Die vom BMLRT unter dem Titel „5G Faktencheck“¹ verbreiteten Teil- bzw. Fehlinformationen zu „Mobilfunk & Gesundheit“

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

hiermit wird gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft beantragt:

1.) Stellt die Aussage „bekannt ist bislang lediglich, dass die hochfrequenten Felder eine thermische, also wärmende Wirkung haben” und „Nichtthermische Effekte (auch athermische oder Niedrigdosis-Effekte genannt), also andere als temperaturbedingte Wirkungen auf den menschlichen Körper, sind bis heute im Zusammenhang mit Mobilfunk nicht nachgewiesen worden.” den aktuellen Kenntnisstand der Behörde BMLRT dar?
2.) In welchem WHO-Dokument wurden „Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation WHO” bzw. „die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgesehen Grenzwerte” für Mobilfunk festgelegt und wo kann dieses WHO-Dokument online abgerufen werden?
3.) Inwiefern stellt die vom ÖVE-Verein [a] produzierte Richtlinie R 23-1 [b] gleichzeitig auch eine vom ÖNORM-Verein „Austrian Standards” [c] produzierte ÖNORM [d] dar und wo kann diese, im ÖNORM-Verein-Webshop [e] inexistente Richtlinie als „ÖNORM R23-1” online abgerufen werden?
4.) Es wird darüber informiert „dass 2011 elektromagnetische Hochfrequenzfelder der Gruppe 2B zugeordnet wurden (d.h. alle Funkdienste wie Mobilfunk, Fernsehen, Radio, WLAN, etc.)“, verschwiegen wird jedoch, dass diese Eingruppierung ausschließlich auf der Benutzung der Endgeräte, also den MOBILTELEFONEN basierte [f] [g], ist bzw. war dieser Sachverhalt dem BMLRT nicht bekannt?
5.) Es wird fälschlich behauptet, dass sich auch „Kokosöl“ in der Gruppe 2B befindet, ist bzw. war dem BMLRT nicht bekannt, dass sich natürliches Kokosöl in überhaupt keiner IARC-Gruppe befindet?
6.) Es wird verschwiegen, dass sich auch Benzinabgase, Chloroform oder Nickel [h], Benzin, Blei, Chlorophenoxy Herbizide, Schiffsdiesel, bestimmte Humane Papillomaviren (HPV [i]) oder Infektionen mit dem Humanen Immunschwächevirus Typ 2 (HIV-2) in der Gruppe 2B befinden [j], ist bzw. war dieser Sachverhalt dem BMLRT nicht bekannt?
7.) Es wird fälschlich behauptet „Die Einstufung 2B bedeutet NICHT möglicherweise ‚krebserregend‘“, ist bzw. war dem BMLRT nicht bekannt, dass die IARC-Gruppe 2B das genaue Gegenteil, also „möglicherweise [doch] krebserregend“ („Possibly carcinogenic to humans“ [k]) bedeutet?
8.) Wer ist für den unter „5G Faktencheck“¹ veröffentlichten Sachverhalt als OrganwalterIn inhaltlich verantwortlich?

Hinweis: Da aus der Anfrage klar ersichtlich ist, dass ein öffentliches Interesse auf Information vorliegt und diesem durch Veröffentlichung der erhaltenen Auskunft im Medium https://fragdenstaat.at entsprochen wird, fällt keine Gebühr nach dem Gebührengesetz an. [l] Wird bezüglich inhaltlicher Verantwortung nur auf ein Personenkomitee verwiesen, dessen Hauptaufgabe seit 2004 darin besteht, Bedenken „seriös [zu] zerstreuen“ [m] oder die Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet werden, erfolgt automatisch eine Verständigung der Volksanwaltschaft! [n]

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¹ https://info.bmlrt.gv.at/themen/telekom…
[a] https://www.ove.at/impressum
[b] https://shop.austrian-standards.at/acti…
[c] https://www.austrian-standards.at/de/im…
[d] https://www.austrian-standards.at/de/st…
[e] https://shop.austrian-standards.at
[f] https://www.iarc.who.int/wp-content/upl… („based on an increased risk for glioma, a malignant type of brain cancer, associated with WIRELESS PHONE use“)
[g] http://www.wirelesswatchblog.org/wp-con… („based on positive associations between glioma and acoustic neuroma and exposure to RF-EMF from WIRELESS PHONES“)
[h] https://www.gesundheit.gv.at/aktuelles/…
[i] https://www.mlo-online.com/home/article… („Grade 2B (possibly carcinogenic to humans) 26, 53, 66, 67, 70, 73, 82, 30, 34, 69, 85, and 97“)
[j] https://monographs.iarc.who.int/list-of…
[k] https://monographs.iarc.who.int/agents-…
[l] https://www.gemeindebund.steiermark.at/…
[m] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS…
[n] https://www.parlament.gv.at/PERK/KONTR/… („Sie hat die Aufgabe, behauptete oder vermutete Missstände in der Verwaltung zu prüfen.“)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. September 2021
  • Frist
    29. Oktober 2021
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit wird gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft beantrag…
An Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Die vom BMLRT unter dem Titel „5G Faktencheck“¹ verbreiteten Teil- bzw. Fehlinformationen zu „Mobilfunk & Gesundheit“ [#2370]
Datum
3. September 2021 12:08
An
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit wird gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft beantragt: 1.) Stellt die Aussage „bekannt ist bislang lediglich, dass die hochfrequenten Felder eine thermische, also wärmende Wirkung haben” und „Nichtthermische Effekte (auch athermische oder Niedrigdosis-Effekte genannt), also andere als temperaturbedingte Wirkungen auf den menschlichen Körper, sind bis heute im Zusammenhang mit Mobilfunk nicht nachgewiesen worden.” den aktuellen Kenntnisstand der Behörde BMLRT dar? 2.) In welchem WHO-Dokument wurden „Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation WHO” bzw. „die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgesehen Grenzwerte” für Mobilfunk festgelegt und wo kann dieses WHO-Dokument online abgerufen werden? 3.) Inwiefern stellt die vom ÖVE-Verein [a] produzierte Richtlinie R 23-1 [b] gleichzeitig auch eine vom ÖNORM-Verein „Austrian Standards” [c] produzierte ÖNORM [d] dar und wo kann diese, im ÖNORM-Verein-Webshop [e] inexistente Richtlinie als „ÖNORM R23-1” online abgerufen werden? 4.) Es wird darüber informiert „dass 2011 elektromagnetische Hochfrequenzfelder der Gruppe 2B zugeordnet wurden (d.h. alle Funkdienste wie Mobilfunk, Fernsehen, Radio, WLAN, etc.)“, verschwiegen wird jedoch, dass diese Eingruppierung ausschließlich auf der Benutzung der Endgeräte, also den MOBILTELEFONEN basierte [f] [g], ist bzw. war dieser Sachverhalt dem BMLRT nicht bekannt? 5.) Es wird fälschlich behauptet, dass sich auch „Kokosöl“ in der Gruppe 2B befindet, ist bzw. war dem BMLRT nicht bekannt, dass sich natürliches Kokosöl in überhaupt keiner IARC-Gruppe befindet? 6.) Es wird verschwiegen, dass sich auch Benzinabgase, Chloroform oder Nickel [h], Benzin, Blei, Chlorophenoxy Herbizide, Schiffsdiesel, bestimmte Humane Papillomaviren (HPV [i]) oder Infektionen mit dem Humanen Immunschwächevirus Typ 2 (HIV-2) in der Gruppe 2B befinden [j], ist bzw. war dieser Sachverhalt dem BMLRT nicht bekannt? 7.) Es wird fälschlich behauptet „Die Einstufung 2B bedeutet NICHT möglicherweise ‚krebserregend‘“, ist bzw. war dem BMLRT nicht bekannt, dass die IARC-Gruppe 2B das genaue Gegenteil, also „möglicherweise [doch] krebserregend“ („Possibly carcinogenic to humans“ [k]) bedeutet? 8.) Wer ist für den unter „5G Faktencheck“¹ veröffentlichten Sachverhalt als OrganwalterIn inhaltlich verantwortlich? Hinweis: Da aus der Anfrage klar ersichtlich ist, dass ein öffentliches Interesse auf Information vorliegt und diesem durch Veröffentlichung der erhaltenen Auskunft im Medium https://fragdenstaat.at entsprochen wird, fällt keine Gebühr nach dem Gebührengesetz an. [l] Wird bezüglich inhaltlicher Verantwortung nur auf ein Personenkomitee verwiesen, dessen Hauptaufgabe seit 2004 darin besteht, Bedenken „seriös [zu] zerstreuen“ [m] oder die Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet werden, erfolgt automatisch eine Verständigung der Volksanwaltschaft! [n] ___ ¹ https://info.bmlrt.gv.at/themen/telekommunikation-post/funk-mobilfunk/mobilfunk-gesundheit/5g-faktencheck.html [a] https://www.ove.at/impressum [b] https://shop.austrian-standards.at/action/de/public/details/598005/OVE-Richtlinie_R_23-1_2017_04_01 [c] https://www.austrian-standards.at/de/impressum [d] https://www.austrian-standards.at/de/standardisierung/warum-standards/grundbegriffe/oenorm [e] https://shop.austrian-standards.at [f] https://www.iarc.who.int/wp-content/uploads/2018/07/pr208_E.pdf („based on an increased risk for glioma, a malignant type of brain cancer, associated with WIRELESS PHONE use“) [g] http://www.wirelesswatchblog.org/wp-content/uploads/2011/06/Lancet-June-2011-11.pdf („based on positive associations between glioma and acoustic neuroma and exposure to RF-EMF from WIRELESS PHONES“) [h] https://www.gesundheit.gv.at/aktuelles/archiv-2011/krebsrisiko-handystrahlen [i] https://www.mlo-online.com/home/article/13005809/relevance-of-persistent-infection-with-highrisk-hpv-genotypes-in-cervical-cancer-progression („Grade 2B (possibly carcinogenic to humans) 26, 53, 66, 67, 70, 73, 82, 30, 34, 69, 85, and 97“) [j] https://monographs.iarc.who.int/list-of-classifications [k] https://monographs.iarc.who.int/agents-classified-by-the-iarc [l] https://www.gemeindebund.steiermark.at/fileadmin/user_upload/Stellungnahmen/2018/OeStGB/13.8.18_Antwort_Ergaenzungsanfragen_Gemeindebund.pdf [m] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20040326_OTS0059/gorbach-installiert-wissenschaftlichen-beirat-funk-denn-die-strahlenthematik-muss-endlich-serioes-und-sachlich-diskutiert-werden [n] https://www.parlament.gv.at/PERK/KONTR/VA („Sie hat die Aufgabe, behauptete oder vermutete Missstände in der Verwaltung zu prüfen.“) Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
E-Mail Empfangsbestätigung des BMLRT Die von Ihnen an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Touri…
Von
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Betreff
E-Mail Empfangsbestätigung des BMLRT
Datum
3. September 2021 12:08
Status
Warte auf Antwort
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