zugriff darauf?
3. Welche Daten aus der Testung mit der App werden in der Schülerevidenz der Schulen gespeichert, welche in der Gesamtevidenz des Bundes?
3.1. Ist nach der Testphase geplant mehr Daten (bzw., falls derzeit keine gespeichert werden, überhaupt Daten) in der Schülerevidenz der Schulen und in der Gesamtevidenz zu speichern?
4. Nach welchem Modell bzw. nach welchen Kriterien wird die Schulreife ermittelt?
5. Wurde für diese Anwendung Software von einem oder mehreren externen Anbieter(n) zugekauft?
5.1. Wenn ja, von welchem/welchen?
5.2. Wie viel hat diese (jeweils) gekostet?

Ich stelle diese Anfrage als Mitglied des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z. B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. November 2019
  • Frist
    31. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
Daniel Lohninger (epicenter.works - Plattform Grundrechtspolitik)
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Details
Von
Daniel Lohninger (epicenter.works - Plattform Grundrechtspolitik)
Betreff
App zur Testung der Schulreife [#1827]
Datum
5. November 2019 07:36
An
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft zur App, mit der die Schulreife ab 2021 verpflichtend getestet wird (vgl. https://science.apa.at/rubrik/bildung/App_soll_Direktoren_bei_Entscheidung_ueber_Schulreife_helfen/SCI_20191002_SCI850911158 und https://www.derstandard.at/story/2000109367439/app-soll-direktoren-bei-entscheidung-ueber-schulreife-helfen): 1. Welche personenbezogenen Daten aus der Testung werden von der App verarbeitet und gespeichert und wer hat darauf Zugriff? 1.1. Welche rechtliche Grundlage gibt es für die Datenverarbeitung? 1.2. Wie lange werden diese Daten aufbewahrt? 1.3. Zu welcher Weitergabe oder Verarbeitung dieser Daten durch Dritte kommt es? 2. Werden Daten aus der App anonymisiert oder pseudonymisiert gespeichert? Wenn ja, welche Daten konkret und wer hat Zugriff darauf? 3. Welche Daten aus der Testung mit der App werden in der Schülerevidenz der Schulen gespeichert, welche in der Gesamtevidenz des Bundes? 3.1. Ist nach der Testphase geplant mehr Daten (bzw., falls derzeit keine gespeichert werden, überhaupt Daten) in der Schülerevidenz der Schulen und in der Gesamtevidenz zu speichern? 4. Nach welchem Modell bzw. nach welchen Kriterien wird die Schulreife ermittelt? 5. Wurde für diese Anwendung Software von einem oder mehreren externen Anbieter(n) zugekauft? 5.1. Wenn ja, von welchem/welchen? 5.2. Wie viel hat diese (jeweils) gekostet? Ich stelle diese Anfrage als Mitglied des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage! Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z. B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Daniel Lohninger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Daniel Lohninger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Daniel Lohninger (epicenter.works - Plattform Grundrechtspolitik)
Daniel Lohninger (epicenter.works - Plattform Grundrechtspolitik)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „App zur Testung der Schulreife“ vom 05.11.2019 (#1827) wurde …
An Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Details
Von
Daniel Lohninger (epicenter.works - Plattform Grundrechtspolitik)
Betreff
Re: App zur Testung der Schulreife [#1827]
Datum
3. Januar 2020 10:33
An
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „App zur Testung der Schulreife“ vom 05.11.2019 (#1827) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Daniel Lohninger Anfragenr: 1827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Daniel Lohninger << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Sehr geehrter Herr Lohninger, vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft un…
Von
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Betreff
FW: Re: App zur Testung der Schulreife [#1827] [~4844]
Datum
10. Januar 2020 15:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lohninger, vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Wir entschuldigen uns für das verspätete Antwortschreiben. Seitens der Abt. I/2 bzw. der zuständigen Projektleitung für die Erstellung des Schuleingangsscreenings wird wie folgt zu den Fragen Stellung genommen: 1. Welche personenbezogenen Daten aus der Testung werden von der App verarbeitet und gespeichert und wer hat darauf Zugriff? Von der APP werden keine direkt personenbezogenen Daten verarbeitet. Zum Zwecke der wissenschaftlichen Weiterentwicklung werden – und auch nur dann wenn die Erziehungsberechtigten mittels einer schriftlichen Einverständniserklärung zustimmen – lediglich pseudoanonymisierte Daten (die Zuordnung zwischen Namen des Kindes und einem Code verbleibt an der Schule) weiterverwendet. Es handelt sich dabei um die im Screening erzielten Ergebnisse und bestimmte Kontextdaten (Geschlecht, Alter in Quartalen, politischer Bezirk der besuchten Schule, zu Hause gesprochene Sprache) 1. 1. Welche rechtliche Grundlage gibt es für die Datenverarbeitung? Rechtliche Grundlage für das Schuleingangsscreening ist § 6 Abs. 2b SchPflG sowie die Schulreifeverordnung (BGBl. II Nr. 300/2018). 1. 2. Wie lange werden diese Daten aufbewahrt? Diese Daten werden 2,5 Jahre aufbewahrt. 1. 3. Zu welcher Weitergabe oder Verarbeitung dieser Daten durch Dritte kommt es? Die Daten werden (vorausgesetzt es liegt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vor) auf einen Server der TU Graz hochgeladen und von den Universitäten Wien und Graz sowie dem Bifie zu wissenschaftlichen Zwecken weiterverarbeitet. 2. Werden Daten aus der App anonymisiert oder pseudonymisiert gespeichert? Wenn ja, welche Daten konkret und wer hat Zugriff darauf? Siehe Frage 1 und 1.3 3. Welche Daten aus der Testung mit der App werden in der Schülerevidenz der Schulen gespeichert, welche in der Gesamtevidenz des Bundes? Die Ergebnisse des Schuleingangsscreenings dienen der Entscheidungsfindung der Schulleitung bei der Feststellung der Schulreife und werden von dieser – so wie andere in diesem Zusammenhang erhobenen Informationen und Befunde – in der Schule sicher aufbewahrt. Sie dienen insbesondere auch zur Planung spezifischer Fördermaßnahmen. 3.1. Ist nach der Testphase geplant mehr Daten (bzw., falls derzeit keine gespeichert werden, überhaupt Daten) in der Schülerevidenz der Schulen und in der Gesamtevidenz zu speichern? Nein, zurzeit gibt es keine derartigen Planungen 4. Nach welchem Modell bzw. nach welchen Kriterien wird die Schulreife ermittelt? Siehe Schulreifeverordnung BGBl. Nr. 300/2018 5. Wurde für diese Anwendung Software von einem oder mehreren externen Anbieter(n) zugekauft? 5.1. Wenn ja, von welchem/welchen? 5.2. Wie viel hat diese (jeweils) gekostet? Nein, die Software wurde im Zuge der Entwicklung des Schuleingangsscreenings eigens erstellt. Mit freundlichen Grüßen
Daniel Lohninger (epicenter.works - Plattform Grundrechtspolitik)
Sehr geehrte<< Anrede >> danke für die Beantwortung meiner Anfrage. In meiner Frage 4 (Nach welche…
An Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Details
Von
Daniel Lohninger (epicenter.works - Plattform Grundrechtspolitik)
Betreff
Re: FW: Re: App zur Testung der Schulreife [#1827] [~4844] [#1827]
Datum
21. Januar 2020 12:20
An
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> danke für die Beantwortung meiner Anfrage. In meiner Frage 4 (Nach welchem Modell bzw. nach welchen Kriterien wird die Schulreife ermittelt?) geht es mir um die Umsetzung in der Software, nicht nur um die gesetzliche Definition. Welche Algorithmen werden zur Bewertung benutzt und wie passiert die Bewertung bzw. Entscheidungsfindung. Ich bitte sie daher mir diese Frage hinsichtlich der verwendeten Software zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Daniel Lohninger Anfragenr: 1827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Daniel Lohninger << Adresse entfernt >>