Fehlrestitution von Klimts "Apfelbaum II", relevante Verträge und Unterlagen
Im Jahr 2001 wurde gemäß Kunstrückgabegesetz 1998 ein Klimtgemälde falsch restituiert, das irrtümlich für "Rosen unter Bäumen" gehalten wurde, sich aber 2015 als "Apfelbaum II" herausstellte und vermutlich nicht zu restituieren gewesen wäre. Die Medien haben ausführlich dazu berichtet. Ich bin Student der Rechtswissenschaften im Masterstudium und verfasse meine Abschlussarbeit zu diesem Thema.
Ich stelle daher höflichst folgende Auskunftsbegehren:
1. Zurverfügungstellung des Restitutionsvertrags von 2001 zwischen Republik Österreich und den vermeintlichen Erben, falls nötig mit Schwärzung von persönlichen Daten.
2. Insbesondere relevant ist die von den Medien sogenannte "Haftungserklärung", mit der sich die Erben im Fall eines Irrtums verpflichteten, das Gemälde zurückzugeben. Angeblich bezweifelten manche Verfassungsjuristen die Zulässigkeit dieses Vertragsbestandteils. Ich benötige daher den genauen Wortlaut dieser Klausel.
3. Die Finanzprokuratur wurde laut Medienberichten mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens zu Rückforderungsmöglichkeiten beauftragt. Ich bitte um Einsichtnahme in dieses Gutachten (falls nötig, bitte ich um Weiterleitung dieses Auskunftsbegehren an die zuständige Stelle in der Finanzprokuratur).
Vielen Dank
Anfrage abgelehnt
-
Datum14. Mai 2022
-
9. Juli 2022
-
0 Follower:innen