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Auskunft zur Kirchensteuer
Anfrage an:
Bundesministerium für Finanzen
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Wie warscheinlich viele Menschen in Österreich darf ich mich des Öfteren über Briefe bezüglich des Kirchenbeitrages freuen. Da ich momentan noch studiere habe ich derzeit aber nicht die nötigen Mittel um den Kirchenbeitrag zu bezahlen.
In wie weit bin ich gezwungen (auch wenn ich später arbeite) den Kirchenbeitrag zu zahlen bzw. wenn ich mich abmelde nachzuzahlen?
Da ich als Kind nicht's unterschrieben habe würde mich interessieren ob es eine rechtsgültige Grundage gibt (und wenn ja, die Begründung), die mich dazu verpflichtet den Beitrag nachzuzahhlen.
Ich bedanke mich schon jetzt für den Bearbeitungsaufwand.
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Datum25. November 2015
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20. Januar 2016
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