Auch vor der 18. SSW verstorbene Sternenkinder hinterlassen Ihre Spuren
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ursache ist die Ausnahmebestimmung von der Totenbeschau für Fehlgeburten unter einer Scheitelsteißlänge von 120 mm (§ 1 Abs. 5 Z 2 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz - WLBG) ist seit 17.09.2004 in Geltung. Wie kam es zu diesem Gesetz? Wem war die Einrichtung dieses Gesetzes wichtig? Es geht um vor der 18. Schwangerschaftswoche während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kinder! Ihnen und den Angehörigen wurde das Bestattungsrecht weggenommen! Und "viele" behaupten, das Fehlgeburten in Wien der Bestattungspflicht unterliegen - so doch wohl auch ausnahmslos alle durch die Medizin greifbaren Kinder, welche vor der 18. Schwangerschaftswoche starben!
Landen die Kinder alternativ zu einem Begräbnis in der Forschung, ohne das die Mutter darüber informiert wird und ohne das die Mutter dem zustimmen muss, aber auch ohne, das die Mutter sich dagegen aussprechen kann? Was muss geschehen, damit dieses Gesetz wieder aufgehoben oder geändert/ ergänzt werde kann?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum3. Juli 2019
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28. August 2019
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