Assistenzeinsatz der österreichischen Polizei in Hamburg im Rahmen des G20-Gipfels

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg vom 7. bis 8. Juli 2017 und der diesbezüglich angemeldeten Demonstrationen waren österreichische Polizeibeamte im Einsatz.

Ich würde Sie um die Beantwortung folgender Fragen bitten:

1 – Welches österreichische Gesetz rechtfertigt einen solchen Assistenzeinsatz?
2 – Wie viele österreichische Polizeibeamte waren insgesamt in Hamburg im Einsatz? Wie viele Beamte des BVT? Wie viele Beamte eines LVT? Wie viele Beamte der WEGA?
3 – Wie viel hat der Einsatz gekostet (inkl. Verpflegung)?
4 – Wo wurden die Beamten untergebracht?
5 – Von wem wurden die Kosten für den Assistenzeinsatz übernommen?
6 – Welche Befugnisse hatten österreichische Polizeibeamte in Hamburg? Waren die Beamten ermächtigt Waffen/Pfefferspray/Reizgas zu führen bzw. einzusetzen? Waren die Beamten ermächtigt mit Blaulicht zu fahren?
7 – Welche Amtshandlungen wurden von österreichischen Beamten durchgeführt?
8 – Wurden Video- und Fotoaufnahmen im Rahmen der Demonstration angefertigt? Was passiert mit den Aufnahmen?
9 – Waren Beamte des BVT oder eines LVT im Einsatz?
10 – Werden solche Assistenzeinsätze öfter durchgeführt?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juli 2017
  • Frist
    1. September 2017
  • Ein:e Follower:in
Nathan Spasic
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Nathan Spasic
Betreff
Assistenzeinsatz der österreichischen Polizei in Hamburg im Rahmen des G20-Gipfels [#810]
Datum
7. Juli 2017 00:45
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg vom 7. bis 8. Juli 2017 und der diesbezüglich angemeldeten Demonstrationen waren österreichische Polizeibeamte im Einsatz. Ich würde Sie um die Beantwortung folgender Fragen bitten: 1 – Welches österreichische Gesetz rechtfertigt einen solchen Assistenzeinsatz? 2 – Wie viele österreichische Polizeibeamte waren insgesamt in Hamburg im Einsatz? Wie viele Beamte des BVT? Wie viele Beamte eines LVT? Wie viele Beamte der WEGA? 3 – Wie viel hat der Einsatz gekostet (inkl. Verpflegung)? 4 – Wo wurden die Beamten untergebracht? 5 – Von wem wurden die Kosten für den Assistenzeinsatz übernommen? 6 – Welche Befugnisse hatten österreichische Polizeibeamte in Hamburg? Waren die Beamten ermächtigt Waffen/Pfefferspray/Reizgas zu führen bzw. einzusetzen? Waren die Beamten ermächtigt mit Blaulicht zu fahren? 7 – Welche Amtshandlungen wurden von österreichischen Beamten durchgeführt? 8 – Wurden Video- und Fotoaufnahmen im Rahmen der Demonstration angefertigt? Was passiert mit den Aufnahmen? 9 – Waren Beamte des BVT oder eines LVT im Einsatz? 10 – Werden solche Assistenzeinsätze öfter durchgeführt? Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Nathan Spasic <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Nathan Spasic
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrter Herr Spasic, zu Ihren Fragen wird folgende Beantwortung, beruhend auf den aktuellen Wissensstand, ü…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
WG: Assistenzeinsatz der österreichischen Polizei in Hamburg im Rahmen des G20-Gipfels [#810]
Datum
1. August 2017 08:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Spasic, zu Ihren Fragen wird folgende Beantwortung, beruhend auf den aktuellen Wissensstand, übermittelt: Zu Frage 1: Die Unterstützungsleistung stützt sich a) auf nationales, deutsches, Recht, b) auf den Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten, c) auf den Prümer Vertrag, d) auf Bestimmungen der Deutschen Straßenverkehrsordnung, e) auf eine Kooperationsabsprache zur polizeilichen Zusammenarbeit anlässlich des G20-Gipfels. Zu Frage 2: Es waren 215 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz. Davon keine Beamtin bzw. kein Beamter des .BVT bzw. eines .LVT sowie 73 Beamte der WEGA. Zu Frage 3: Die Gesamtkosten können zum derzeitigen Stand nicht beziffert werden, da der polizeiliche Einsatz erst kürzlich abgeschlossen wurde und die Kosten von zahlreichen, aktuell noch zu erhebenden Faktoren, wie offene Rechnungslegungen durch Dritte, abhängig sind. Zu Frage 4: Die Beamtinnen und Beamten wurden in Hotels im Raum Hamburg untergebracht. Zu Frage 5: Die Kosten werden durch die deutschen Behörden übernommen. Zu Frage 6: Die rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen den Einsatz mit Befugnissen analog zu Österreich. Zu Frage 7: Die Beamten waren in den Bereichen Flughafen (Grenzdienst bzw. Sicherung), Lotsungen von Konvois und Ordnungsdienst im Einsatz. Zu Frage 8: Hinsichtlich Video- bzw. Fotoaufnahmen gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Zu Frage 9: Siehe Beantwortung zu Frage 2. Zu Frage 10: Nein. Mit freundlichen Grüßen