Donau, Belgrader Konvention

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ist es möglich auf einem Schiff unter der Flagge von zB Kanada einen Coffeeshop (Cannabis Geschäft) bzw eine Cannabis Plantage auf der Donau in Österreich zu betreiben?
Ich habe das 2014 schon mal mit einer kleinen Cannabis Plantage im Behördenhafen von Hainburg ausprobiert. Damals habe ich mich auf die Belgrader Konvention der Donaukommission (Artikel 1 und 27) berufen. Die Geschichte ist damals unentschieden ausgegangen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. März 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
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Paul Enzinger
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Paul Enzinger
Betreff
Donau, Belgrader Konvention [#2240]
Datum
23. März 2021 18:51
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ist es möglich auf einem Schiff unter der Flagge von zB Kanada einen Coffeeshop (Cannabis Geschäft) bzw eine Cannabis Plantage auf der Donau in Österreich zu betreiben? Ich habe das 2014 schon mal mit einer kleinen Cannabis Plantage im Behördenhafen von Hainburg ausprobiert. Damals habe ich mich auf die Belgrader Konvention der Donaukommission (Artikel 1 und 27) berufen. Die Geschichte ist damals unentschieden ausgegangen.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Paul Enzinger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Paul Enzinger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Paul Enzinger
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Sehr geehrter Herr Enzinger, ich antworte auf Ihre Anfrage vom 23.03.2021, in der Sie sich erkundigen, ob es …
Von
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Betreff
AW Ihre Anfrage zu Donau, Belgrader Konvention [#2240]
Datum
19. April 2021 10:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Enzinger, ich antworte auf Ihre Anfrage vom 23.03.2021, in der Sie sich erkundigen, ob es möglich ist, auf einem Schiff unter ausländischer Flagge (z.B. Kanada) einen Coffee Shop bzw. eine Cannabisplantage auf der Donau zu betreiben. Die Anfrage selbst fällt nicht in den Wirkungsbereich des Außenministeriums. Ich kann Ihnen also nur unsere unverbindliche Meinung kundtun: Schiffe unterstehen dem Strafrecht jenes Staates, in dem sie sich gerade befinden. Ihre Cannabisplantage muss demnach auf dem österreichischen Teil der Donau dem österreichischen Suchtmittelgesetz entsprechen. Für eine rechtsverbindliche Auskunft empfiehlt es sich, Kontakt mit dem BMJ oder der Staatsanwaltschaft aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen
Paul Enzinger
Sehr geehrt<< Anrede >> Danke für die Antwort. Ich habe mir gedacht, daß vielleicht das Außenminister…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Paul Enzinger
Betreff
Re: AW Ihre Anfrage zu Donau, Belgrader Konvention [#2240]
Datum
19. April 2021 15:00
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Danke für die Antwort. Ich habe mir gedacht, daß vielleicht das Außenministerium zuständig ist weil der Herr Alexander Grubmayr, Botschafter von Österreich in Ungarn ist derzeit in der Donaukommision tätig. Die Belgrader Konvention hab ich auch als österreichisches Gesetz gefunden und da steht eben in Artikel 1, daß die Donau frei ist für Staatsbürger, Handelsschiffe und Güter aller Staaten und der Artikel 27 geht noch etwas genauer darauf ein. Mit der Staatsanwaltschaft habe ich schon zu tun gehabt wegen der Cannabis Plantage auf meinem Boot in Hainburg, damals haben die das Verfahren sofort eingestellt und als ich eine Fortführung beantragt habe, haben die mich für verrückt erklärt. Seit dem bekomme ich eine üppige i-Pension und bin soweit zufrieden damit. Ich habe der Donaukommission öfter geschrieben, aber nie Antwort erhalten. Könnten Sie bitte nochmals beim Herrn Grubmayr nachfragen. Derzeit habe ich auch noch eine Anfrage beim Verkehrsministerium laufen, da warte ich noch die Antwort ab und falls das nichts ergibt werde ich mich ans Justizministerium wenden. Mit freundlichen Grüßen Paul Enzinger Anfragenr: 2240 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Paul Enzinger << Adresse entfernt >>
Paul Enzinger
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „Donau, Belgrader Konvention“ vom 23.03.2021 (#2240) wurde von…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Paul Enzinger
Betreff
Re: AW Ihre Anfrage zu Donau, Belgrader Konvention [#2240]
Datum
20. Mai 2021 11:33
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „Donau, Belgrader Konvention“ vom 23.03.2021 (#2240) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Paul Enzinger Anfragenr: 2240 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Paul Enzinger << Adresse entfernt >>
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Sehr geehrter Herr Enzinger, ich habe Ihnen auf Ihre Anfrage bereits am 19.04.2021 um 10:56 geantwortet. Es schei…
Von
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Betreff
AW: AW Ihre Anfrage zu Donau, Belgrader Konvention [#2240]
Datum
21. Mai 2021 14:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Enzinger, ich habe Ihnen auf Ihre Anfrage bereits am 19.04.2021 um 10:56 geantwortet. Es scheint als hätte Sie diese nicht erreicht. Ich übermittle Ihnen folgend nochmals meine Antwort. In Ihrer Anfrage vom 23.03.2021 erkundigen Sie sich, ob es möglich ist, auf einem Schiff unter ausländischer Flagge (z.B. Kanada) einen Coffee Shop bzw. eine Cannabisplantage auf der Donau zu betreiben. Die Anfrage selbst fällt nicht in den Wirkungsbereich des Außenministeriums. Ich kann Ihnen also nur unsere unverbindliche Meinung kundtun: Schiffe unterstehen dem Strafrecht jenes Staates, in dem sie sich gerade befinden. Ihre Cannabisplantage muss demnach auf dem österreichischen Teil der Donau dem österreichischen Suchtmittelgesetz entsprechen. Für eine rechtsverbindliche Auskunft empfiehlt es sich, Kontakt mit dem BMJ oder der Staatsanwaltschaft aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen