Diskriminierung an einer österreichischen Universität

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

An einer österreichischen Universität hat es im Oktober 2022 folgende Beschreibungen im Online-Auftritt bei den Stellenausschreibungen gegeben:
1. Es wird auf Vielfalt und Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, Ethnie, Religion, Alter, usw. hingewiesen (ein grundsätzlich sinnloser Hinweis, da das ohnehin selbstverständlich sein sollte).
2. Danach wird sofort auf eine gewünschte Erhöhung des Frauenanteils durch Bevorzugung bei gleicher Qualifikation hingewiesen.
3. Wer eine COVID-19 Impfung erhalten hat, wird bei der Bewerbung auch bevorzugt.

Daraus ergeben sich einige Fragen:
* War das bekannt?
* Wie kann man Anti-Diskriminierung mit der Erhöhung des Frauenanteils vereinbaren?
* Wie kann diese Universität von einer Schutzimpfung schreiben, da ein echter Schutz (Immunität, also unempfindlich und unempfänglich) niemals bewiesen worden ist, weil es diesen auch nie gegeben hat.
* Wie lässt sich eine Bevorzugung aufgrund “COVID-19-Schutzimpfung” mit Anti-Diskriminierung vereinbaren?
* Wie lassen sich solche Stellenausschreibungen für wissenschaftliches und nichtwissenschaftliches Personal erklären? Und die Ausnahme für Professuren?
* Ist bekannt, dass sich diese Universität zum Gespött im deutschen Sprachraum gemacht hat?
* Und: Wie lässt sich solcher wissenschaftlicher Schwachsinn mit einer Universität vereinbaren? Wird es für ein solches Fehlverhalten Konsequenzen geben?

Anmerkung: Ein Beweis-Bildschirmfoto wird nachgereicht.

Warte auf Antwort

  • Datum
    6. März 2024
  • Frist
    1. Mai 2024
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Diskriminierung an einer österreichischen Universität [#3049]
Datum
6. März 2024 08:58
An
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
An einer österreichischen Universität hat es im Oktober 2022 folgende Beschreibungen im Online-Auftritt bei den Stellenausschreibungen gegeben: 1. Es wird auf Vielfalt und Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, Ethnie, Religion, Alter, usw. hingewiesen (ein grundsätzlich sinnloser Hinweis, da das ohnehin selbstverständlich sein sollte). 2. Danach wird sofort auf eine gewünschte Erhöhung des Frauenanteils durch Bevorzugung bei gleicher Qualifikation hingewiesen. 3. Wer eine COVID-19 Impfung erhalten hat, wird bei der Bewerbung auch bevorzugt. Daraus ergeben sich einige Fragen: * War das bekannt? * Wie kann man Anti-Diskriminierung mit der Erhöhung des Frauenanteils vereinbaren? * Wie kann diese Universität von einer Schutzimpfung schreiben, da ein echter Schutz (Immunität, also unempfindlich und unempfänglich) niemals bewiesen worden ist, weil es diesen auch nie gegeben hat. * Wie lässt sich eine Bevorzugung aufgrund “COVID-19-Schutzimpfung” mit Anti-Diskriminierung vereinbaren? * Wie lassen sich solche Stellenausschreibungen für wissenschaftliches und nichtwissenschaftliches Personal erklären? Und die Ausnahme für Professuren? * Ist bekannt, dass sich diese Universität zum Gespött im deutschen Sprachraum gemacht hat? * Und: Wie lässt sich solcher wissenschaftlicher Schwachsinn mit einer Universität vereinbaren? Wird es für ein solches Fehlverhalten Konsequenzen geben? Anmerkung: Ein Beweis-Bildschirmfoto wird nachgereicht.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3049 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3049/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Anbei ein Bildschirm-Beweisfoto vom 26.10.2022. Mit freundlichen Grüßen Antragstell…
An Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Zusatz: Diskriminierung an einer österreichischen Universität [#3049] - Bildschirmfoto [#3049]
Datum
6. März 2024 09:02
An
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
bildschirmfoto-vom-26-10-2022.pdf
85,1 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in Anbei ein Bildschirm-Beweisfoto vom 26.10.2022. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - screenshot-2022-10-26-at-20-33-20-ausgeschriebene-wissenschaftliche-stellen-ausser-professuren-tu-graz.png Anfragenr: 3049 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3049/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>