Autobahn oder nicht?
Ich ersuche höflich um Auskunft betreffend folgender Unterlagen bezüglich oben genannter Rastanlage:
1. Verordnung(en) gemäß § 43 Abs. 3 lit. a StVO, mit der die Verkehrsflächen der Rastanlage als „Autobahn im Sinn der Straßenverkehrsordnung“ erklärt wurden (falls vorhanden);
2. Verordnung(en) gemäß § 43 Abs. 1 StVO, die die dort kundgemachten Halte- bzw. Parkverbote (Verkehrszeichen „Halten und Parken verboten“ nach § 52 Z 13b StVO) zum Gegenstand haben;
3. die zugehörigen Kundmachungsunterlagen gemäß § 44 StVO, insbesondere Aufstellungs- und Kundmachungspläne, aus denen die genaue Lage und Geltungsbereiche der Verkehrszeichen hervorgehen;
4. den Nachweis der Veröffentlichung der einschlägigen Verordnungen (z. B. im Amtsblatt, Landesgesetzblatt oder RIS-Eintrag).
Jeweils für:
-) Raststation Hochleithen,
-) Raststation Deutsch Wagram
-) Rastplatz Wilfersdorf und
-) Rastplatz Poysdorf
Bitte um Mitteilung, ob es sich bei den betreffenden Örtlichkeiten um eine Autobahn handelt - bzw. Ob dort Halte-und Parkverbote gem. § 24 StVO gelten, oder diese nur durch §46 StVO geahndet werden können!
Warte auf Antwort
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Datum21. Oktober 2025
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20. November 2025
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