Berufsberechtigung für Medizinische und Chemische Labordiagnostik

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wer besitzt, seit wann die ärztliche Berufsberechtigung zur Führung des ehemaligen¹ „Labor Dr. Barta Vöcklabruck“²?

Da die Publikation der erhaltenen Auskunft im Medium https://fragdenstaat.at erfolgt, ist die Klarstellung des FAGVG zur Gebührenpflicht von journalistischen Anfragen³ zu berücksichtigen!
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¹ https://www.stigler.at/sterbefaelle/dr-…
² http://labor-voecklabruck.at/impressum.…
³ https://www.gemeindebund.steiermark.at/… („Ist aus der Anfrage klar ersichtlich, dass ein öffentliches Interesse auf Berichterstattung, Information, Kenntnis der Faktenlage, Recherche und Datenanalyse odgl. vorliegt, und soll diesem durch Publikation in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Medium nachgekommen werden, fällt keine Gebühr nach dem Gebührengesetz an.“)

Ergebnis der Anfrage

Zur Beantwortung solcher Anfragen fehlt dem BMASGK die Kompetenz, denn:
Gemäß § 117b (1) Z 16 Ärztegesetz 1998 ist [nur] die Österreichische Ärztekammer zur Führung der Ärzteliste hinsichtlich der Kammerangehörigen der Ärztekammern in den Bundesländern im eigenen Wirkungsbereich berufen.
Die Beantwortung der Anfrage zur ärztlichen Berufsberechtigung zum Sonderfach „Medizinische und Chemische Labordiagnostik“, fällt somit [ausschließlich] in den Kompetenzbereich der Österreichischen Ärztekammer.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. November 2018
  • Frist
    18. Januar 2019
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Berufsberechtigung für Medizinische und Chemische Labordiagnostik [#1655]
Datum
23. November 2018 14:43
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wer besitzt, seit wann die ärztliche Berufsberechtigung zur Führung des ehemaligen¹ „Labor Dr. Barta Vöcklabruck“²? Da die Publikation der erhaltenen Auskunft im Medium https://fragdenstaat.at erfolgt, ist die Klarstellung des FAGVG zur Gebührenpflicht von journalistischen Anfragen³ zu berücksichtigen! ___ ¹ https://www.stigler.at/sterbefaelle/dr-gabriele-barta-hablik ² http://labor-voecklabruck.at/impressum.html ³ https://www.gemeindebund.steiermark.at/fileadmin/user_upload/Stellungnahmen/2018/OeStGB/13.8.18_Antwort_Ergaenzungsanfragen_Gemeindebund.pdf („Ist aus der Anfrage klar ersichtlich, dass ein öffentliches Interesse auf Berichterstattung, Information, Kenntnis der Faktenlage, Recherche und Datenanalyse odgl. vorliegt, und soll diesem durch Publikation in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Medium nachgekommen werden, fällt keine Gebühr nach dem Gebührengesetz an.“)
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Berufsberechtigung für Medizinische und Chemische Labordiagnostik" …
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Berufsberechtigung für Medizinische und Chemische Labordiagnostik [#1655]
Datum
22. Januar 2019 16:17
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Berufsberechtigung für Medizinische und Chemische Labordiagnostik" vom 23.11.2018 (#1655) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 1655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Berufsberechtigung für Medizinische und Chemische Labordiagnostik" …
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Berufsberechtigung für Medizinische und Chemische Labordiagnostik [#1655] - 1. URGENZ! [#1655]
Datum
22. Januar 2019 16:33
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Berufsberechtigung für Medizinische und Chemische Labordiagnostik" vom 23.11.2018 (#1655) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Sollte die Antwort nicht bis zum 29. Jänner 2019 (Dienstag) vorliegen, darf ein „Missstand in der Verwaltung“ vermutet werden, was bedingt, dass die Angelegenheit am 30 Jänner 2018 (Mittwoch) dann automatisch der VOLKSANWALTSCHAFT (https://www.parlament.gv.at/PERK/KONTR/VA) übergeben wird! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 1655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
SCHREIER Antragsteller/in, Anfrage zur ärztlichen Berufsberechtigung für das „Labor Dr. Barta Vöcklabruck“ (BMASGK…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
SCHREIER Antragsteller/in, Anfrage zur ärztlichen Berufsberechtigung für das „Labor Dr. Barta Vöcklabruck“ (BMASGK-92100/0022-IX/A/3/2019)
Datum
28. Februar 2019 09:00
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Erledigung_BMASGK-92100_0022-IX_A_3_2019_28.02.2019_Thomas_Schreier_geschwaerzt.pdf
1,5 MB
In der Anlage finden Sie die Erledigung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz. Mit freundlichen Grüßen