Fachliche Begründung zur 1. Novelle der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

In der rechtlichen Begründung zur 1. Novelle der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (Stand 30.5.2022) wird in Hinblick auf den Entfall des § 2 Abs. 2 Z 1 lit. b bzw. den Änderungen des § 13 Abs. 6 auf eine fachliche Begründung verwiesen. Diese ist öffentlich jedoch nicht verfügbar. Ich ersuche um Übermittlung dieser fachlichen Begründung insbesondere in Hinblick auf den Wegfall der geringen epidemiologischen Gefahr bei Vorliegen einer Kombination aus Impfung und Genesung. Vielen Dank im Voraus!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Juni 2022
  • Frist
    27. Juli 2022
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Alfred Hofmeister
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Alfred Hofmeister
Betreff
Fachliche Begründung zur 1. Novelle der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung [#2661]
Datum
1. Juni 2022 16:17
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
In der rechtlichen Begründung zur 1. Novelle der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (Stand 30.5.2022) wird in Hinblick auf den Entfall des § 2 Abs. 2 Z 1 lit. b bzw. den Änderungen des § 13 Abs. 6 auf eine fachliche Begründung verwiesen. Diese ist öffentlich jedoch nicht verfügbar. Ich ersuche um Übermittlung dieser fachlichen Begründung insbesondere in Hinblick auf den Wegfall der geringen epidemiologischen Gefahr bei Vorliegen einer Kombination aus Impfung und Genesung. Vielen Dank im Voraus!
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. [geschwärzt] Anfragenr: 2661 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Alfred Hofmeister [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Alfred Hofmeister
Alfred Hofmeister
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage "Fachliche Begründung zur 1. Novelle der 2. COVID-19-Basismaßn…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Alfred Hofmeister
Betreff
AW: Fachliche Begründung zur 1. Novelle der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung [#2661]
Datum
28. Juli 2022 10:08
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage "Fachliche Begründung zur 1. Novelle der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung" vom 01.06.2022 (#2661) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Alfred Hofmeister Anfragenr: 2661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2661/ Postanschrift Alfred Hofmeister << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrter Herr Hofmeister, die fachlichen Begründungen enthalten keine für die Auslegung der Verordnungen re…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
AW: Fachliche Begründung zur 1. Novelle der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung [#2661]
Datum
16. August 2022 09:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hofmeister, die fachlichen Begründungen enthalten keine für die Auslegung der Verordnungen relevanten Informationen. Sie stellen vielmehr eine Zusammenschau der verschiedenen fachlichen Grundlagen, des Standes der Wissenschaft hinsichtlich der ergriffenen Maßnahmen und der epidemiologischen Lage zu einem bestimmten Zeitpunkt dar. Diese können zeitaktuell allgemein zugänglich von diversen Quellen bezogen werden. So finden sich beispielsweise Daten zur nationalen epidemiologischen Lage und aktuelle fachliche Informationen auf den Homepages des BMSGPK, der Corona -Kommission und der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). Ebenso veröffentlichen Einrichtungen im Ausland, wie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC), das Center for Disease Control and Prevention (CDC) oder das Robert Koch-Institut (RKI), zahlreiche umfassende Fachdokumenten sowie Informationen zur internationalen epidemiologischen Lage. Aufgrund dieses breiten niederschwelligen Angebotes wurde bisher davon abgesehen, die fachlichen Begründungen, die nur für die interne Dokumentation erstellt werden, zusätzlich zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen
Alfred Hofmeister
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Es ist mir schon bewusst, dass eine fachli…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Alfred Hofmeister
Betreff
AW: Fachliche Begründung zur 1. Novelle der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung [#2661]
Datum
23. August 2022 20:39
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Es ist mir schon bewusst, dass eine fachliche Begründung für die Auslegung der Verordnung nicht notwendig ist. Als interessierter Bürger würde es mich dennoch interessieren, auf welche fachlichen Grundlagen der Wegfall der geringen epidemiologischen Gefahr bei Vorliegen einer Kombination aus Impfung und Genesung entschieden wurde. Ein allgemeiner Hinweis auf öffentlich zugängliche Daten ist aus meiner Sicht in diesem Fall nicht ausreichend, zumal mögliche, auf Basis der Verordnung getroffene Maßnahmen für den Einzelnen durchaus gravierende Konsequenzen haben könnten. Im Sinne eines transparenten Gesetzgebungsprozesses ersuche ich Sie deshalb nochmals um Übermittlung der fachlichen Begründung in Hinblick auf den Wegfall der geringen epidemiologischen Gefahr bei Vorliegen einer Kombination aus Impfung und Genesung. Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen Alfred Hofmeister Anfragenr: 2661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2661/ Postanschrift Alfred Hofmeister << Adresse entfernt >>
Alfred Hofmeister
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage "Fachliche Begründung zur 1. Novelle der 2. COVID-19-Basismaßn…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Alfred Hofmeister
Betreff
AW: Fachliche Begründung zur 1. Novelle der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung [#2661]
Datum
4. September 2022 20:56
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage "Fachliche Begründung zur 1. Novelle der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung" vom 01.06.2022 (#2661) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Alfred Hofmeister Anfragenr: 2661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2661/ Postanschrift Alfred Hofmeister << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
AW: WG: Fachliche Begründung zur 1. Novelle der 2. COVID-19-... [20220912-001915892/20220916-092057253] Sehr geehr…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
AW: WG: Fachliche Begründung zur 1. Novelle der 2. COVID-19-... [20220912-001915892/20220916-092057253]
Datum
16. September 2022 17:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hofmeister, vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Verständnis für die verspätete Rückmeldung unsererseits. Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass die Übermittlung der fachlichen Begründungen nicht erfolgen kann. Diese werden lediglich in Folge des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs V 411/2020 erstellt, um die vom VfGH auferlegte Dokumentationspflicht im Verordnungsakt zu erfüllen. Eine Veröffentlichung oder Übermittlung dieser ist nicht vorgesehen. Hierzu ist das BMSGPK auch nicht verpflichtet. Bei den fachlichen Begründungen handelt es sich um Aktenteile, die Auskunftspflicht umfasst jedoch nicht die Verpflichtung, Einsicht in Aktenteile zu gewähren. Des Weiteren unterliegt die Bekanntgabe einer Entscheidung zugrundeliegender Erwägung ebenfalls nicht der Auskunftspflicht. Der Großteil der entsprechenden Informationen kann jedoch auch von diversen anderen Quellen bezogen werden: So finden sich beispielsweise Daten zur nationalen epidemiologischen Lage und aktuelle Fachinformationen auf den Homepages des BMSGPK, der Corona-Kommission und der AGES. Ebenso veröffentlichen Einrichtungen im Ausland, wie das ECDC, das CDC oder das RKI, zahlreiche umfassende Fachdokumente sowie Informationen zur internationalen epidemiologischen Lage. Wir hoffen Ihnen hiermit geholfen zu haben. Beste Grüße