Bedeckung des Wasserbedarfs beim Bau eines Wasserstoffwerks in 2424 Zurndorf

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Unsere Fragen stehen in einem Zusammenhang mit dem geplanten Bau eines Wasserstoffwerks in << Adresse entfernt >> über das bereits der Bescheid der LReg A2-HWA-RAB_2024-004.516-66 zur Nicht-Durchführung eines Umweltverträglichkeitsprüfung erlassen wurde.

Zurndorf liegt im Nord-Burgenland in einem der trockensten Gebiete Österreichs. Der jetzt schon niedrige Grundwasserstand nimmt kontinuierlich ab, Regenfälle sind selten und tragen kaum zu einer Vermehrung der Ressource Wasser bei. Auch bei der Trinkwasserversorgung sind knappe Ressourcen erkennbar.

Gemäß HyPA, der Hydrogen Partnership Austria https://www.hypa.at/fileadmin/11_hypa/f…, werden für die Produktion von 1 kg Wasser 20 bis 35 Liter Frischwasser für die Aufreinigung, Kühlung und Produktion benötigt. Laut Bescheid sollen im Endausbau bis zu 31.000 t Wasserstoff pro Jahr gewonnen werden. Hochgerechnet bedeuten das 620 bis 1.085 Mio Wasser, die zusätzlich - aus dem Grundwasser oder den Leitungen des WLV Nördliches Burgenland - für die Gewinnung von Wasserstoff verbraucht werden sollen.

Vor diesem Hintergrund ersuchen wir höflichst um die Übermittlung nachfolgender Informationen und Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Ob - und falls dies der Fall ist seit wann - ein wasserrechtlicher Bescheid der burgenländischen Landesregierung und/oder der zuständigen BH Neusiedl vorliegt, der die Eignung des Standorts auch aus wasserrechtlicher Sicht bestätigt? Wir ersuchen um die Übermittlung des entsprechenden Bescheids und der Daten, Informationen, intern oder extern gestellten Gutachten, die Grundlage für den Spruch im Bescheid waren.

2) Aufgrund welcher Studien, Informationen, Gutachten und Daten kann die burgenländische Landesregierung und oder zuständige BH Neusiedl evidenzbasiert klarstellen, dass in einer langfristigen Perspektive ausreichend Wasser in der jeweils nötigen Qualität in der betreffenden Region zur Verfügung steht, um den Betrieb des Wasserstoffwerks, die Versorgung der Bevölkerung und von Gewerbe und Landwirtschaft sicherstellen zu können? Bitte übermitteln Sie uns diese Studien, Informationen und Daten.

3) Haben die burgenländische Landesregierung oder die BH Neusiedl Studien, fachliche Überprüfungen, Untersuchungen, Beurteilungen, Erhebungen oder ähnliches veranlasst, um eine evidenzbasierte Beurteilung des unter 2) dargestellten Sachverhaltes vornehmen zu können? Falls dies der Fall ist bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: Wann sollen die Ergebnisse vorliegen und werden diese allgemein zugänglich veröffentlicht?

3) Verfügt die burgenländische Landesregierung und/oder die BH-Neusiedl über einen Notfallplan, in dem dargestellt wird, wie in Zeiten von Wasserengpässen die Versorgung von Bevölkerung, Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie in der betreffenden Region sicher gestellt werden soll? Verfügen die genannten Stellen über Informationen, nach welcher Reihung in Krisenzeiten vorgegangen werden soll und wie die Wasserversorgung von Bevölkerung, Landwirtschaft und Wirtschaft im Fall unzureichender Wasservorräte konkret operativ umgesetzt werden soll? Falls solche Informationen und/oder Notfallpläne vorliegen, ersuchen wir höflichst um dessen Übermittlung.

Warte auf Antwort

  • Datum
    15. Mai 2026
  • Frist
    12. Juni 2026
  • 2 Follower:innen
Verein Lebensraum Pannonia
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Landesregierung Burgenland Details
Von
Verein Lebensraum Pannonia
Betreff
Bedeckung des Wasserbedarfs beim Bau eines Wasserstoffwerks in << Adresse entfernt >> [#4872]
Datum
15. Mai 2026 16:58
An
Landesregierung Burgenland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Unsere Fragen stehen in einem Zusammenhang mit dem geplanten Bau eines Wasserstoffwerks in << Adresse entfernt >> über das bereits der Bescheid der LReg A2-HWA-RAB_2024-004.516-66 zur Nicht-Durchführung eines Umweltverträglichkeitsprüfung erlassen wurde. Zurndorf liegt im Nord-Burgenland in einem der trockensten Gebiete Österreichs. Der jetzt schon niedrige Grundwasserstand nimmt kontinuierlich ab, Regenfälle sind selten und tragen kaum zu einer Vermehrung der Ressource Wasser bei. Auch bei der Trinkwasserversorgung sind knappe Ressourcen erkennbar. Gemäß HyPA, der Hydrogen Partnership Austria https://www.hypa.at/fileadmin/11_hypa/f…, werden für die Produktion von 1 kg Wasser 20 bis 35 Liter Frischwasser für die Aufreinigung, Kühlung und Produktion benötigt. Laut Bescheid sollen im Endausbau bis zu 31.000 t Wasserstoff pro Jahr gewonnen werden. Hochgerechnet bedeuten das 620 bis 1.085 Mio Wasser, die zusätzlich - aus dem Grundwasser oder den Leitungen des WLV Nördliches Burgenland - für die Gewinnung von Wasserstoff verbraucht werden sollen. Vor diesem Hintergrund ersuchen wir höflichst um die Übermittlung nachfolgender Informationen und Beantwortung der folgenden Fragen: 1) Ob - und falls dies der Fall ist seit wann - ein wasserrechtlicher Bescheid der burgenländischen Landesregierung und/oder der zuständigen BH Neusiedl vorliegt, der die Eignung des Standorts auch aus wasserrechtlicher Sicht bestätigt? Wir ersuchen um die Übermittlung des entsprechenden Bescheids und der Daten, Informationen, intern oder extern gestellten Gutachten, die Grundlage für den Spruch im Bescheid waren. 2) Aufgrund welcher Studien, Informationen, Gutachten und Daten kann die burgenländische Landesregierung und oder zuständige BH Neusiedl evidenzbasiert klarstellen, dass in einer langfristigen Perspektive ausreichend Wasser in der jeweils nötigen Qualität in der betreffenden Region zur Verfügung steht, um den Betrieb des Wasserstoffwerks, die Versorgung der Bevölkerung und von Gewerbe und Landwirtschaft sicherstellen zu können? Bitte übermitteln Sie uns diese Studien, Informationen und Daten. 3) Haben die burgenländische Landesregierung oder die BH Neusiedl Studien, fachliche Überprüfungen, Untersuchungen, Beurteilungen, Erhebungen oder ähnliches veranlasst, um eine evidenzbasierte Beurteilung des unter 2) dargestellten Sachverhaltes vornehmen zu können? Falls dies der Fall ist bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: Wann sollen die Ergebnisse vorliegen und werden diese allgemein zugänglich veröffentlicht? 3) Verfügt die burgenländische Landesregierung und/oder die BH-Neusiedl über einen Notfallplan, in dem dargestellt wird, wie in Zeiten von Wasserengpässen die Versorgung von Bevölkerung, Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie in der betreffenden Region sicher gestellt werden soll? Verfügen die genannten Stellen über Informationen, nach welcher Reihung in Krisenzeiten vorgegangen werden soll und wie die Wasserversorgung von Bevölkerung, Landwirtschaft und Wirtschaft im Fall unzureichender Wasservorräte konkret operativ umgesetzt werden soll? Falls solche Informationen und/oder Notfallpläne vorliegen, ersuchen wir höflichst um dessen Übermittlung.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Verein Lebensraum Pannonia Anfragenr: 4872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4872/ Postanschrift Verein Lebensraum Pannonia << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Verein Lebensraum Pannonia