Berichterstattung im ORF

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Schon seit Längerem frage ich mich - und wohl auch etwa 90 % der Österreicher - ob es unbedingt notwendig ist, dass Moderatoren der ZIB-Redaktion sich des Genderns befleißigen. Das ist weder im ORF-Gesetz noch in irgend einem anderen Gesetz vorgesehen. Man drückt uns - den Zwangsbeitragszahlern - einfach etwas aufs Auge, was der überwiegender Teil nicht goutiert. Meine Frage an das Bundeskanzleramt als zuständiges Ministerium ist nun: Geschieht das mit Ihrem Einverständnis? Dass Journalisten eine gewisse Gestaltungsfreiheit haben, ist mir wohl bekannt. Die weitere Frage ist aber: "Auch gegen den Willen der Mehrheit der Seher?"

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Dezember 2020
  • Frist
    5. Februar 2021
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Berichterstattung im ORF [#2145]
Datum
11. Dezember 2020 16:51
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Schon seit Längerem frage ich mich - und wohl auch etwa 90 % der Österreicher - ob es unbedingt notwendig ist, dass Moderatoren der ZIB-Redaktion sich des Genderns befleißigen. Das ist weder im ORF-Gesetz noch in irgend einem anderen Gesetz vorgesehen. Man drückt uns - den Zwangsbeitragszahlern - einfach etwas aufs Auge, was der überwiegender Teil nicht goutiert. Meine Frage an das Bundeskanzleramt als zuständiges Ministerium ist nun: Geschieht das mit Ihrem Einverständnis? Dass Journalisten eine gewisse Gestaltungsfreiheit haben, ist mir wohl bekannt. Die weitere Frage ist aber: "Auch gegen den Willen der Mehrheit der Seher?"
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in