Fehlrestitution von Klimts "Apfelbaum II", relevante Verträge und Unterlagen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Im Jahr 2001 wurde gemäß Kunstrückgabegesetz 1998 ein Klimtgemälde falsch restituiert, das irrtümlich für "Rosen unter Bäumen" gehalten wurde, sich aber 2015 als "Apfelbaum II" herausstellte und vermutlich nicht zu restituieren gewesen wäre. Die Medien haben ausführlich dazu berichtet. Ich bin Student der Rechtswissenschaften im Masterstudium und verfasse meine Abschlussarbeit zu diesem Thema.

Ich stelle daher höflichst folgende Auskunftsbegehren:

1. Zurverfügungstellung des Restitutionsvertrags von 2001 zwischen Republik Österreich und den vermeintlichen Erben, falls nötig mit Schwärzung von persönlichen Daten.

2. Insbesondere relevant ist die von den Medien sogenannte "Haftungserklärung", mit der sich die Erben im Fall eines Irrtums verpflichteten, das Gemälde zurückzugeben. Angeblich bezweifelten manche Verfassungsjuristen die Zulässigkeit dieses Vertragsbestandteils. Ich benötige daher den genauen Wortlaut dieser Klausel.

3. Die Finanzprokuratur wurde laut Medienberichten mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens zu Rückforderungsmöglichkeiten beauftragt. Ich bitte um Einsichtnahme in dieses Gutachten (falls nötig, bitte ich um Weiterleitung dieses Auskunftsbegehren an die zuständige Stelle in der Finanzprokuratur).

Vielen Dank

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Mai 2022
  • Frist
    9. Juli 2022
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Fehlrestitution von Klimts "Apfelbaum II", relevante Verträge und Unterlagen [#2648]
Datum
14. Mai 2022 17:56
An
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Im Jahr 2001 wurde gemäß Kunstrückgabegesetz 1998 ein Klimtgemälde falsch restituiert, das irrtümlich für "Rosen unter Bäumen" gehalten wurde, sich aber 2015 als "Apfelbaum II" herausstellte und vermutlich nicht zu restituieren gewesen wäre. Die Medien haben ausführlich dazu berichtet. Ich bin Student der Rechtswissenschaften im Masterstudium und verfasse meine Abschlussarbeit zu diesem Thema. Ich stelle daher höflichst folgende Auskunftsbegehren: 1. Zurverfügungstellung des Restitutionsvertrags von 2001 zwischen Republik Österreich und den vermeintlichen Erben, falls nötig mit Schwärzung von persönlichen Daten. 2. Insbesondere relevant ist die von den Medien sogenannte "Haftungserklärung", mit der sich die Erben im Fall eines Irrtums verpflichteten, das Gemälde zurückzugeben. Angeblich bezweifelten manche Verfassungsjuristen die Zulässigkeit dieses Vertragsbestandteils. Ich benötige daher den genauen Wortlaut dieser Klausel. 3. Die Finanzprokuratur wurde laut Medienberichten mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens zu Rückforderungsmöglichkeiten beauftragt. Ich bitte um Einsichtnahme in dieses Gutachten (falls nötig, bitte ich um Weiterleitung dieses Auskunftsbegehren an die zuständige Stelle in der Finanzprokuratur). Vielen Dank
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2648/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage "Fehlrestitution von Klimts "Apfelbaum II", relevante Verträge und Unt…
An Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Fehlrestitution von Klimts "Apfelbaum II", relevante Verträge und Unterlagen [#2648]
Datum
11. August 2022 20:18
An
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage "Fehlrestitution von Klimts "Apfelbaum II", relevante Verträge und Unterlagen" vom 14.05.2022 (#2648) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2648/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Ihre Anfrage betreffend Apfelbaum II Sehr geehrtAntragsteller/in Bezugnehmend auf Ihr Ansuchen vom 14. Mai 2022 …
Von
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Betreff
Ihre Anfrage betreffend Apfelbaum II
Datum
12. August 2022 15:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezugnehmend auf Ihr Ansuchen vom 14. Mai 2022 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Ein Restitutionsvertrag wie von Ihnen unter Pkt. 1 angeführt existiert nicht. Bei der Übereignung von Kunstgegenständen nach § 1 KRG an die ursprünglichen Eigentümer:innen bzw. deren Rechtsnachfolger:innen von Todes wegen handelt es sich um eine besondere Form der Privatwirtschaftsverwaltung auf Basis einer gesetzlichen Ermächtigung (vgl. § 2 Abs. 1 KRG). Die Rückgabe des Klimt-Gemäldes "Der Apfelbaum II" im Jahr 2001 erfolgte konkret in Form einer Weisung der damaligen Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur an das Belvedere Museum zur unentgeltlichen Übereignung des Gemäldes an die Erbinnen und Erben nach Nora Stiasny. Mit der Weisung wurde der zuvor mit Beschluss vom 10. Oktober 2000 ergangenen Empfehlung des Kunstrückgabebeirates zur Ausfolgung des Gemäldes an die Erbinnen und Erben nach Nora Stiasny gefolgt. Im Zuge der Durchführung der Übereignung gaben die Erbinnen und Erben nach Nora Stiasny eine Haftungserklärung ab. Da das Recht auf Auskunft nach dem AuskunftspflichtG kein Recht auf Akteneinsicht umfasst (vgl. EB zum AuskunftspflichtG sowie VwGH 25.5.2020, Ra 2020/11/0031 mwN) sowie die Interessen von Dritten (jene der rechtmäßigen Erbinnen und Erben sowie der Erbinnen und Erben nach Nora Stiasny) und des Bundes an der Nichtaushändigung von Originaldokumenten im Zusammenhang mit der Restitution des Gemäldes "Apfelbaum II" gegenüber Ihrem Auskunftsinteresse zum Zwecke des Verfassens Ihrer Masterarbeit höher zu bewerten sind, wird von einer Auskunftserteilung im Umfang Ihres Auskunftsbegehrens, das inhaltlich einem Antrag auf Akteneinsicht gleichkommt, abgesehen. Gerne bieten wir Ihnen aber die Möglichkeit eines Gesprächs/Telefonats/gemeinsamen Termins bei uns im Hause an, um Ihnen über die zum Verfassen Ihrer Masterarbeit notwendigen Informationen zur Rückgabesache "Apfelbaum II" Aufschluss zu geben, sofern dies im Rahmen unserer rechtlichen Möglichkeiten liegt. Mit freundlichen Grüßen