Evaluierung gesundheitliche Risiken von Einsatz 5G Equipment (Mobilfunk) und daraus abgeleitete Maßnahmen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

5G Ausbau in Österreich und Wien, gesundheitliche Relevanz

Thema Zuständigkeit :
Für den Ausbau ist das Ministerium für Verkehr , Innovation und Technologie (BMVIT) zuständig.
Da dort wohl im Kern keine gesundheitliche Relevanz berücksichtig werden muss, stellt sich die Frage, ob das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (kurz BMSGPK ) nicht dieser Frage nachgehen sollte.
Daher:
Frage:
Welche Sektion des Ministeriums BMSGPK und welche Abteilung darunter ist dafür vom Gesetz her zuständig?

Thema : Status der Parlamentarische Bürgerinitiative 29.01.2020 ( 21/BI XXVII. GP) an den Nationalrat
Fragen:
Ist diese dem Ministerium bekannt?
Ist diese beim Ministerium in Bearbeitung, und wenn Ja, was ist der Status dazu ?

Thema Status der Anfrage des Zentrum für Public Health / Medizinische Uni Wien vom 30.09.2018 ( Abteilung für Umwelthygiene und Umweltmedizin) :
Ist diese dem Ministerium bekannt?
ist diese im Ministerium BMSGPK in Begutachtung?
Wenn Ja, was ist der Status dazu ?

Thema : Gernell internationale Anfragen / Intiativaurufen an die EU und deren Mitgliedsstaaten betreffs 5G und Mobilfunk und deren gesundheitlichen Aspekte:
Sind solche beim Ministerium BMSGPK in Begutachtung ?
Welche Sektion des Ministeriums BMSGPK und welche Abteilung darunter ist dafür vom Gesetz her zuständig?

Thema Haftungsrelevanz der behördlichen Institution:
Für die Nichtbehandlung oder Nicht-Berücksichtigung von öffentlich zugänglichen Aufrufen , Evaluationen, Anfragen etc. die eventuell zu gesundheitlichen Schäden Einzelner oder von (Risiko)Gruppen von Betroffenen führen können – wer/welche behördliche Stelle haftet dafür?
Welche Rechtliche Folgen könnten sich hier ergeben ?

Vielen Dank schon im Voraus für die gewissenhafte Beantwortung meiner Fragen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juli 2020
  • Frist
    18. September 2020
  • 2 Follower:innen
Uwe Markus Thomas Hapke
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Uwe Markus Thomas Hapke
Betreff
Evaluierung gesundheitliche Risiken von Einsatz 5G Equipment (Mobilfunk) und daraus abgeleitete Maßnahmen [#2005]
Datum
24. Juli 2020 23:19
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
5G Ausbau in Österreich und Wien, gesundheitliche Relevanz Thema Zuständigkeit : Für den Ausbau ist das Ministerium für Verkehr , Innovation und Technologie (BMVIT) zuständig. Da dort wohl im Kern keine gesundheitliche Relevanz berücksichtig werden muss, stellt sich die Frage, ob das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (kurz BMSGPK ) nicht dieser Frage nachgehen sollte. Daher: Frage: Welche Sektion des Ministeriums BMSGPK und welche Abteilung darunter ist dafür vom Gesetz her zuständig? Thema : Status der Parlamentarische Bürgerinitiative 29.01.2020 ( 21/BI XXVII. GP) an den Nationalrat Fragen: Ist diese dem Ministerium bekannt? Ist diese beim Ministerium in Bearbeitung, und wenn Ja, was ist der Status dazu ? Thema Status der Anfrage des Zentrum für Public Health / Medizinische Uni Wien vom 30.09.2018 ( Abteilung für Umwelthygiene und Umweltmedizin) : Ist diese dem Ministerium bekannt? ist diese im Ministerium BMSGPK in Begutachtung? Wenn Ja, was ist der Status dazu ? Thema : Gernell internationale Anfragen / Intiativaurufen an die EU und deren Mitgliedsstaaten betreffs 5G und Mobilfunk und deren gesundheitlichen Aspekte: Sind solche beim Ministerium BMSGPK in Begutachtung ? Welche Sektion des Ministeriums BMSGPK und welche Abteilung darunter ist dafür vom Gesetz her zuständig? Thema Haftungsrelevanz der behördlichen Institution: Für die Nichtbehandlung oder Nicht-Berücksichtigung von öffentlich zugänglichen Aufrufen , Evaluationen, Anfragen etc. die eventuell zu gesundheitlichen Schäden Einzelner oder von (Risiko)Gruppen von Betroffenen führen können – wer/welche behördliche Stelle haftet dafür? Welche Rechtliche Folgen könnten sich hier ergeben ? Vielen Dank schon im Voraus für die gewissenhafte Beantwortung meiner Fragen.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Uwe Markus Thomas Hapke <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Uwe Markus Thomas Hapke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Uwe Markus Thomas Hapke
Uwe Markus Thomas Hapke
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „Evaluierung gesundheitliche Risiken von Einsatz 5G Equipment …
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Uwe Markus Thomas Hapke
Betreff
Re: Evaluierung gesundheitliche Risiken von Einsatz 5G Equipment (Mobilfunk) und daraus abgeleitete Maßnahmen [#2005]
Datum
22. September 2020 10:48
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „Evaluierung gesundheitliche Risiken von Einsatz 5G Equipment (Mobilfunk) und daraus abgeleitete Maßnahmen“ vom 24.07.2020 (#2005) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich baldmöglichst über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Uwe Markus Thomas Hapke Anfragenr: 2005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Uwe Markus Thomas Hapke << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
WG: WG: Evaluierung gesundheitliche Risiken von Einsatz 5G Equipment (... [20200922-105935765/20201016-170153774] …
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: WG: Evaluierung gesundheitliche Risiken von Einsatz 5G Equipment (... [20200922-105935765/20201016-170153774]
Datum
16. Oktober 2020 17:01
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte(r) Frau/Herr Hapke, Ihre Anfrage wird umgehend bearbeitet.
Uwe Markus Thomas Hapke
Re: WG: WG: Evaluierung gesundheitliche Risiken von Einsatz 5G Equipment (... [20200922-105935765/20201016-1701537…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Uwe Markus Thomas Hapke
Betreff
Re: WG: WG: Evaluierung gesundheitliche Risiken von Einsatz 5G Equipment (... [20200922-105935765/20201016-170153774] [#2005]
Datum
16. April 2021 11:23
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „Evaluierung gesundheitliche Risiken von Einsatz 5G Equipment (Mobilfunk) und daraus abgeleitete Maßnahmen“ vom 24.07.2020 (#2005) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 210 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Uwe Markus Thomas Hapke Anfragenr: 2005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Uwe Markus Thomas Hapke << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Evaluierung gesundheitliche Risiken von Einsatz 5G Equipment [20200922-105935765/20210714-180942478] Sehr geehrter…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
Evaluierung gesundheitliche Risiken von Einsatz 5G Equipment [20200922-105935765/20210714-180942478]
Datum
14. Juli 2021 18:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
DSGVO.pdf
213,4 KB
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Sehr geehrter Herr Hapke, zu allererst verzeihen Sie bitte die verzögerte Rückmeldung betreffend Ihre Anfrage zum Thema "Evaluierung gesundheitliche Risiken von Einsatz 5G Equipment". In der Anlage dürfen wir Ihnen das Antwortschreiben von der zuständigen Fachabteilung übermitteln.