Bundesländergrenzen in der (Gesamt-)Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit wird gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft beantragt:
Bis WANN fallen die Bundesländergrenzen in der (Gesamt-)Österreichischen Gesundheitskasse?
Anlassfall, bzw. detaillierter Sachverhalt:
Am 24. Sep. 2020 ist, bzw. war es nicht möglich in einer ÖGK-Dienststelle im Bundesland Steiermark eine Krankenstandsbestätigung für eine im Bundesland Oberösterreich ÖGK-versicherte Person zu erhalten, die vom Arzt erhaltene Bestätigung konnte nur entgegengenommen und weitergeleitet werden, die Dienstgeber-Bestätigung wird, bzw. soll dann von einer im Bundesland Oberösterreich vorhandenen ÖGK-Dienststelle erstellt und postalisch übermittelt werden.
Ergebnis der Anfrage
1.) Das bundesländerübergreifende Ausdrucken einer Krankenstandsbestätigung war am 24. September 2020 deswegen nicht möglich, da genau an diesem Tag kurzfristige technische Probleme bestanden hatten (obwohl die Tatsache, dass das vor Ort nicht so kommuniziert wurde, eher dagegen spricht).
2.) WARUM die vom Arzt erhaltene Bestätigung nur entgegengenommen und weitergeleitet, jedoch nicht ins IT-System eingegeben werden konnte, wurde nicht beantwortet (was rein theoretisch aber auch mit den kurzfristigen technischen Problemen zusammenhängen könnte).
3.) Eine Urgenz wird amtlicherseits (von der Reg. Rätin ADir.) fälschlich als mangelndes Verständnis für die gegenwärtige Situation ausgelegt.
4.) Digitale Anfragen werden vom BMSGPK mit analogen Papierbriefen beantwortet, was teurer ist, mehr Zeit in Anspruch nimmt und zusätzlich auch noch mehr CO₂-Ausstoß verursacht.
5.) Zumindest Teile dieses Ministeriums, wie zB die Abteilung II/A/10 (Rechtliche Angelegenheiten der Kranken- und Unfallversicherung), scheinen mit ihrer Bürgerkommunikation noch nicht so ganz im 21. Jhd. angekommen zu sein.
Anfrage erfolgreich
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Datum24. September 2020
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19. November 2020
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