Diskriminierung an einer österreichischen Universität
An einer österreichischen Universität hat es im Oktober 2022 folgende Beschreibungen im Online-Auftritt bei den Stellenausschreibungen gegeben:
1. Es wird auf Vielfalt und Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, Ethnie, Religion, Alter, usw. hingewiesen (ein grundsätzlich sinnloser Hinweis, da das ohnehin selbstverständlich sein sollte).
2. Danach wird sofort auf eine gewünschte Erhöhung des Frauenanteils durch Bevorzugung bei gleicher Qualifikation hingewiesen.
3. Wer eine COVID-19 Impfung erhalten hat, wird bei der Bewerbung auch bevorzugt.
Daraus ergeben sich einige Fragen:
* War das bekannt?
* Wie kann man Anti-Diskriminierung mit der Erhöhung des Frauenanteils vereinbaren?
* Wie kann diese Universität von einer Schutzimpfung schreiben, da ein echter Schutz (Immunität, also unempfindlich und unempfänglich) niemals bewiesen worden ist, weil es diesen auch nie gegeben hat.
* Wie lässt sich eine Bevorzugung aufgrund “COVID-19-Schutzimpfung” mit Anti-Diskriminierung vereinbaren?
* Wie lassen sich solche Stellenausschreibungen für wissenschaftliches und nichtwissenschaftliches Personal erklären? Und die Ausnahme für Professuren?
* Ist bekannt, dass sich diese Universität zum Gespött im deutschen Sprachraum gemacht hat?
* Und: Wie lässt sich solcher wissenschaftlicher Schwachsinn mit einer Universität vereinbaren? Wird es für ein solches Fehlverhalten Konsequenzen geben?
Anmerkung: Ein Beweis-Bildschirmfoto wird nachgereicht.
Antwort verspätet
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Datum6. März 2024
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1. Mai 2024
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