Diskriminierung an einer österreichischen Universität

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

An einer österreichischen Universität hat es im Oktober 2022 folgende Beschreibungen im Online-Auftritt bei den Stellenausschreibungen gegeben:
1. Es wird auf Vielfalt und Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, Ethnie, Religion, Alter, usw. hingewiesen (ein grundsätzlich sinnloser Hinweis, da das ohnehin selbstverständlich sein sollte).
2. Danach wird sofort auf eine gewünschte Erhöhung des Frauenanteils durch Bevorzugung bei gleicher Qualifikation hingewiesen.
3. Wer eine COVID-19 Impfung erhalten hat, wird bei der Bewerbung auch bevorzugt.

Daraus ergeben sich einige Fragen:
* War das bekannt?
* Wie kann man Anti-Diskriminierung mit der Erhöhung des Frauenanteils vereinbaren?
* Wie kann diese Universität von einer Schutzimpfung schreiben, da ein echter Schutz (Immunität, also unempfindlich und unempfänglich) niemals bewiesen worden ist, weil es diesen auch nie gegeben hat.
* Wie lässt sich eine Bevorzugung aufgrund “COVID-19-Schutzimpfung” mit Anti-Diskriminierung vereinbaren?
* Wie lassen sich solche Stellenausschreibungen für wissenschaftliches und nichtwissenschaftliches Personal erklären? Und die Ausnahme für Professuren?
* Ist bekannt, dass sich diese Universität zum Gespött im deutschen Sprachraum gemacht hat?
* Und: Wie lässt sich solcher wissenschaftlicher Schwachsinn mit einer Universität vereinbaren? Wird es für ein solches Fehlverhalten Konsequenzen geben?

Anmerkung: Ein Beweis-Bildschirmfoto wird nachgereicht.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. März 2024
  • Frist
    1. Mai 2024
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Diskriminierung an einer österreichischen Universität [#3049]
Datum
6. März 2024 08:58
An
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
An einer österreichischen Universität hat es im Oktober 2022 folgende Beschreibungen im Online-Auftritt bei den Stellenausschreibungen gegeben: 1. Es wird auf Vielfalt und Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, Ethnie, Religion, Alter, usw. hingewiesen (ein grundsätzlich sinnloser Hinweis, da das ohnehin selbstverständlich sein sollte). 2. Danach wird sofort auf eine gewünschte Erhöhung des Frauenanteils durch Bevorzugung bei gleicher Qualifikation hingewiesen. 3. Wer eine COVID-19 Impfung erhalten hat, wird bei der Bewerbung auch bevorzugt. Daraus ergeben sich einige Fragen: * War das bekannt? * Wie kann man Anti-Diskriminierung mit der Erhöhung des Frauenanteils vereinbaren? * Wie kann diese Universität von einer Schutzimpfung schreiben, da ein echter Schutz (Immunität, also unempfindlich und unempfänglich) niemals bewiesen worden ist, weil es diesen auch nie gegeben hat. * Wie lässt sich eine Bevorzugung aufgrund “COVID-19-Schutzimpfung” mit Anti-Diskriminierung vereinbaren? * Wie lassen sich solche Stellenausschreibungen für wissenschaftliches und nichtwissenschaftliches Personal erklären? Und die Ausnahme für Professuren? * Ist bekannt, dass sich diese Universität zum Gespött im deutschen Sprachraum gemacht hat? * Und: Wie lässt sich solcher wissenschaftlicher Schwachsinn mit einer Universität vereinbaren? Wird es für ein solches Fehlverhalten Konsequenzen geben? Anmerkung: Ein Beweis-Bildschirmfoto wird nachgereicht.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3049 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3049/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Anbei ein Bildschirm-Beweisfoto vom 26.10.2022. Mit freundlichen Grüßen Antragstell…
An Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Zusatz: Diskriminierung an einer österreichischen Universität [#3049] - Bildschirmfoto [#3049]
Datum
6. März 2024 09:02
An
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Anbei ein Bildschirm-Beweisfoto vom 26.10.2022. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - screenshot-2022-10-26-at-20-33-20-ausgeschriebene-wissenschaftliche-stellen-ausser-professuren-tu-graz.png Anfragenr: 3049 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3049/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Guten Tag, meine Anfrage "Diskriminierung an einer österreichischen Universität" vom 06.03.2024 (#3049) wurde von…
An Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Zusatz: Diskriminierung an einer österreichischen Universität [#3049] - Bildschirmfoto [#3049]
Datum
2. Mai 2024 09:29
An
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Diskriminierung an einer österreichischen Universität" vom 06.03.2024 (#3049) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
GZ: 2024-0.348.507, KRASSER, Antragsteller/in – Auskunftsbegehren - Mitteilung Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Betreff
GZ: 2024-0.348.507, KRASSER, Antragsteller/in – Auskunftsbegehren - Mitteilung
Datum
27. Mai 2024 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
AW: GZ: 2024-0.348.507, KRASSER, Antragsteller/in – Auskunftsbegehren - Mitteilung [#3049] Sehr geehrteAntragstell…
An Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: GZ: 2024-0.348.507, KRASSER, Antragsteller/in – Auskunftsbegehren - Mitteilung [#3049]
Datum
27. Mai 2024 13:33
An
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich wollte die Universität nicht beim Namen nennen, da ich dies für das Erste als unpassend gehalten habe. Die Aussage "(auch mangels Nachreichung des angekündigten „Bildschirmfotos“ unspezifiziert gebliebenen)" ist nicht zutreffend, denn ich habe dies getan. Aber wenn Sie es genau wissen möchten, es ist die TU Graz, die hier ihrem Gründer Erzherzog Johann keine Ehre erweist. Außerdem habe ich soeben gesehen, dass dies ohnehin im Namen der Screenshot-Datei steht. Doch wenn ich es richtig verstehe, weisen Sie eine Verantwortlichkeit betreffend das zweifelhafte Verhalten von Universitäten in Österreich zurück. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in