"Dr. Erwin Pröll Privatstiftung"

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Die "Dr. Erwin Pröll Privatstiftung", eingetragen im Firmenbuch unter der
FN 301758m, wurde mit Notariatsakt vom 27. Oktober 2007 errichtet und am
31 . Oktober 2007 zur Schenkungssteuer angezeigt.

1) Ist die „Dr. Erwin Pröll Privatstiftung“ aus steuerrechtlicher Sicht gemeinnützig?
2) Wird die „Dr. Erwin Pröll Privatstiftung“ aus steuerrechtlicher Sicht seit ihrer Gründung 2007 als gemeinnützig von den Abgabenbehörden behandelt?
3) Wenn ja, warum?
4) Ist die „Dr. Erwin Pröll Privatstiftung“ aufgrund einer gemeinnützigen tatsächlichen Geschäftsführung steuerlich begünstigt?
5) Wenn nein, welcher andere Grund rechtfertigt den steuerlich privilegierten Gemeinnützigkeitsstatus dann?
6) Worin liegt die in § 34 BAO angeführte, notwendige tatsächliche Geschäftsführung bei der Dr. Erwin Pröll Privatstiftung, um eine solche steuerliche Begünstigung zu bekommen?
7) Wurde die Gemeinnützigkeit der tatsächlichen Geschäftsführung der „Dr. Erwin Pröll Privatstiftung“ jährlich beurteilt?
8) Wenn bei der „Dr Pröll Privatstiftung“ nun bereits seit 2007, also
bereits rund zehn Jahren, real und „virtuell“ öffentliche Geldern angespart und nicht ausgezahlt wird, kann in diesem konkreten Fall von einem zulässigen Zeitrahmen für die Verwirklichung des gemeinnützigen Zweckes gesprochen werden?
9) Ist in Anwendung der einschlägigen Vereinsrichtlinien zur Beurteilung der Verwirklichung des gemeinnützigen Zweckes für die „Dr Pröll Privatstiftung“ eine Ansammlung von Finanzmitteln über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren, zulässig, wenn selbst nach zehn Jahren nicht absehbar ist, wann die konkrete gemeinnützige Tätigkeit erfüllt werden soll?
10) Welche erforderlichen "vereinsrechtlichen Beschlüsse" (hier stiftungsrechtlichen Beschlüsse), für welche konkreten Ziele die Mittel angespart werden und eines Zeitrahmens für die Verwirklichung des Vorhabens, liegen im Fall der „Dr. Erwin Pröll Privatstiftung“ vor, um eine Ansammlung von Mitteln über Jahre hinweg rechtfertigen zu können?
11) Wird der „Dr. Erwin Pröll Privatstiftung“ auch in diesem Jahr der steuerlich begünstigte Gemeinnützigkeitsstatus gewährt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. April 2017
  • Frist
    1. Juni 2017
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
"Dr. Erwin Pröll Privatstiftung" [#780]
Datum
6. April 2017 11:37
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Die "Dr. Erwin Pröll Privatstiftung", eingetragen im Firmenbuch unter der FN 301758m, wurde mit Notariatsakt vom 27. Oktober 2007 errichtet und am 31 . Oktober 2007 zur Schenkungssteuer angezeigt. 1) Ist die „Dr. Erwin Pröll Privatstiftung“ aus steuerrechtlicher Sicht gemeinnützig? 2) Wird die „Dr. Erwin Pröll Privatstiftung“ aus steuerrechtlicher Sicht seit ihrer Gründung 2007 als gemeinnützig von den Abgabenbehörden behandelt? 3) Wenn ja, warum? 4) Ist die „Dr. Erwin Pröll Privatstiftung“ aufgrund einer gemeinnützigen tatsächlichen Geschäftsführung steuerlich begünstigt? 5) Wenn nein, welcher andere Grund rechtfertigt den steuerlich privilegierten Gemeinnützigkeitsstatus dann? 6) Worin liegt die in § 34 BAO angeführte, notwendige tatsächliche Geschäftsführung bei der Dr. Erwin Pröll Privatstiftung, um eine solche steuerliche Begünstigung zu bekommen? 7) Wurde die Gemeinnützigkeit der tatsächlichen Geschäftsführung der „Dr. Erwin Pröll Privatstiftung“ jährlich beurteilt? 8) Wenn bei der „Dr Pröll Privatstiftung“ nun bereits seit 2007, also bereits rund zehn Jahren, real und „virtuell“ öffentliche Geldern angespart und nicht ausgezahlt wird, kann in diesem konkreten Fall von einem zulässigen Zeitrahmen für die Verwirklichung des gemeinnützigen Zweckes gesprochen werden? 9) Ist in Anwendung der einschlägigen Vereinsrichtlinien zur Beurteilung der Verwirklichung des gemeinnützigen Zweckes für die „Dr Pröll Privatstiftung“ eine Ansammlung von Finanzmitteln über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren, zulässig, wenn selbst nach zehn Jahren nicht absehbar ist, wann die konkrete gemeinnützige Tätigkeit erfüllt werden soll? 10) Welche erforderlichen "vereinsrechtlichen Beschlüsse" (hier stiftungsrechtlichen Beschlüsse), für welche konkreten Ziele die Mittel angespart werden und eines Zeitrahmens für die Verwirklichung des Vorhabens, liegen im Fall der „Dr. Erwin Pröll Privatstiftung“ vor, um eine Ansammlung von Mitteln über Jahre hinweg rechtfertigen zu können? 11) Wird der „Dr. Erwin Pröll Privatstiftung“ auch in diesem Jahr der steuerlich begünstigte Gemeinnützigkeitsstatus gewährt?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in