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Corona-Tote
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
es wird in diversen Medien kolportiert, dass Personen, die an verschiedensten Todesursachen verstorben sind, zu den Corona-Toten gezählt werden, wenn sie innerhalb 28 Tage vor dem Todesfall positiv getestet wurden. Diese Vorschrift soll von der Europäischen Seuchenbehörde stammen. Hierzu meine Frage: gibt es diese Vorschrift, und wenn ja, wo finde ich sie im Europäischen Recht und im nationalen Recht. Vielen Dank, mbG Alexander Grill
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Datum20. Dezember 2020
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14. Februar 2021
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