Corona-Tote
es wird in diversen Medien kolportiert, dass Personen, die an verschiedensten Todesursachen verstorben sind, zu den Corona-Toten gezählt werden, wenn sie innerhalb 28 Tage vor dem Todesfall positiv getestet wurden. Diese Vorschrift soll von der Europäischen Seuchenbehörde stammen. Hierzu meine Frage: gibt es diese Vorschrift, und wenn ja, wo finde ich sie im Europäischen Recht und im nationalen Recht. Vielen Dank, mbG Alexander Grill
Anfrage erfolgreich
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Datum20. Dezember 2020
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14. Februar 2021
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- Anfragesteller/in
- Betreff
- Corona-Tote [#2152]
- Datum
- 20. Dezember 2020 13:43
- An
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- Re: Corona-Tote [#2152], Hinweis auf Antwortfrist, bescheidm Erledigung [#2152]
- Datum
- 9. März 2021 20:33
- An
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Betreff
- WG: WG: Corona-Tote [#2152], Hinweis auf Antwortfrist, bescheidm Erledigung ... [20210310-074520361/20210413-103025166]
- Datum
- 13. April 2021 10:30
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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