Erinnerungen Impfung/Immunstatus

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Aus welchem (medizinischem) Grund wird, ohne Berücksichtigung des Immunstatus, die Gültigkeit des Impfstatus bzw. Zertifikats, bei der gesamten Bevölkerung einheitlich nach einer bestimmten zeitlichen Frist beendet ? Ist, medizinisch gesehen, zur Verringerung einer epedemiologischen Gefahr der Immunstatus oder eine kalendierte Frist ausschlaggebend ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Dezember 2021
  • Frist
    24. Februar 2022
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Erinnerungen Impfung/Immunstatus [#2522]
Datum
30. Dezember 2021 07:25
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Aus welchem (medizinischem) Grund wird, ohne Berücksichtigung des Immunstatus, die Gültigkeit des Impfstatus bzw. Zertifikats, bei der gesamten Bevölkerung einheitlich nach einer bestimmten zeitlichen Frist beendet ? Ist, medizinisch gesehen, zur Verringerung einer epedemiologischen Gefahr der Immunstatus oder eine kalendierte Frist ausschlaggebend ?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2522/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Nachricht. Es ist uns derzeit leider nicht möglich, auf einzeln…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
AW: Erinnerungen Impfung/Immunstatus [#2522]
Datum
14. Januar 2022 08:41
Status
Warte auf Antwort
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4,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Nachricht. Es ist uns derzeit leider nicht möglich, auf einzelne Fragestellungen im Detail einzugehen. Sollten Sie Fragen rund um den Grünen Pass haben, so dürfen wir Ihnen folgende Webseite dafür empfehlen Der Grüne Pass (gruenerpass.gv.at)<https://www.gruenerpass.gv.at/>. Außerdem steht die AGES Hotline unter der Telefonnummer 0800 555 621 von 0 bis 24 Uhr zur Verfügung. Weitere Details zur Impfung können Sie im Bereich Fachinformationen<https://www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung/Corona-Schutzimpfung---Fachinformationen.html> in den "COVID-19-Impfungen: Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums" nachlesen. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage "Erinnerungen Impfung/Immunstatus" vom 30.12.2021 (#2522) wurde von Ih…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Erinnerungen Impfung/Immunstatus [#2522]
Datum
30. Mai 2022 20:15
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage "Erinnerungen Impfung/Immunstatus" vom 30.12.2021 (#2522) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 96 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ihre "Antwort" in Form von pauschalen Links beantwortet in keinster Weise die von mir gestellte Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2522/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage "Erinnerungen Impfung/Immunstatus" vom 30.12.2021 (#2522) wurde von Ih…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Erinnerungen Impfung/Immunstatus [#2522]
Datum
23. Juni 2022 07:51
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage "Erinnerungen Impfung/Immunstatus" vom 30.12.2021 (#2522) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 119 Tage überschritten. Ich beantrage eine bescheidmäßige Erledigung meiner Anfrage gemäß Bundesgesetz vom 15. Mai 1987 über die Auskunftspflicht der Verwaltung des Bundes und eine Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986 (Auskunftspflichtgesetz. ) binnen der vorgesehenen Frist gem. AVG. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2522/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage "Erinnerungen Impfung/Immunstatus" vom 30.12.2021 (#2522) wurde von Ih…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Erinnerungen Impfung/Immunstatus [#2522]
Datum
1. Dezember 2022 07:25
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage "Erinnerungen Impfung/Immunstatus" vom 30.12.2021 (#2522) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 280 Tage überschritten. Ich beantrage eine bescheidmäßige Erledigung meiner nicht beantworteten Anfrage, andernfalls ich Beschwerde beim VwG erheben werde. Frist 15.12.2022 Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2522/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Anhand aktuellster Studien und der jahrelangen fachlic…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
RE: WG: Erinnerungen Impfung/Immunstatus [#2522] [20221201-073019623/20221201-084751882]
Datum
1. Dezember 2022 08:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Anhand aktuellster Studien und der jahrelangen fachlichen Expertise versuchen die Expertinnen und Experten des nationalen Impfgremiums (NIG) mit bestem Wissen und Gewissen Empfehlungen für das Wohl und die Gesundheit der österreichischen Bevölkerung auszusprechen. Diese unterliegen selbstverständlich laufender Evaluierungen unter Beachtung der zu dem Zeitpunkt jeweils aktuellsten Studienlage. Falls Sie mit der Berücksichtigung des Immunstatus einen Nachweis über neutralisierende Antikörper meinen, kann folgendes gesagt werden: Der Antikörpernachweis ist eine Momentaufnahme der Level an neutralisierenden Antikörpern gegen SARS-CoV-2 zum Testzeitpunkt. Dieser Nachweis deutet darauf hin, dass zu einem unbestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit eine Infektion mit SARS-CoV-2 (oder eine Immunantwort durch eine Impfung) stattgefunden hat. Im Gegensatz zum Nachweis einer Erkrankung bzw. Genesung, gibt der Antikörpernachweis allerdings keine Auskunft über den Zeitpunkt der Infektion bzw. Immunisierung. Dieser Zeitpunkt ist aber ausschlaggebend für die Dauer des zu erwartenden immunologischen Schutzes, da der Schutz durch natürliche Immunität (und durch Impfung) mit der Zeit nachlässt. Zusätzlich dazu erlaubt ein Antikörpertest auch keine Aussage über das Ausmaß einer Schutzwirkung, da hierfür kein Schutzkorrelat etabliert ist. Das Antikörper-messende Labor kann daher zwar die Antikörpertiter bestimmen, und somit eine Auskunft darüber erteilen ob Antikörper gegen SARS-CoV-2 vorliegen, kann jedoch anhand der Antikörpertiter nicht beurteilen, ob die Höhe ausreichend für eine Schutzwirkung ist. Dies gilt sowohl nach Genesung als auch nach Impfung. Die Dauer und das Vorhandensein einer Schutzwirkung bei Nachweis neutralisierender Antikörper ist somit nicht abschätzbar. Die ausgesprochen Empfehlung zu den entsprechenden Impfintervallen zur Erlangung einer bestmöglichen Schutzwirkung basieren sowohl auf der jeweils aktuellsten Studienlage, als auch auf immunologischen Überlegungen und Erfahrungen der Expertinnen und Experten. Wir hoffen sehr, Ihnen weitergeholfen zu haben.