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Beitritt Österreichs zur Tromsø-Konvention

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Seit 1. Dezember 2020 ist die Tromsø-Konvention des Europarates über den Zugang zu amtlichen Dokumenten in Kraft. Die österreichische Regierung hat einen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz und die Streichung des Amtsgeheimnisses aus der Verfassung vorgelegt. Hat die österreichische Regierung nun auch vor, den Zugang zu amtlichen Dokumenten völkerrechtlich zu verankern und der Tromsø-Konvention beizutreten?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Mai 2021
  • Frist
    4. Juli 2021
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgen…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Beitritt Österreichs zur Tromsø-Konvention [#2274]
Datum
9. Mai 2021 12:24
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Seit 1. Dezember 2020 ist die Tromsø-Konvention des Europarates über den Zugang zu amtlichen Dokumenten in Kraft. Die österreichische Regierung hat einen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz und die Streichung des Amtsgeheimnisses aus der Verfassung vorgelegt. Hat die österreichische Regierung nun auch vor, den Zugang zu amtlichen Dokumenten völkerrechtlich zu verankern und der Tromsø-Konvention beizutreten?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundeskanzleramt
In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Freundliche Grüße
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
GZ 2021-0.338.304; Auskunftspflichtgesetz; Beitritt Österreichs zur Tromsø-Konvention [#2274]
Datum
19. Mai 2021 07:57
Status
Anfrage abgeschlossen
In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Freundliche Grüße
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