Bundesländergrenzen in der (Gesamt-)Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

hiermit wird gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft beantragt:

Bis WANN fallen die Bundesländergrenzen in der (Gesamt-)Österreichischen Gesundheitskasse?

Anlassfall, bzw. detaillierter Sachverhalt:
Am 24. Sep. 2020 ist, bzw. war es nicht möglich in einer ÖGK-Dienststelle im Bundesland Steiermark eine Krankenstandsbestätigung für eine im Bundesland Oberösterreich ÖGK-versicherte Person zu erhalten, die vom Arzt erhaltene Bestätigung konnte nur entgegengenommen und weitergeleitet werden, die Dienstgeber-Bestätigung wird, bzw. soll dann von einer im Bundesland Oberösterreich vorhandenen ÖGK-Dienststelle erstellt und postalisch übermittelt werden.

Ergebnis der Anfrage

1.) Das bundesländerübergreifende Ausdrucken einer Krankenstandsbestätigung war am 24. September 2020 deswegen nicht möglich, da genau an diesem Tag kurzfristige technische Probleme bestanden hatten (obwohl die Tatsache, dass das vor Ort nicht so kommuniziert wurde, eher dagegen spricht).
2.) WARUM die vom Arzt erhaltene Bestätigung nur entgegengenommen und weitergeleitet, jedoch nicht ins IT-System eingegeben werden konnte, wurde nicht beantwortet (was rein theoretisch aber auch mit den kurzfristigen technischen Problemen zusammenhängen könnte).
3.) Eine Urgenz wird amtlicherseits (von der Reg. Rätin ADir.) fälschlich als mangelndes Verständnis für die gegenwärtige Situation ausgelegt.
4.) Digitale Anfragen werden vom BMSGPK mit analogen Papierbriefen beantwortet, was teurer ist, mehr Zeit in Anspruch nimmt und zusätzlich auch noch mehr CO₂-Ausstoß verursacht.
5.) Zumindest Teile dieses Ministeriums, wie zB die Abteilung II/A/10 (Rechtliche Angelegenheiten der Kranken- und Unfallversicherung), scheinen mit ihrer Bürgerkommunikation noch nicht so ganz im 21. Jhd. angekommen zu sein.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. September 2020
  • Frist
    19. November 2020
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit wird gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft beantrag…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Bundesländergrenzen in der (Gesamt-)Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) [#2053]
Datum
24. September 2020 16:47
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit wird gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft beantragt: Bis WANN fallen die Bundesländergrenzen in der (Gesamt-)Österreichischen Gesundheitskasse? Anlassfall, bzw. detaillierter Sachverhalt: Am 24. Sep. 2020 ist, bzw. war es nicht möglich in einer ÖGK-Dienststelle im Bundesland Steiermark eine Krankenstandsbestätigung für eine im Bundesland Oberösterreich ÖGK-versicherte Person zu erhalten, die vom Arzt erhaltene Bestätigung konnte nur entgegengenommen und weitergeleitet werden, die Dienstgeber-Bestätigung wird, bzw. soll dann von einer im Bundesland Oberösterreich vorhandenen ÖGK-Dienststelle erstellt und postalisch übermittelt werden. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Guten Tag, könnte bitte bei der ÖGK wg. einer Antwort mit folgendem Hinweis urgiert werden: Die Anfrage „Bundesl…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Gz: 2020-0.670.193 - Bundesländergrenzen in der (Gesamt-)Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) [#2053]
Datum
20. November 2020 12:05
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, könnte bitte bei der ÖGK wg. einer Antwort mit folgendem Hinweis urgiert werden: Die Anfrage „Bundesländergrenzen in der (Gesamt-)Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)“ vom 24.09.2020 wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet, die Frist ist mittlerweile um einen Tag überschritten. Danke! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
GZ 2020-0.670.193 Sehr geehrtAntragsteller/in Wie wir Ihnen bereits in einer Zwischennachricht vom 16.10.2020 mit…
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6,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Wie wir Ihnen bereits in einer Zwischennachricht vom 16.10.2020 mitgeteilt haben, wurde die ÖGK mit Ihrer Angelegenheit befasst. Eine Reaktion der Kasse liegt derzeit leider noch nicht vor. Sobald diese bei uns eingelangt ist, werden wir Sie umgehend darüber informieren. Wenn Sie bis dahin bitte noch Verständnis dafür aufbringen würden, dass in der gegenwärtigen Situation, in der einerseits die Zusammenführung von neun Gebietskrankenkassen für sich genommen schon eine enorme Herausforderung darstellt und andererseits diese durch die immer noch nicht überwundene Pandemie verschärft wird, es immer wieder zu großen Verzögerungen kommt. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Re: GZ 2020-0.670.193 [#2053] Sehr geehrt<< Anrede >> bei der Mtlg. v. 20. November 2020 handelte es …
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Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: GZ 2020-0.670.193 [#2053]
Datum
25. November 2020 11:11
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> bei der Mtlg. v. 20. November 2020 handelte es sich nur um einen, vom sensationell gut arbeitenden System https://fragdenstaat.at automatisch generierten, leicht adaptierten Hinweis darauf, dass die Anfrage eben nicht in der nun mal gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet wurde, in die bitte amtlicherseits kein mangelndes Verständnis in die gegenwärtige Situation hineininterpretiert werden möge, danke. Mit freundlichen Grüßen Ing. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Geschäftszahl: 2020-0.819.050 Sehr Bezugnehmend auf Ihre an das im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pf…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Via
Briefpost
Betreff
Geschäftszahl: 2020-0.819.050
Datum
16. Dezember 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Bezugnehmend auf Ihre an das im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingerichtete Bürgerservice vom 24. September 2020, betreffend die Möglichkeit der Ausstellung einer Krankenstandsbestätigung über Bundesländergrenzen hinweg, dürfen wir Ihnen nach Einlangen der Stellungnahme der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) nunmehr Folgendes mitteilen: Vorab ersuchen wir Sie um Verständnis, dass aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie hervorgerufene angespannten und arbeitsintensiven Situation unser Antwortschreiben etwas zeitverzögert bei Ihnen einlangt. Wie wir den Ausführungen der oben genannten Kasse in der Sache selbst entnehmen können, sind die IT-Systeme der ehemaligen Gebietskrankenkassen bereits weitgehend zur Österreichischen Gesundheitskasse zusammengeführt. Eine Abfrage von Leistungsdaten der Versicherten ist nach Auskunft der Kasse länderübergreifend jederzeit möglich. Ebenfalls können diverse Bestätigungen für Versicherte, die in anderen Bundesländern leben oder arbeiten, in jeder ÖGK-Kundenservicestelle ausgedruckt und dem Kunden ausgehändigt werden. Am Tag Ihrer persönlichen Vorsprache bei der ÖGK haben jedoch kurzfristige technische Probleme bestanden und es war ein Ausdrucken daher nicht möglich. Deshalb wurde Ihnen die postalische Zusendung der Krankenstandsbestätigung angeboten. Aufgrund dieser Konstellation ist, wie die ÖGK bedauernd feststellt, leider ein falsches Bild entstanden. Die genannte Kasse hat aber das Versprechen abgegeben, dass Unterschiede, die nur durch Ländergrenzen ausgelöst sind und im Einflussbereich der ÖGK liegen, in absehbarer Zeit völlig wegfallen werden. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hofft, Ihnen mit diesen Informationen dienlich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen