Entscheidungsgrundlagen für die COVID-19-Verordnung?

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

Aufgrund der teilweise irreführenden bzw. unklaren Berichterstattung der Medien tun sich im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise eine Reihe von Fragen auf.

Daher wird im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:

1) Basieren die Erwägungen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK), die zur Verordnung der Ausgangssperre geführt haben, auf Einschätzungen von Fachleuten?
2) Falls Frage 1 bejaht wird:
2a) Wer sind diese Fachleute (oder Institutionen), deren Einschätzungen die Basis für die verordneten Ausgangssperren bilden?
2b) Sind diese Einschätzungen der konsultierten Fachleute (oder Institutionen) öffentlich verfügbar?
2c) Falls Frage 2b verneint wird: Wird das BMSGPK die Einschätzungen der konsultierten Fachleute (oder Institutionen) öffentlich verfügbar machen, damit diese von jedem auf deren Wissenschaftlichkeit überprüft werden können?
2d) Falls die Frage 1 bejaht, aber die Fragen 2b und 2c verneint werden: Aus welchen Gründen werden die Einschätzungen der konsultierten Fachleute (oder Institutionen) nicht öffentlich verfügbar gemacht?
3) Wie wurde bei den Erwägungen des BMSGPK der Tatsache Rechnung getragen, dass die neue Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für „Pandemie“ lediglich bedeutet, dass sich ein neuer Virus, für den noch keine Immunität besteht, sich schnell verbreitet – dass also „Pandemie“ nach der WHO-Definition überhaupt nicht bedeutet, dass dieser Virus zu Erkrankungen oder gar Todesfällen führen muss?
Hierzu sei auf die Beilage 1 verwiesen; Zitat „The old definition [of the WHO] was a new virus, which went around quickly, for which you didn't have immunity, and which created a high morbidity and mortality rate. Now the last two have been dropped […]“ Damit ist jede Grippewelle eine Pandemie.
4) In der COVID-19-Verordnung des BMSGPK wurde ein Sicherheitsabstand von 1 m festgelegt. In Deutschland wurde der Sicherheitsabstand mit 1,5 m festgelegt, in den USA auf 6 Fuß (1,82 m). Aufgrund welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse ist das BMSGPK zu der Überzeugung gekommen, in Österreich würde der (doch recht kleine) Sicherheitsabstand von 1 m ausreichend sein?
5) Aufgrund der höchst unwissenschaftlichen Zählweise des deutschen Robert Koch Instituts muss auch gefragt werden: Wie ist in Österreich definiert, welcher Verstorbene für die Statistik als „Corona-Toter“ zählt? Welche der nachfolgenden Aussagen trifft zu?
In Österreich wird ein Verstorbener als „Corona-Toter“ qualifiziert,
A) wenn die Obduktion ergeben hat, dass COVID-19 die Todesursache ist;
B) wenn der Leichnam positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde;
C) wenn der Verstorbene vor seinem Tod positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde;
D) wenn der Verstorbene vor seinem Tod grippeartige Symptome gezeigt hat (aber gar nicht auf SARS-CoV-2 getestet wurde);
E) wenn er sich nicht in Luft auflöst.
6) Falls die Aussage 5A zutrifft: Verfügt das BMSGPK über Informationen dazu, was der medizinische Beweis dafür ist, dass ein Mensch an COVID-19 verstorben ist – und nicht etwa an einem der über 200 möglichen Erreger (siehe Beilage 1), die allesamt – so wie SARS-CoV-2 – grippeartige Symptome bewirken können?
7) Falls Frage 6 bejaht wird: Sind diese Informationen öffentlich verfügbar?
8) Falls Frage 6 bejaht, aber Frage 7 verneint wird: Wird das BMSGPK diese Informationen öffentlich verfügbar machen?
9) Falls Frage 6 bejaht wird, aber die Fragen 7 und 8 verneint werden: Aus welchen Gründen werden diese Informationen nicht öffentlich verfügbar gemacht?
10) Stimmt das BMSGPK bzw. stimmen die vom BMSGPK konsultierten Fachleute der Aussage zu, dass ein positiver Test auf SARS-CoV-2 gar nicht bedeutet, dass der getestete Mensch erkranken muss?
11) Falls Frage 10 verneint wird: Was sind die wissenschaftlichen Gründe hierfür?
12)
Stimmt das BMSGPK bzw. stimmen die vom BMSGPK konsultierten Fachleute der Aussage zu, dass ein positiver Test auf SARS-CoV-2 nichts darüber aussagt, ob bei einer erkrankten Person der Virus die Ursache für die Erkrankung ist?
13) Falls Frage 12 verneint wird: Was sind die wissenschaftlichen Gründe hierfür?
14) Im Hinblick auf die Studie „Detection of 2019 novel coronavirus (2019-nCoV) by real-time RT-PCR“ (Beilage 2): Aufgrund welcher wissenschaftlichen Gründe gehen das BMSGPK bzw. die vom BMSGPK konsultierten Fachleute davon aus, das der PCR-Test ausschließlich zu positiven Ergebnissen kommt, wenn 2019-nCoV (SARS-CoV-2) im Abstrich gefunden wurde und nicht auch, wenn im Abstrich andere SARS-artige Viren gefunden wurden – welche gar nicht neu sind (aber zuvor nie von medialem Interesse waren, weil nicht getestet wurde)?
15) Haben das BMSGPK bzw. die vom BMSGPK konsultierten Fachleute wissenschaftliche Beweise dafür, dass das, was in Europa zu positiven Testergebnissen führt, überhaupt dasselbe ist, was den Medien zufolge zuerst in Wuhan (China) aufgetreten ist?
16) Falls Frage 15 bejaht wird: Sind diese Informationen öffentlich verfügbar?
17) Falls Frage 15 bejaht, aber Frage 16 verneint wird: Wird das BMSGPK diese Informationen öffentlich verfügbar machen?
18) Falls Frage 15 bejaht, aber die Fragen 16 und 17 verneint werden: Aus welchen Gründen werden diese Informationen nicht öffentlich verfügbar gemacht?
19) Hat es spezielle Gründe, warum (auch) auf der Homepage des BMSGPK zu den Corona-Todesfällen keine Vergleichswerte – also Angaben darüber, wieviele Menschen insgesamt (pro Tag / Monat / Jahr) in Österreich versterben – zu finden sind?
20)
Falls Frage 19 bejaht wird: Welches sind diese Gründe?
Jeden Tag wird berichtet, wieviele Menschen an COVID-19 verstorben sein sollen: Warum wird in den Informationen des BMSGPK nicht auch dargestellt, wieviele Menschen an demselben Tag insgesamt verstorben sind? Dieser Kontext wäre äußerst wesentlich!
21) Bei der Überwachung der Mortalitätszahlen in Europa (Mortality monitoring in Europe, http://euromomo.eu) gibt es keine Auffälligkeiten. Die aktuellen Mortalitätszahlen entsprechen denen der bei den alljährlich wiederkehrenden Grippewellen üblichen.
Im New England Journal of Medicine („Covid-19 – Navigating the Uncharted“, siehe Beilage 3) wurde festgestellt, dass die Folgen von COVID-19 insgesamt am ehesten der einer saisonalen Grippewelle (mit einer Sterblichkeitsrate von ungefähr 0,1%) entsprechen.
Haben das BMSGPK bzw. die vom BMSGPK konsultierten Fachleute wissenschaftliche belastbare Nachweise dafür, die den Feststellungen von euromomo.eu und des New England Journal of Medicine grundsätzlich widersprechen?
22) Wer liefert die in Österreich verwendeten Tests?
23) Welche Kosten entstehen dem Steuerzahler durch die Tests? Was kostet ein Test?
24) Sind die Tests europaweit einheitlich?
25) Falls Frage 24 verneint wird: Was sind die wesentlichen Unterschiede? Sind die Testergebnisse bei uneinheitlichen Tests dann überhaupt seriös vergleichbar?
26) Sind die Tests validiert?
27) Falls Frage bejaht wird: Von wem wurden die Tests validiert?
28) Im Hinblick auf die offenbar geplante Maskenpflicht: Wer liefert die Masken?
29) Welche Kosten entstehen dem Steuerzahler für die Masken? Was kostet eine Maske?
30) Alleine durch die Griffe von Einkaufswägen in Supermärkten besteht ein sehr großes Infektionspotential: Sieht das BMSGPK ein Verbot (der Verwendung) von Einkaufswägen als eine angemessene Maßnahme?

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle die Ausstellung eines Bescheides gemäß § 4 AuskunftspflichtG beantragt.

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in

Beilagen:
1) Interview with Epidemiologist Tom Jefferson [http://corona.meinungsfreiheit.at/Beila…]
2) Detection of 2019 novel coronavirus (2019-nCoV) by real-time RT-PCR [http://corona.meinungsfreiheit.at/Beila…]
3) Covid-19 – Navigating the Uncharted [http://corona.meinungsfreiheit.at/Beila…]

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. März 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Aufgrund der teilweise irreführenden bzw. unklaren Berichterstattung der Medien tun …
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Entscheidungsgrundlagen für die COVID-19-Verordnung? [#1924]
Datum
31. März 2020 22:34
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Aufgrund der teilweise irreführenden bzw. unklaren Berichterstattung der Medien tun sich im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise eine Reihe von Fragen auf. Daher wird im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt: 1) Basieren die Erwägungen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK), die zur Verordnung der Ausgangssperre geführt haben, auf Einschätzungen von Fachleuten? 2) Falls Frage 1 bejaht wird: 2a) Wer sind diese Fachleute (oder Institutionen), deren Einschätzungen die Basis für die verordneten Ausgangssperren bilden? 2b) Sind diese Einschätzungen der konsultierten Fachleute (oder Institutionen) öffentlich verfügbar? 2c) Falls Frage 2b verneint wird: Wird das BMSGPK die Einschätzungen der konsultierten Fachleute (oder Institutionen) öffentlich verfügbar machen, damit diese von jedem auf deren Wissenschaftlichkeit überprüft werden können? 2d) Falls die Frage 1 bejaht, aber die Fragen 2b und 2c verneint werden: Aus welchen Gründen werden die Einschätzungen der konsultierten Fachleute (oder Institutionen) nicht öffentlich verfügbar gemacht? 3) Wie wurde bei den Erwägungen des BMSGPK der Tatsache Rechnung getragen, dass die neue Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für „Pandemie“ lediglich bedeutet, dass sich ein neuer Virus, für den noch keine Immunität besteht, sich schnell verbreitet – dass also „Pandemie“ nach der WHO-Definition überhaupt nicht bedeutet, dass dieser Virus zu Erkrankungen oder gar Todesfällen führen muss? Hierzu sei auf die Beilage 1 verwiesen; Zitat „The old definition [of the WHO] was a new virus, which went around quickly, for which you didn't have immunity, and which created a high morbidity and mortality rate. Now the last two have been dropped […]“ Damit ist jede Grippewelle eine Pandemie. 4) In der COVID-19-Verordnung des BMSGPK wurde ein Sicherheitsabstand von 1 m festgelegt. In Deutschland wurde der Sicherheitsabstand mit 1,5 m festgelegt, in den USA auf 6 Fuß (1,82 m). Aufgrund welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse ist das BMSGPK zu der Überzeugung gekommen, in Österreich würde der (doch recht kleine) Sicherheitsabstand von 1 m ausreichend sein? 5) Aufgrund der höchst unwissenschaftlichen Zählweise des deutschen Robert Koch Instituts muss auch gefragt werden: Wie ist in Österreich definiert, welcher Verstorbene für die Statistik als „Corona-Toter“ zählt? Welche der nachfolgenden Aussagen trifft zu? In Österreich wird ein Verstorbener als „Corona-Toter“ qualifiziert, A) wenn die Obduktion ergeben hat, dass COVID-19 die Todesursache ist; B) wenn der Leichnam positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde; C) wenn der Verstorbene vor seinem Tod positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde; D) wenn der Verstorbene vor seinem Tod grippeartige Symptome gezeigt hat (aber gar nicht auf SARS-CoV-2 getestet wurde); E) wenn er sich nicht in Luft auflöst. 6) Falls die Aussage 5A zutrifft: Verfügt das BMSGPK über Informationen dazu, was der medizinische Beweis dafür ist, dass ein Mensch an COVID-19 verstorben ist – und nicht etwa an einem der über 200 möglichen Erreger (siehe Beilage 1), die allesamt – so wie SARS-CoV-2 – grippeartige Symptome bewirken können? 7) Falls Frage 6 bejaht wird: Sind diese Informationen öffentlich verfügbar? 8) Falls Frage 6 bejaht, aber Frage 7 verneint wird: Wird das BMSGPK diese Informationen öffentlich verfügbar machen? 9) Falls Frage 6 bejaht wird, aber die Fragen 7 und 8 verneint werden: Aus welchen Gründen werden diese Informationen nicht öffentlich verfügbar gemacht? 10) Stimmt das BMSGPK bzw. stimmen die vom BMSGPK konsultierten Fachleute der Aussage zu, dass ein positiver Test auf SARS-CoV-2 gar nicht bedeutet, dass der getestete Mensch erkranken muss? 11) Falls Frage 10 verneint wird: Was sind die wissenschaftlichen Gründe hierfür? 12) Stimmt das BMSGPK bzw. stimmen die vom BMSGPK konsultierten Fachleute der Aussage zu, dass ein positiver Test auf SARS-CoV-2 nichts darüber aussagt, ob bei einer erkrankten Person der Virus die Ursache für die Erkrankung ist? 13) Falls Frage 12 verneint wird: Was sind die wissenschaftlichen Gründe hierfür? 14) Im Hinblick auf die Studie „Detection of 2019 novel coronavirus (2019-nCoV) by real-time RT-PCR“ (Beilage 2): Aufgrund welcher wissenschaftlichen Gründe gehen das BMSGPK bzw. die vom BMSGPK konsultierten Fachleute davon aus, das der PCR-Test ausschließlich zu positiven Ergebnissen kommt, wenn 2019-nCoV (SARS-CoV-2) im Abstrich gefunden wurde und nicht auch, wenn im Abstrich andere SARS-artige Viren gefunden wurden – welche gar nicht neu sind (aber zuvor nie von medialem Interesse waren, weil nicht getestet wurde)? 15) Haben das BMSGPK bzw. die vom BMSGPK konsultierten Fachleute wissenschaftliche Beweise dafür, dass das, was in Europa zu positiven Testergebnissen führt, überhaupt dasselbe ist, was den Medien zufolge zuerst in Wuhan (China) aufgetreten ist? 16) Falls Frage 15 bejaht wird: Sind diese Informationen öffentlich verfügbar? 17) Falls Frage 15 bejaht, aber Frage 16 verneint wird: Wird das BMSGPK diese Informationen öffentlich verfügbar machen? 18) Falls Frage 15 bejaht, aber die Fragen 16 und 17 verneint werden: Aus welchen Gründen werden diese Informationen nicht öffentlich verfügbar gemacht? 19) Hat es spezielle Gründe, warum (auch) auf der Homepage des BMSGPK zu den Corona-Todesfällen keine Vergleichswerte – also Angaben darüber, wieviele Menschen insgesamt (pro Tag / Monat / Jahr) in Österreich versterben – zu finden sind? 20) Falls Frage 19 bejaht wird: Welches sind diese Gründe? Jeden Tag wird berichtet, wieviele Menschen an COVID-19 verstorben sein sollen: Warum wird in den Informationen des BMSGPK nicht auch dargestellt, wieviele Menschen an demselben Tag insgesamt verstorben sind? Dieser Kontext wäre äußerst wesentlich! 21) Bei der Überwachung der Mortalitätszahlen in Europa (Mortality monitoring in Europe, http://euromomo.eu) gibt es keine Auffälligkeiten. Die aktuellen Mortalitätszahlen entsprechen denen der bei den alljährlich wiederkehrenden Grippewellen üblichen. Im New England Journal of Medicine („Covid-19 – Navigating the Uncharted“, siehe Beilage 3) wurde festgestellt, dass die Folgen von COVID-19 insgesamt am ehesten der einer saisonalen Grippewelle (mit einer Sterblichkeitsrate von ungefähr 0,1%) entsprechen. Haben das BMSGPK bzw. die vom BMSGPK konsultierten Fachleute wissenschaftliche belastbare Nachweise dafür, die den Feststellungen von euromomo.eu und des New England Journal of Medicine grundsätzlich widersprechen? 22) Wer liefert die in Österreich verwendeten Tests? 23) Welche Kosten entstehen dem Steuerzahler durch die Tests? Was kostet ein Test? 24) Sind die Tests europaweit einheitlich? 25) Falls Frage 24 verneint wird: Was sind die wesentlichen Unterschiede? Sind die Testergebnisse bei uneinheitlichen Tests dann überhaupt seriös vergleichbar? 26) Sind die Tests validiert? 27) Falls Frage bejaht wird: Von wem wurden die Tests validiert? 28) Im Hinblick auf die offenbar geplante Maskenpflicht: Wer liefert die Masken? 29) Welche Kosten entstehen dem Steuerzahler für die Masken? Was kostet eine Maske? 30) Alleine durch die Griffe von Einkaufswägen in Supermärkten besteht ein sehr großes Infektionspotential: Sieht das BMSGPK ein Verbot (der Verwendung) von Einkaufswägen als eine angemessene Maßnahme? Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle die Ausstellung eines Bescheides gemäß § 4 AuskunftspflichtG beantragt. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Beilagen: 1) Interview with Epidemiologist Tom Jefferson [http://corona.meinungsfreiheit.at/Beilage_1__Interview_with_Epidemiologist_Tom_Jefferson__A_Whole_Industry_Is_Waiting_For_A_Pandemic.pdf] 2) Detection of 2019 novel coronavirus (2019-nCoV) by real-time RT-PCR [http://corona.meinungsfreiheit.at/Beilage_2__Detection_of_2019_novel_coronavirus_(2019-nCoV)_by_real-time_RT-PCR.pdf] 3) Covid-19 – Navigating the Uncharted [http://corona.meinungsfreiheit.at/Beilage_3__Covid-19_Navigating_the_Uncharted.pdf] Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Entscheidungsgrundlagen für die COVID-19-Verordnung?“ vom 31.03.2020 …
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: Entscheidungsgrundlagen für die COVID-19-Verordnung? [#1924]
Datum
16. Juli 2020 22:58
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Entscheidungsgrundlagen für die COVID-19-Verordnung?“ vom 31.03.2020 (#1924) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Ebenso wurde der beantragte Bescheid über die Nichterteilung der Auskunft bis zum jetztigen Zeitpunkt nicht erlassen. Aus diesem Grunde habe ich eine Säumnisbeschwerde (siehe Anhang) eingebracht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - saeumnisbeschwerde_betreffend_auskunftskunftsbegehren_von_2020-03-31__2020-07-16__anonymisiert.pdf Anfragenr: 1924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Bescheid
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
25. Januar 2021
Status
Warte auf Antwort
Anfragesteller/in
Bescheidbeschwerde
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Via
Briefpost
Betreff
Bescheidbeschwerde
Datum
21. Februar 2021
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status