Ergebnisse des „Austrian In-Patient Quality Indicator“

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Senden Sie mir die Ergebnisse des aktuellen „Austrian In-Patient Quality Indicator“ (A-IPQI) aus denen für alle teilnehmenden Krankenhäuser alle Indikatoren zu allen erfassten Krankheitsbildern hervorgehen, nach Möglichkeit in digitaler Form, sodass die Daten mittels eines Tabellenkalkulationsprogrammes verarbeitet werden können.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Juni 2014
  • Frist
    22. August 2014
  • 0 Follower:innen
Jakob Weichenberger (ORF)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Jakob Weichenberger (ORF)
Betreff
Datum
27. Juni 2014 22:18
An
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Senden Sie mir die Ergebnisse des aktuellen „Austrian In-Patient Quality Indicator“ (A-IPQI) aus denen für alle teilnehmenden Krankenhäuser alle Indikatoren zu allen erfassten Krankheitsbildern hervorgehen, nach Möglichkeit in digitaler Form, sodass die Daten mittels eines Tabellenkalkulationsprogrammes verarbeitet werden können.
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Jakob Weichenberger Postanschrift Jakob Weichenberger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jakob Weichenberger (ORF)
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Weichenberger! Hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihres Schreibens. Mit freundlichen Grüßen
Von
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Datum
30. Juni 2014 11:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Weichenberger! Hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihres Schreibens. Mit freundlichen Grüßen
Jakob Weichenberger (ORF)
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Anfrage "Ergebnisse des „Austrian In-Patient Quality Indicator“ " vom 27.06…
An ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Jakob Weichenberger (ORF)
Betreff
Datum
7. September 2014 16:04
An
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Anfrage "Ergebnisse des „Austrian In-Patient Quality Indicator“ " vom 27.06.2014 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Wochen, 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Jakob Weichenberger Postanschrift Jakob Weichenberger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Weichenberger, wir bestätigen den Erhalt Ihrer Schreiben vom 27. Juni und 7. September 2014 un…
Sehr geehrter Herr Weichenberger, wir bestätigen den Erhalt Ihrer Schreiben vom 27. Juni und 7. September 2014 und möchten uns für die verspätete Antwort entschuldigen. Sämtliche Informationen, die zur bundesweit einheitlichen Ergebnisqualitätsmessung aus Routinedaten (Austrian Inpatient Quality Indicators - A-IQI) vorliegen, finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit unter folgendem link: http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Gesundheitssystem_Qualitaetssicherung/Ergebnisqualitaetsmessung/ Die von Ihnen angeforderten Einzelergebnisse der teilnehmenden Krankenhäuser werden zur Zeit bearbeitet bzw. werden laufend weitere Daten erhoben. Mittelfristig wird eine Publikation zu den Einzelergebnissen vorliegen, nämlich dann, wenn ausreichende aussagekräftige und eindeutige Daten vorliegen. Wir ersuchen um Verständnis, dass keine Zwischenergebnisse publiziert werden. Mit freundlichen Grüßen
Jakob Weichenberger (ORF)
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe kein Verständnis dafür, dass Sie nicht…
An ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Jakob Weichenberger (ORF)
Betreff
Datum
10. September 2014 18:54
An
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe kein Verständnis dafür, dass Sie nicht gewillt sind, 'Zwischenergebnisse' zu publizieren. Paragraph 1 des Auskunftspflichtgesetzes verpflichtet Sie, "über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen". Da "eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht" meinem Auskunftsersuchen nicht entgegensteht, ersuche ich Sie hiermit erneut, mir die gewünschte Auskunft in Form der bisher im Rahmen des A-IQI erhobenen Daten zukommen zu lassen. Auch Ihre Aussage, dass 'mittelfristig' eine Publikation zu den Einzelergebnissen vorliegen wird, stellt mich nicht zufrieden, denn gemäß § 3 AuskunftspflichtG sind "Auskünfte (..) ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsbegehrens zu erteilen." Sollten Sie meinem Auskunftsersuchen auch weiterhin nicht nachkommen, so erinnere ich Sie hiermit an meinen bereits im ursprünglichen Auskunftsersuchen gestellten Antrag, mir für den Fall der Nichterteilung der gewünschten Auskunft einen entsprechenden Bescheid über die Nichterteilung dieser Auskunft auszustellen, wozu Sie gemäß § 4 AuskunftspflichtG verpflichtet sind. Mit freundlichen Grüßen Jakob Weichenberger Postanschrift Jakob Weichenberger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Von
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. Oktober 2014
Status
Anfrage abgelehnt