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Corona-Tote

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

es wird in diversen Medien kolportiert, dass Personen, die an verschiedensten Todesursachen verstorben sind, zu den Corona-Toten gezählt werden, wenn sie innerhalb 28 Tage vor dem Todesfall positiv getestet wurden. Diese Vorschrift soll von der Europäischen Seuchenbehörde stammen. Hierzu meine Frage: gibt es diese Vorschrift, und wenn ja, wo finde ich sie im Europäischen Recht und im nationalen Recht. Vielen Dank, mbG Alexander Grill

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Dezember 2020
  • Frist
    14. Februar 2021
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgen…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Corona-Tote [#2152]
Datum
20. Dezember 2020 13:43
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: es wird in diversen Medien kolportiert, dass Personen, die an verschiedensten Todesursachen verstorben sind, zu den Corona-Toten gezählt werden, wenn sie innerhalb 28 Tage vor dem Todesfall positiv getestet wurden. Diese Vorschrift soll von der Europäischen Seuchenbehörde stammen. Hierzu meine Frage: gibt es diese Vorschrift, und wenn ja, wo finde ich sie im Europäischen Recht und im nationalen Recht. Vielen Dank, mbG <Information-entfernt> <Information-entfernt> Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Anfrage „Corona-Tote“ vom 20.12.2020 (#2152) wurde von Ihnen nicht…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: Corona-Tote [#2152], Hinweis auf Antwortfrist, bescheidm Erledigung [#2152]
Datum
9. März 2021 20:33
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Anfrage „Corona-Tote“ vom 20.12.2020 (#2152) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich beantrage eine bescheidmäßige Erledigung meiner Anfrage und habe den Antrag auch postalisch übermittelt. Im Fall des Ignorierens meines Anbringens behalte ich mir Rechtsmittel und verweise auf § 302 StGB. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 2152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Service für Bürgerinnen und Bürger eingelangt und wird umgehend b…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: WG: Corona-Tote [#2152], Hinweis auf Antwortfrist, bescheidm Erledigung ... [20210310-074520361/20210413-103025166]
Datum
13. April 2021 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Service für Bürgerinnen und Bürger eingelangt und wird umgehend bearbeitet. Wir bedauern, dass die große Anzahl an Anfragen zu einer längeren Bearbeitungsdauer geführt hat!
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