Auskunft zum KI-Pilotprojekt der Wiener Polizei (Lagebildanalyse & Schwerpunktkontrollen)

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Im Artikel des Standard (Bericht vom 7. Dezember 2024) wird ein Pilotprojekt der Wiener Polizei erwähnt, bei dem Künstliche Intelligenz zur Analyse tagesaktueller Lagebilder sowie zur Planung von Schwerpunktkontrollen eingesetzt wird.
https://www.derstandard.at/story/300000…

Ich ersuche um Auskunft zu folgenden Punkten:

1. Rechtsgrundlagen & Datenschutz

A) Welche gesetzliche Grundlage erlaubt den KI-Einsatz in diesem Projekt?
B) Gibt es eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA/DSFA) oder ähnliche Risikoanalyse? Bitte um Übermittlung.
C) Welche internen Richtlinien oder Anweisungen regeln den Einsatz?

2. Projektkern & Funktionsweise

A) Welche Datenarten nutzt die KI und in welcher Form (kurze Beschreibung genügt)?
B) Welche Empfehlungen erzeugt das System (z. B. Orte/Zeitfenster für Kontrollen)?
C) Welche menschliche Stelle überprüft oder bestätigt diese Empfehlungen?

3. Hersteller & Kosten

A) Wer ist Hersteller/Entwickler des Systems?
B) Bisherige Projektkosten (Anschaffung, Pilotbetrieb).

4. Leistungsfähigkeit

A) Dokumentierte Fehlerquoten bzw. Angaben zu Treffergenauigkeit (z. B. False Positives/Negatives).
B) Liegt eine interne oder externe Evaluierung des Pilotbetriebs vor? Wenn ja, bitte um Übermittlung.

5. Risiken & Kontrollmechanismen

A) Welche Maßnahmen wurden getroffen, um algorithmische Verzerrungen (Bias) zu vermeiden?
B) Gibt es Einsatzgrenzen (z. B. bestimmte Bereiche, in denen KI nicht eingesetzt wird)?
C) Welche Protokollierung/Auditierung findet statt, um Nachvollziehbarkeit sicherzustellen?

Ich ersuche um elektronische Übermittlung der vorhandenen Dokumente, insbesondere:
– Datenschutz-Folgenabschätzung (falls vorhanden),
– kurze technische Projektbeschreibung,
– Evaluierungen/Bewertungen,
– Hersteller-/Kostenunterlagen.

Ergebnis der Anfrage

Das in den Medien propagierte KI Projekt der Polizei wurde erst zwischen BMI und Wiener Polizei hin und her gereicht und beide meinten keine Informationen darüber zu haben, nun wurde darauf hingewiesen, dass es doch kein KI Projekt ist und die Fragen wurden wenn überhaupt oberflächlich beantwortet.

Warte auf Antwort

  • Datum
    8. Dezember 2025
  • Frist
    3. März 2026
  • 6 Follower:innen
Andreas Czák
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Andreas Czák
Betreff
Auskunft zum KI-Pilotprojekt der Wiener Polizei (Lagebildanalyse & Schwerpunktkontrollen) [#4169]
Datum
8. Dezember 2025 19:02
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Im Artikel des Standard (Bericht vom 7. Dezember 2024) wird ein Pilotprojekt der Wiener Polizei erwähnt, bei dem Künstliche Intelligenz zur Analyse tagesaktueller Lagebilder sowie zur Planung von Schwerpunktkontrollen eingesetzt wird. https://www.derstandard.at/story/300000… Ich ersuche um Auskunft zu folgenden Punkten: 1. Rechtsgrundlagen & Datenschutz A) Welche gesetzliche Grundlage erlaubt den KI-Einsatz in diesem Projekt? B) Gibt es eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA/DSFA) oder ähnliche Risikoanalyse? Bitte um Übermittlung. C) Welche internen Richtlinien oder Anweisungen regeln den Einsatz? 2. Projektkern & Funktionsweise A) Welche Datenarten nutzt die KI und in welcher Form (kurze Beschreibung genügt)? B) Welche Empfehlungen erzeugt das System (z. B. Orte/Zeitfenster für Kontrollen)? C) Welche menschliche Stelle überprüft oder bestätigt diese Empfehlungen? 3. Hersteller & Kosten A) Wer ist Hersteller/Entwickler des Systems? B) Bisherige Projektkosten (Anschaffung, Pilotbetrieb). 4. Leistungsfähigkeit A) Dokumentierte Fehlerquoten bzw. Angaben zu Treffergenauigkeit (z. B. False Positives/Negatives). B) Liegt eine interne oder externe Evaluierung des Pilotbetriebs vor? Wenn ja, bitte um Übermittlung. 5. Risiken & Kontrollmechanismen A) Welche Maßnahmen wurden getroffen, um algorithmische Verzerrungen (Bias) zu vermeiden? B) Gibt es Einsatzgrenzen (z. B. bestimmte Bereiche, in denen KI nicht eingesetzt wird)? C) Welche Protokollierung/Auditierung findet statt, um Nachvollziehbarkeit sicherzustellen? Ich ersuche um elektronische Übermittlung der vorhandenen Dokumente, insbesondere: – Datenschutz-Folgenabschätzung (falls vorhanden), – kurze technische Projektbeschreibung, – Evaluierungen/Bewertungen, – Hersteller-/Kostenunterlagen.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Andreas Czák Anfragenr: 4169 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4169/ Postanschrift Andreas Czák << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Czák
Bundesministerium für Inneres
2025-1.037.361 Informationsbegehren von Herrn Andreas Czák betreffend ein KI-Pilotprojekt der LPD Wien Die zuständ…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
2025-1.037.361 Informationsbegehren von Herrn Andreas Czák betreffend ein KI-Pilotprojekt der LPD Wien
Datum
19. Dezember 2025 12:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Die zuständige Stelle für Rückfragen und Rückmeldungen entnehmen Sie bitte der Erledigung. Bundesministerium für Inneres Sektion I - Präsidium Ministerialkanzleidirektion +43 1 53126 -0 Herrengasse 7, 1010 Wien, Österreich <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> www.bmi.gv.at<http://www.bmi.gv.at/&…
Andreas Czák
AW: 2025-1.037.361 Informationsbegehren von Herrn Andreas Czák betreffend ein KI-Pilotprojekt der LPD Wien [#4169]…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Andreas Czák
Betreff
AW: 2025-1.037.361 Informationsbegehren von Herrn Andreas Czák betreffend ein KI-Pilotprojekt der LPD Wien [#4169]
Datum
19. Januar 2026 17:16
An
Bundesministerium für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Bezugnehmend auf meine Anfrage vom 8.Dezember 2025 https://fragdenstaat.at/anfrage/auskunf… möchte ich darauf hinweisen, dass die Wiener Polizei angibt keine Daten zu diesem Projekt zu haben und mich wiederum auf das BMI verweist. https://fragdenstaat.at/anfrage/kuenstl… Ich möchte nun entweder einen Bescheid ausgestellt bekommen in dem zu Lesen ist, dass diese Informationen nicht im BMI verfügbar sind. Alternativ bitte ich um Beantwortung der ursprünglichen Anfrage. Sollten Sie es schaffen in Zusammenarbeit mit der Wiener Polizei herauszufinden wer für dieses Projekt tatsächlich zuständig ist und meine Anfrage beantwortet wird können Sie davon absehen mir einen Bescheid auszustellen. Mit freundlichen Grüßen Andreas Czák Anfragenr: 4169 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4169/ Postanschrift Andreas Czák << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Inneres
Informationsbegehren betreffend ein KI-Pilotprojekt der LPD Wien Sehr geehrter Herr Czák, nachstehend darf Ihr Inf…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Informationsbegehren betreffend ein KI-Pilotprojekt der LPD Wien
Datum
3. Februar 2026 11:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Czák, nachstehend darf Ihr Informationsbegehren wie folgt beantwortet werden: Die Planung des Streifendienstes erfolgt bei der österreichischen Polizei nicht mittels Künstlicher Intelligenz im Sinne des AI-Acts. Vielmehr werden im Bundeskriminalamt verschiedene spezialisierte Analyse- und Auswertungsinstrumente eingesetzt. Diese Werkzeuge dienen dazu, das aktuelle Kriminalitätsgeschehen in Österreich auf Basis vorhandener Daten tagesaktuell darzustellen und zu bewerten. Die zugrunde liegenden Analysen basieren auf statistischen Auswertungen und festgelegten Kriterien. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um selbstlernende oder autonom entscheidende Algorithmen, wie sie für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz typisch wären. Die Systeme liefern unterstützende Informationen und Entscheidungsgrundlagen, ersetzen jedoch keine menschliche Beurteilung. Auf Basis dieser Auswertungen werden mögliche Streifenplanungen, Einsatzschwerpunkte oder Präventionsmaßnahmen vorgeschlagen beziehungsweise vorbereitet. Die letztendliche Entscheidung über Art, Umfang und Ort des Streifeneinsatzes trifft jedoch stets ein verantwortlicher Mitarbeiter oder eine verantwortliche Mitarbeiterin. Die operative Planung und Umsetzung liegt somit durchgehend in menschlicher Hand und erfolgt nicht automatisiert durch eine KI. Mangels Bestehens eines entsprechenden KI-Projekts ist es uns daher nicht möglich, die von Ihnen gestellten Fragen inhaltlich zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Czák
Ergänzende Anfrage gemäß § 7 ff IFG – Analyse- und Auswertungsinstrumente zur Einsatzplanung [#4169] Sehr geehrte<…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Andreas Czák
Betreff
Ergänzende Anfrage gemäß § 7 ff IFG – Analyse- und Auswertungsinstrumente zur Einsatzplanung [#4169]
Datum
3. Februar 2026 18:34
An
Bundesministerium für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort zu meinem Informationsbegehren. Ich nehme zur Kenntnis, dass nach Ihrer Darstellung bei der österreichischen Polizei keine Künstliche Intelligenz im Sinne des AI Acts eingesetzt wird, sondern spezialisierte Analyse- und Auswertungsinstrumente auf Basis statistischer Verfahren und festgelegter Kriterien, die der Unterstützung menschlicher Entscheidungen dienen. Mein Informationsbegehren bezieht sich ausdrücklich nicht ausschließlich auf KI-Systeme im Sinne des AI Acts, sondern allgemein auf softwaregestützte Analyse- und Entscheidungsunterstützungssysteme, die – wie von Ihnen beschrieben – zur tagesaktuellen Darstellung des Kriminalitätsgeschehens sowie zur Vorbereitung von Streifenplanungen, Einsatzschwerpunkten oder Präventionsmaßnahmen eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund ersuche ich um ergänzende Auskunft zu den folgenden, aus Ihrer Antwort unmittelbar ableitbaren Punkten: Bezeichnung der eingesetzten Systeme / des Pilotvorhabens A) Gibt es für die von Ihnen genannten Analyse- und Auswertungsinstrumente bzw. für das beschriebene Pilotvorhaben eine interne Projekt-, System-, Modul- oder Arbeitsbezeichnung? B) Falls nein: Wie werden diese Instrumente organisatorisch oder aktenmäßig geführt (z. B. als IT-System, laufender Betrieb, Projekt ohne formale Bezeichnung)? Rechtsgrundlagen A) Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden diese Analyse- und Auswertungsinstrumente zur Einsatz- und Schwerpunktplanung verwendet? B) Existieren dazu interne Richtlinien, Dienstanweisungen oder verbindliche Vorgaben? Datenarten A) Welche Kategorien von Daten werden in diesen Systemen verarbeitet (z. B. Einsatz-, Anzeige-, Lage-, Zeit- oder Geodaten)? Hersteller / Entwicklung A) Handelt es sich um Eigenentwicklungen des Bundes bzw. der Polizei oder um Software externer Anbieter? B) Falls externe Anbieter eingebunden sind: welche? Bewertung und Kontrolle A) Existieren dokumentierte Evaluierungen, Risikoanalysen oder Wirkungsabschätzungen dieser Instrumente, unabhängig von einer Einordnung als KI-System? Da der Einsatz entsprechender Analyse- und Auswertungsinstrumente von Ihnen bestätigt wurde, ersuche ich um Beantwortung dieser Punkte gemäß § 7 ff IFG sowie um elektronische Übermittlung der vorhandenen einschlägigen Unterlagen. Sofern erforderlich, kann dieses Schreiben auch als neuer Antrag gemäß § 7 ff IFG mit entsprechendem Fristenlauf behandelt werden. Mit freundlichen Grüßen Andreas Czák Anfragenr: 4169 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4169/ Postanschrift Andreas Czák << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Dokumente