Drohneneinsätze durch die Polizei

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren

hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:

Laut Medienberichten (hier: https://derstandard.at/2000101362650/Id… und hier: https://www.heute.at/oesterreich/wien/s… werden von der Polizei eine oder mehrere Drohnen eingesetzt.

1) Wie viele Drohnen befinden sich bei der Polizei im Einsatz?
2) Auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchen Zwecken wird diese Drohne/werden diese Drohnen eingesetzt?
3) Wie hoch waren die Kosten für diese Drohnen?
4) Mit welchem Unternehmen wurde der Liefervertrag abgeschlossen?
5) Ich beantrage die Übermittlung des Wortlautes des Kaufvertrags, insbesondere der Teile, aus denen die technischen Spezifikationen der Drohnen und mögliche Einsatzbereiche hervorgehen (gegebenenfalls mit Unkenntlichmachung von Aspekten, für die überwiegende Geheimhaltungsgründe vorliegen).
6) Müssen die Drohneneinsätze bei der Austrocontrol gemeldet werden und wie oft war dies der Fall?
7) Kann die Drohne/können die Drohnen bei Funkabbruch selbsttätig landen?
8) Kam es im Zuge der Drohneneinsätze zu Beschädigungen oder Verletzungen?
9) Wie oft gabe es schon Drohneneinsätze?
10) Wurde mittels Drohnen erhobenes Videomaterial als Beweismittel in strafrechtlichen oder verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren eingesetzt?

Ich stelle diese Anfrage als Policy Advisor des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29. Mai 2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten "social watchdog". In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z.B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2019
  • Frist
    23. August 2019
  • 2 Follower:innen
Angelika Adensamer
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Angelika Adensamer
Betreff
Drohneneinsätze durch die Polizei [#1749]
Datum
28. Juni 2019 17:49
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Laut Medienberichten (hier: https://derstandard.at/2000101362650/Identitaere-Kundgebung-und-Gegendemo-in-Wien und hier: https://www.heute.at/oesterreich/wien/story/Polizei-setzt-erstmals-Drohne-nach-Zug-Crash-ein-51881395 werden von der Polizei eine oder mehrere Drohnen eingesetzt. 1) Wie viele Drohnen befinden sich bei der Polizei im Einsatz? 2) Auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchen Zwecken wird diese Drohne/werden diese Drohnen eingesetzt? 3) Wie hoch waren die Kosten für diese Drohnen? 4) Mit welchem Unternehmen wurde der Liefervertrag abgeschlossen? 5) Ich beantrage die Übermittlung des Wortlautes des Kaufvertrags, insbesondere der Teile, aus denen die technischen Spezifikationen der Drohnen und mögliche Einsatzbereiche hervorgehen (gegebenenfalls mit Unkenntlichmachung von Aspekten, für die überwiegende Geheimhaltungsgründe vorliegen). 6) Müssen die Drohneneinsätze bei der Austrocontrol gemeldet werden und wie oft war dies der Fall? 7) Kann die Drohne/können die Drohnen bei Funkabbruch selbsttätig landen? 8) Kam es im Zuge der Drohneneinsätze zu Beschädigungen oder Verletzungen? 9) Wie oft gabe es schon Drohneneinsätze? 10) Wurde mittels Drohnen erhobenes Videomaterial als Beweismittel in strafrechtlichen oder verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren eingesetzt? Ich stelle diese Anfrage als Policy Advisor des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29. Mai 2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten "social watchdog". In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage! Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z.B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG. Mit freundlichen Grüßen Angelika Adensamer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Angelika Adensamer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrte Frau Mag. Adensamer! In Bezug auf Ihre schriftliche Anfrage vom 28. Juni 2019 (übermittelt per E-Mai…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Drohneneinsätze durch die Polizei [#1749]
Datum
22. August 2019 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Mag. Adensamer! In Bezug auf Ihre schriftliche Anfrage vom 28. Juni 2019 (übermittelt per E-Mail) ergeht seitens der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit gemäß §§ 2, 4 Auskunftspflichtgesetz nachfolgende Beantwortung: 1) Wie viele Drohnen befinden sich bei der Polizei im Einsatz? Im Rahmen der Pilotphase sind bundesweit insgesamt 76 Drohnen verfügbar 2) Auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchen Zwecken wird diese Drohne/werden diese Drohnen eingesetzt? Diese Drohnen werden nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und der Strafprozessordnung (SPG) unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben eingesetzt. Drohnen oder Unmanned Aerial Vehicles (kurz UAV) kommen im polizeilichen Dienstbetrieb beispielsweise zu Dokumentations- und Überwachungszwecken, Vermessung von Unfallstellen, im Rahmen der Tatortarbeit , Brandermittlungen, Fahndung, Kriminalitätsbekämpfung, Großveranstaltungen; Sucheinsätze, Sichtung von Umweltverschmutzungen, Öffentlichkeitsarbeit etc. zum Einsatz. 3) Wie hoch waren die Kosten für diese Drohnen? Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. € 280.000,-- 4) Mit welchem Unternehmen wurde der Liefervertrag abgeschlossen? 5) Ich beantrage die Übermittlung des Wortlautes des Kaufvertrags, insbesondere der Teile, aus denen die technischen Spezifikationen der Drohnen und mögliche Einsatzbereiche hervorgehen (gegebenenfalls mit Unkenntlichmachung von Aspekten, für die überwiegende Geheimhaltungsgründe vorliegen). Aus Gründen des Datenschutzes, der Geheimhaltung, der Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit nach dem Vergaberecht kann diesbezüglich keine Auskunft erteilt werden. Zur Frage 5. wird mitgeteilt, dass eine Übermittlung entsprechender Verträge aus dargelegten Gründen nicht möglich ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 6) Müssen die Drohneneinsätze bei der Austro Control gemeldet werden und wie oft war dies der Fall? Drohneneinsätze müssen grundsätzlich nicht bei der Austro Control gemeldet werden. Die Nutzung dieser Drohnen ist behördlich bewilligt. Je nach Einsatzgebiet (zB: Flughäfen, Kontrollzonen) erfolgt jedoch vor dem Einsatz eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Tower der Austro Control GmbH. 7) Kann die Drohne/können die Drohnen bei Funkabbruch selbsttätig landen? Ja, bei Verlust des Funksignals fliegt die Drohne automatisch zum Startpunkt zurück. Dieser wird beim Start automatisch festgelegt, sofern genügend Satelliten zur Verfügung stehen, dies wird auch so von der Fernbedienung akustisch und optisch bestätigt. Bei Störung von GPS und Fernbedienung landet die Drohne langsam am aktuellen Ort. 8) Kam es im Zuge der Drohneneinsätze zu Beschädigungen oder Verletzungen? Im Zuge der Drohneneinsätze kam es zu keinen Beschädigungen oder Verletzungen. 9) Wie oft gab es schon Drohneneinsätze? Im Rahmen der Pilotphase gab es bundesweit bis dato insgesamt 375 Anlassfälle bei den Drohnen eingesetzt wurden. 10) Wurde mittels Drohnen erhobenes Videomaterial als Beweismittel in strafrechtlichen oder verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren eingesetzt? Aus Gründen der Amtsverschwiegenheit kann diesbezüglich keine Auskunft erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen