Energiegutschein

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

ich habe im Sommer 2022 den Antrag für den Energiegutschein abgeschickt und bis Heute noch nichts erhalten. Wann kann ich damit rechnen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. September 2023
  • Frist
    14. November 2023
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Energiegutschein [#2941]
Datum
19. September 2023 17:32
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
ich habe im Sommer 2022 den Antrag für den Energiegutschein abgeschickt und bis Heute noch nichts erhalten. Wann kann ich damit rechnen?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2941/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß § 1 Abs. 1 AuskunftspflichtG haben die Organe über Angelegenheiten ihres Wirkun…
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
Anfrage nach AuskunftspflichtG vom 19.09.2023 - Energiegutschein - Weiterleitung BMF
Datum
21. September 2023 11:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
begehrennachauskunftspflichtgzuenergiegu.eml
10,6 KB
wgenergiegutschein2941.eml
4,3 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß § 1 Abs. 1 AuskunftspflichtG haben die Organe über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht. In gegenständlicher Causa ist nicht das BMK sondern das Bundesministerium für Finanzen die sachlich zuständige Behörde. Es darf daher mitgeteilt werden, dass Ihre Anfrage nach AuskunftspflichtG vom 19.09.2023 zu "Energiegutschein [#2941]" zuständigkeitshalber an das Bundesministerium für Finanzen weitergeleitet wurde (Anhang). Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Gutschein konnte bereits am 03.01.2023 eingelöst und an den Stromlieferanten über…
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
AW: Begehren nach AuskunftspflichtG zu "Energiegutschein" - Anfrage 4839532
Datum
21. September 2023 13:08
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Gutschein konnte bereits am 03.01.2023 eingelöst und an den Stromlieferanten übermittelt werden. Für die Berücksichtigung bei der Jahres- bzw. Schlussabrechnung ist der Stromlieferant zuständig. Weitere Fragen richten Sie daher bitte an Ihren Stromlieferanten. Freundliche Grüße
Anfragesteller/in
Guten Tag, vielen Dank für ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr:…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Begehren nach AuskunftspflichtG zu "Energiegutschein" - Anfrage 4839532 [#2941]
Datum
21. September 2023 16:45
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2941/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>