Bedrohung durch verfassungsgefärdende Angriffe und Spionage
Sehr geehrte Damen und Herren,
Aktuell befindet sich die Überwachung von Nachrichten und Informationen, die verschlüsselt gesendet, übermittelt oder empfangen werden, durch Einbringen eines Programms in ein Computersystem in Begutachtung. Diese wird mit der Bedrohunglage bei verfassungsgefährdenten Angriffen sowie bei der Spionage begründet
Daher beantrage ich gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1) über alle die Anzahl aller Verfahren und Anklagen, die vom Jahr 2015 bis 2025 wegen terroristische Straftaten (§§ 278b bis 278f StGB) stattgefunden haben;
2) über die Anzahl aller Verfahren und Anklagen nach § 278g StGB, die von dessen Einführung bis 2025 stattgefunden haben;
3) über die Anzahl aller Verurteilungen, die vom Jahr 2012 bis 2025 wegen terroristische Straftaten (§§ 278b bis 278g StGB) stattgefunden haben;
4) über alle die Anzahl aller Verfahren, Anklagen und Verurteilungen, die vom Jahr 2012 bis 2025 wegen eines Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs (§ 256 StGB) stattgefunden haben;
5) über alle die Anzahl aller Verfahren, Anklagen und Verurteilungen, die vom Jahr 2012 bis 2025 wegen anderer verfassungsgefährdender Straftaten (§§ 118a, 119, 119a, 124, 126a, 126b, 126c StGB, 165 Abs. 3, 175, 177a, 177b, 242, 246, 247a, 274 Abs. 2 erster Fall, 279, 280, 283 Abs. 3, 316, 319 und 320 StGB, 15. und 16. Abschnitt des StBG, dem VerbotsG, §§ 79 bis 82 Außenwirtschaftsgesetz 2011, § 11 Sanktionengesetz 2010 und § 7 Kriegsmaterialgesetz) stattgefunden haben;
6) sowie über alle die Anzahl aller Verfahren, Anklagen und Verurteilungen, die vom Jahr 2012 bis 2025 wegen zukünftig als verfassungsgefährdender Straftaten gewerteter Straftaten (§§ 103 und 247b StGB) stattgefunden haben.
Die Daten sollen nach Jahr und Paragraph aufgeschlüsselt werden.
Ich stelle diese Anfrage für den Verein Chaos Computer Club Wien (https://c3w.at/) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle daher die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29. Mai 2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten "social watchdog". In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
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Datum10. April 2025
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5. Juni 2025
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