Europäische Monographie über Cannabisblüten in Österreich

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich möchte anfragen, wann die Europäische Monographie über Cannabisblüten in << Adresse entfernt >> offiziell eingeführt wird und welche Schritte aktuell noch ausstehen?

https://www.gmp-verlag.de/content/de/gm…

Wurde eine Lösung gefunden wegen dem Schnengenraum für Deutschland und medizinal Cannabis Blüten?

Es gibt viele Österreichische und Deutsche Patienten die über ein Schengenabkommen ihr Blüten einführen!

Braucht man ein Schengenabkommen wenn man auch in << Adresse entfernt >> das Medikament Dronabinol/Sativex Cannames verschrieben bekommt, da es der gleiche Wirkstoff ist THC?

Als Dronabinol-Patient bin ich persönlich betroffen, da mir das Medikament keine ausreichende Linderung verschafft.
Dronabinol besteht ausschließlich aus THC, während ich aus medizinischen Gründen das vollständige Spektrum aller Cannabinoide, Terpene, Flavonoide und weiterer Pflanzenstoffe benötige.

Eine standardisierte Monographie wäre für Patient:innen wie mich ein wichtiger Fortschritt, um qualitativ gesicherte Cannabisblüten als Therapieoption zu gewährleisten.

Man hat auch in der Schmerztherapie ein
Retard Medikament und ein schnell wirkendes Medikament gegen Schmerzattacken!

Diese Anfrage wird über meinen Verein, den Europäischen Medizinischen Cannabis Verbund, gestellt.

Ich bitte um eine zeitnahe Rückmeldung.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    26. März 2025
  • Frist
    21. Mai 2025
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David Kokas
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Details
Von
David Kokas
Betreff
Europäische Monographie über Cannabisblüten in << Adresse entfernt >> [#3364]
Datum
26. März 2025 00:28
An
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Ich möchte anfragen, wann die Europäische Monographie über Cannabisblüten in << Adresse entfernt >> offiziell eingeführt wird und welche Schritte aktuell noch ausstehen? https://www.gmp-verlag.de/content/de/gmp-news-uebersicht/gmp-newsletter/gmp-logfile-leitartikel/d/1664/gmp-logfile-6-pruefungen-ueber-cannabisblueten Wurde eine Lösung gefunden wegen dem Schnengenraum für Deutschland und medizinal Cannabis Blüten? Es gibt viele Österreichische und Deutsche Patienten die über ein Schengenabkommen ihr Blüten einführen! Braucht man ein Schengenabkommen wenn man auch in << Adresse entfernt >> das Medikament Dronabinol/Sativex Cannames verschrieben bekommt, da es der gleiche Wirkstoff ist THC? Als Dronabinol-Patient bin ich persönlich betroffen, da mir das Medikament keine ausreichende Linderung verschafft. Dronabinol besteht ausschließlich aus THC, während ich aus medizinischen Gründen das vollständige Spektrum aller Cannabinoide, Terpene, Flavonoide und weiterer Pflanzenstoffe benötige. Eine standardisierte Monographie wäre für Patient:innen wie mich ein wichtiger Fortschritt, um qualitativ gesicherte Cannabisblüten als Therapieoption zu gewährleisten. Man hat auch in der Schmerztherapie ein Retard Medikament und ein schnell wirkendes Medikament gegen Schmerzattacken! Diese Anfrage wird über meinen Verein, den Europäischen Medizinischen Cannabis Verbund, gestellt. Ich bitte um eine zeitnahe Rückmeldung. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. David Kokas Anfragenr: 3364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3364/ Postanschrift David Kokas << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Wir haben Ihre Anfrage erhalten und werden Ihr Anliegen so schnell wie möglich bearbeiten. Mit freundlichen Grüß…
Von
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Betreff
[JIRA] AGES-Anfrage | ANFRAGE-205853 | Europäische Monographie über Cannabisblüten in << Adresse entfernt >> [#3364]
Datum
26. März 2025 00:32
Status
Warte auf Antwort
Wir haben Ihre Anfrage erhalten und werden Ihr Anliegen so schnell wie möglich bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Betreff: Auskunftserteilung nach § 3 Auskunftspflichtgesetz Sehr geehrter Herr Kokas! Das Bundesamt für Sicherhe…
Von
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Betreff
AGES-Anfrage | ANFRAGE-205853 | Europäische Monographie über Cannabisblüten in << Adresse entfernt >> [#3364]
Datum
25. April 2025 11:20
Status
Betreff: Auskunftserteilung nach § 3 Auskunftspflichtgesetz Sehr geehrter Herr Kokas! Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) kommt zurück auf Ihr am 26.03.2025 elektronisch eingebrachtes Begehren auf Auskunft nach § 2 Auskunftspflichtgesetz, BGBl. Nr. 287/1987, ( https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1987_287_0/1987_287_0.pdf ) idgF, und teilt in Beantwortung Ihrer Fragen wie folgt mit: Leider müssen wir Ihnen nach interner Prüfung mitteilen, dass Ihre Fragen seitens des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) mangels Zuständigkeit nicht beantwortet werden können. In diesem Zusammenhang erlauben wir uns auf die in § 6a Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz idgF (GESG) normierten Vollzugskompetenzen des BASG hinzuweisen. Betreffend Ihre Fragen dürfen wir Sie jedoch an das zuständige Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) verweisen. Auf der Homepage des BMASGPK finden Sie ein Kontaktformular (Service für Bürgerinnen und Bürger), wo Sie Ihre Anfrage einbringen können. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Anfragen direkt an die jeweils zuständige Abteilung des BMASGPK zu richten. Für die Arzneibuchagenden ist die Abteilung VII/B/1, Arzneimittel und Medizinprodukte, Blut, Gewebe und Transplantationswesen (Leitung DI Dr. Martin Renhardt) zuständig. Für Suchtmittel ist dies die Abteilung VI/A/6, Angelegenheiten Drogen und Suchtmittel, neue psychoaktive Substanzen, Österreichische Sucht(präventions)strategie (Leitung Mag. Raphael Bayer). Mit freundlichen Grüßen