Sehr geehrtAntragsteller/in
mir wurde Ihre Anfrage weitergeleitet, die ich wie folgt beantworten kann:
Für die Plakatierung auf Stadtgrund durch Plakatanschlag besteht nach erfolgter Ausschreibung ein Vertrag mit einem Werbeunternehmen („Generalplakatierungsvertrag“). Die Aushängekästen an Bushaltestellen werden nicht von der der Stadt Innsbruck, sondern von der IVB als Eigentümerin der Bushaltestellen, bewirtschaftet. Die Stadt Innsbruck hat derzeit noch keine städtischen Grundflächen für die Aufstellung digitaler Werbebildschirme/Digiscreens vergeben, die Stromkästen werden von der IKB als deren Eigentümerin bewirtschaftet.
Zu Ihren Fragen:
- Sind die genutzten Flächen oder Teile davon Eigentum der Stadt Innsbruck? Ja, zum Teil. Auf Stadtgrund erfolgt Außenwerbung durch Plakatanschlag, Litfaßsäulen, Kleinanschlagtafeln und mit Dreieckstehern bzw. mobilen 16/1-Stehern.
- Vermietet die Stadt Innsbruck diese Flächen an genannte Unternehmen? An die genannten Unternehmen wird nur Stadtgrund für die Werbung mit Dreieckstehern und mobilen 16/1-Stehern überlassen.
- Wie viele verschiedene Flächen werden von der Stadt Innsbruck so vermietet? Das kann nicht ohne enormem Verwaltungsaufwand beantwortet werden, jedoch ist z.B. bei Plakatierungen/Plakatwänden jeder Standort mit der Stadt Innsbruck abzustimmen. Für die Werbung mit Dreieckstehern wurde stadtintern eine Standortliste ausgearbeitet, welche den Ansuchenden zur Verfügung gestellt wird und die diesem E-Mail angeschlossen wird.
- Was sind jährliche Mieteinahmen der Stadt Innsbruck dadurch? Diese Frage kann ohne enormem Verwaltungsaufwand nicht beantwortet werden.
- Auf wie viel Jahre werden Mietverträge mit den Firmen abgeschlossen? Der eingangs genannte „Generalplakatierungsvertrag“ wurde auf 7 Jahre abgeschlossen. Nutzungsvereinbarungen für die Aufstellung von Dreieckstehern und 16/1-Bogen-Stehern werden für eine Dauer von maximal 4 Wochen pro Bewerbung abgeschlossen.
- Wie wird die Vergabe der Werbeflächen gehandhabt? Nach welchen Kriterien werden sie vergeben? Der „Generalplakatierungsvertrag“ wurde nach einer transparenten Ausschreibung (Einschaltung in Tageszeitung, grundsätzliche Möglichkeit für alle Interessenten, sich um den Auftrag zu bewerben) abgeschlossen, die Werbung durch Dreiecksteher und mobile 16/1-Steher wird auf der Grundlage der angeschlossenen Standortliste und nach Rücksprache mit dem Büro des Bürgermeisters gestattet. Dabei achtet die Stadt Innsbruck auf die Gebote der Transparenz und Gleichbehandlung.
- Wie wird/wurde beschlossen welche Flächen zur Werbung vermietet werden sollen und wie viele? Nach stadtinterner Abstimmung mit allen betroffenen Dienststellen.
- Sind von Seiten der Stadt Innsbruck Vorgaben zum Inhalt der Werbung gemacht, die z.b. die Bewerbung von Alkohol, Tabak, Glücksspiel oder umweltschädlichen Technologien regulieren oder verbieten? Der Generalplakatierungsvertrag sieht eine Einschränkung dahingehend vor, dass die Werbung mit politischen Imagekampagnen, Parteiwerbung und Wahlwerbung von diesem ausgenommen ist.
Die Aufstellung von Dreieckstehern und 16/1-Bogen-Stehern wird nur nach Abstimmung mit dem Büro des Bürgermeisters unter Berücksichtigung des konkreten Bewerbungsgegenstand für den jeweiligen Einzelfall gestattet; die Bewerbung von Alkohol, Tabak, Glückspiel oder umweltschädliche Technologien war dabei, nach den uns vorliegenden Informationen, bisher kein Gegenstand einer Gestattung für mobile Steher bzw. sind uns auch keine diesbezüglichen Anfragen bekannt. Betreffend die Bewerbung von Tabak ist anzumerken, dass diese bereits durch das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (§ 11 TNRSG) entsprechend reguliert und grundsätzlich verboten ist.
Freundliche Grüße,