Bezüge/Gehälter über 170.000 Euro im BMK

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

1. Eine Liste aller Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer im BMK (einschließlich Kabinette/Büros von Amtsträgerinnen und Amtsträgern), deren Brutto-Jahresgehalt im Jahr 2023 einschließlich Zulagen den Betrag von 170.000 Euro überstiegen hat.

2. Eine Liste aller Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in dem BMK zugeordneten Unternehmen, deren Brutto-Jahresgehalt im Jahr 2023 einschließlich Zulagen den Betrag von 170.000 Euro überstiegen hat.

In beiden Fällen ersuche ich um Mitteilung der Namen der betreffenden Personen sowie der exakten Höhe des Betrags einschließlich von Sachbezügen.

Sollte mein Begehren entweder hinsichtlich Punkt 1. oder 2. abschlägig beantwortet werden, bleibt der jeweils andere Punkt des Begehrens aufrecht.

Warte auf Antwort

  • Datum
    3. April 2024
  • Frist
    29. Mai 2024
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Georg Renner
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Georg Renner
Betreff
Bezüge/Gehälter über 170.000 Euro im BMK [#3075]
Datum
3. April 2024 12:16
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1. Eine Liste aller Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer im BMK (einschließlich Kabinette/Büros von Amtsträgerinnen und Amtsträgern), deren Brutto-Jahresgehalt im Jahr 2023 einschließlich Zulagen den Betrag von 170.000 Euro überstiegen hat. 2. Eine Liste aller Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in dem BMK zugeordneten Unternehmen, deren Brutto-Jahresgehalt im Jahr 2023 einschließlich Zulagen den Betrag von 170.000 Euro überstiegen hat. In beiden Fällen ersuche ich um Mitteilung der Namen der betreffenden Personen sowie der exakten Höhe des Betrags einschließlich von Sachbezügen. Sollte mein Begehren entweder hinsichtlich Punkt 1. oder 2. abschlägig beantwortet werden, bleibt der jeweils andere Punkt des Begehrens aufrecht.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Georg Renner Anfragenr: 3075 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3075/ Postanschrift Georg Renner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Georg Renner