Sehr geehrte Damen und Herren,
besten Dank für Ihr Schreiben mit der GZ 2022-0.143.208 vom 11. März 2021.
Ich bitte um Empfangsbestätigung Ihrerseits. (Eine solche würde allen Beteiligten und dem Bürgerservice lange Telefonate ersparen.)
In og. Schreiben haben Sie einerseits unter Punkt II eine meiner Anfragen – trotz rechtsgültigem und nicht bekämpften Bescheid, in dem eine Auskunft verweigert wurde – erneut bewertet und teilweise beantwortet. Danke für Ihr Entgegenkommen, insbesondere für Ihre Ausführungen in Unterpunkt 1.
In Unterpunkt 2 schreiben Sie, dass keine Meldeproblematiken der aktiven Fälle bekannt sind bzw. keine Recherchen dazu möglich sind. Dass solche Probleme in der Behörde unbekannt sind ist mir nicht nachvollziehbar – da sogar in der Corona-FAQ auf orf.at unter „Genesene und aktive Fälle in Wien“ ausführlich öffentlich beschrieben wird, dass die Zahl der aktiven Fälle im EMS von den Angaben der Wiener Behörden abweicht. Diese Abweichungen existierten nicht nur zum Zeitpunkt meiner Anfrage, sondern sie existieren bis heute, weswegen umso relevanter ist, weswegen diese Probleme existieren und was dagegen unternommen wurde.
https://orf.at/corona/stories/daten-faq/
Punkt I Ihres Schreibens referenziert eine Anfrage vom 12. November 2020 mit Betreff „Daten COVID-19 - Meldungsdatum, Gemeinden“, deren Beantwortung ursprünglich mit Bescheid 2021-0.171.097 verweigert wurde. Dagegen wurde rechtzeitig Rechtsmittel erhoben. Ihre Behandlung meines Rechtsmittels vom 24. März 2021 durch og. formloses Schreiben ist jedenfalls unzureichend.
Einerseits verweisen Sie im Schreiben auf Daten der AGES, die wie in meiner Anfrage explizit dargelegt wurde nicht dafür geeignet sind, meine Anfrage zu beantworten. Da ich von einem Versehen ausgehe und die Zahlen nach Meldedatum mittlerweile für Österreich und die Bundesländer in der Open Data-Veröffentlichung "timeline-faelle-bundeslaender.csv" enthalten sind werde ich kein Rechtsmittel einlegen, sollten Sie meinem Antrag auf Übermittlung der Zahlen auf Bezirksebene lt. Meldedatum – der nicht durch mir bekannte Veröffentlichungen des BMG abgedeckt ist – nicht nachkommen.
Andererseits haben Sie eine wesentliche Frage aus jener Anfrage – nämlich die nach den positiv getesteten Personen auf in jeder Gemeinde in Österreich – in Ihrem Schreiben weder beantwortet noch auch nur erwähnt, obwohl ich in meiner Beschwerde vom 24. März 2021 ausführlich argumentiert habe, dass die Beantwortung dieser Frage rechtlich geboten wäre. Einer raschen Beantwortung dieses wichtigen Teils der Anfrage sehe ich entgegen.
Meine Beschwerde gegen diese Auskunftsverweigerung ist in einer Woche ein Jahr her, mein Hinweis an Ihre Behörde, dass die Beschwerde intern verloren gegangen sein muss, auch mehr als zwei Monate – länger als die Frist, eine Beschwerdevorentscheidung zu erlassen.
Mit freundlichen Grüßen